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Bilaterale Hilfe

Gemäß dem Motto "Wer rasch hilft, hilft doppelt" kommt der vertieften Zusammenarbeit mit den unmittelbaren Nachbarstaaten neben den internationalen Programmen besondere Bedeutung zu, da auf diesem Weg meist am schnellsten in einer Notsituation geholfen werden kann.

Österreich hat deshalb mit fast allen Nachbarstaaten sowie mehreren anderen Staaten innerhalb und außerhalb Europas bilaterale Katastrophenhilfeabkommen abgeschlossen. Diese Abkommen regeln die Zusammenarbeit zur Vorbeugung und Bekämpfung von Katastrophen am weitesten, insbesondere durch die Festlegung der Ansprechstellen, die Erleichterung des Grenzübertritts von Katastrophenhilfeteams, die vereinfachte Ein- und Ausfuhr von Hilfsgütern und Ausrüstungsgegenständen ebenso wie Fragen der Einsatzführung, des Kostenersatzes, etwaige Schadenersatzansprüche und die Durchführung gemeinsamer Übungen zur Vorbereitung auf den Ernstfall.

Im Anlassfall werden bilaterale Hilfsmaßnahmen durch die Bundeswarnzentrale koordiniert und abgewickelt.

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