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Bundeswarnzentrale

Bild Im Falle einer Katastrophe ist die Bundeswarnzentrale national und international die einheitliche Ansprechstelle.

Ereignet sich im In- oder Ausland eine Naturkatastrophe oder eine technische Katastrophe, so laufen diesbezügliche Informationen in die im Bundesministerium für Inneres eingerichtete Bundeswarnzentrale (BWZ) ein.

Diese dient der Sicherstellung einer möglichst verzuglosen Kommunikation sowie der Abstimmung aller erforderlichen Maßnahmen als wesentliche Voraussetzung für eine effektive Krisen- oder Katastrophenbewältigung. Die BWZ ist eine permanent besetzte Einsatz- und Informationszentrale für das Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) sowie für den überregionalen und internationalen Zivil- und Katastrophenschutz.

Die BWZ steht im Informationsverbund mit den Landeswarnzentralen (LWZ), dem Journaldienst der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit und den Landesleitzentralen (LLZ), allen zuständigen Stellen auf Bundes- und Landesebene, den Hilfs- und Rettungsorganisationen, wie Feuerwehr, Rotes Kreuz, Bergrettung u.a.m. sowie den Kontaktstellen auf bilateraler (Nachbarstaaten), supranationaler (EU), multinationaler (NATO-Partnerschaft für den Frieden) und internationaler (VN) Ebene.

Die BWZ ist die Zentralstelle für das gemeinsame Warn- und Alarmsystem des Bundes und der Länder (zentrale Sirenensteuerung, Ringleitung) und permanente Beobachtungsstelle des Strahlenfrühwarnsystems.

Die BWZ ist die österreichische Anlaufstelle u. a. für die Info-Hotline Temelin, das ECURIE-System (European Community Urgent Radiological Information Exchange), die IAEO (gemäß Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen); das MIC (Monitoring and Information Centre der EK im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens bei Katastrophenschutzeinsätzen), das EADRCC (Euro Atlantic Disaster Relief Coordination Centre im Rahmen NATO-PfF), die ESA/ESOC (European Space Agency/Operation Centre) und für Meldungen im Rahmen des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen (UN ECE).

Die BWZ verfügt über die technischen Möglichkeiten alle befassten Stellen (LWZ, befasste Ressorts, Einsatzzentralen der Hilfs- und Rettungsorganisationen, Entscheidungsträger des KRIMA, Kontaktstellen auf bilateraler, supranationaler, multinationaler und internationaler Ebene) sternförmig (gleichzeitig) zu erreichen (via RAFAX, Email, Ringleitung, Gruppen-SMS).

Die Landeswarnzentralen sind permanent besetzte Katastrophenschutzzentralen auf Landesebene. Ihre Aufgabe ist die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophenfall sowie die Koordination der Einsatzkräfte bei Großkatastrophen im jeweiligen Bundesland. Die LWZ sind im Informationsverbund mit den regionalen Zentralen der Hilfs- und Rettungsorganisationen sowie mit den regionalen Kontaktstellen der jeweils angrenzenden Nachbarstaaten.

Falls im Katastrophenfall die personellen oder materiellen Ressourcen eines Bundeslandes nicht ausreichen und ein Ersuchen an das BM.I gerichtet wird, erfolgt die Koordination der Hilfe österreichweit bzw., wenn notwendig, bilateral (gemäß bilateralen Katastrophenhilfeabkommen) respektive supranational (EU), multinational (NATO-PfF) oder international (UN/OCHA).

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