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Wahlverstärkung in Afghanistan

Grundlagen für AUCON 3/ISAF zur Wahlverstärkung in Afghanistan

Österreichischer Pandur auf Patrouille
Rund um die Wahlen im September 2005 will die ISAF verstärkt für die Sicherheit der afghanischen Bevölkerung sorgen. Bild: Ein österreichischer Pandur auf Patrouille.

Mit der Resolution 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Ausweitung des Mandats der ISAF über den Raum Kabul hinaus auf ganz Afghanistan genehmigt. Das Mandat der ISAF besteht in der Unterstützung der afghanischen Regierung bei der Herstellung und Wahrung der inneren Sicherheit und der Menschenrechte, der Auslieferung humanitärer Hilfsgüter und der geregelten Rückkehr von Flüchtlingen. ISAF hilft im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit (civil-military cooperation, CIMIC) auch beim Wiederaufbau des Landes.

Parlaments- und Provinzwahlen

Im Hinblick auf die für 18. September geplanten Parlaments- und Provinzwahlen in Afghanistan hat das ISAF-Kommando die erforderlichen Maßnahmen zur vorübergehenden Verstärkung der Einsatzkräfte eingeleitet, um Gewaltakte im Vorfeld und während der Wahl nach Möglichkeit zu verhindern und ein Potential für das unverzügliche Einschreiten im Falle von Konflikten zu schaffen.

Insgesamt soll diese Verstärkung der (derzeit rund 8.500 Personen starken) Einsatzkräfte in Afghanistan rund 3.500 Personen umfassen. Im vorgesehenen Einsatzraum der österreichischen Kräfte, im Westen, Norden und auch im Zentralraum Afghanistans, stellt sich die Sicherheitslage als überwiegend ruhig, aber instabil dar.

Drogenfund in Österreich
Afghanistan ist einer der weltweit führenden Heroinlieferanten. Bild: Drogenfund in Österreich. (Foto: BM.I)
Afghanistan und die Sicherheit in Österreich

Die Stabilisierung Afghanistans hat für die internationalen Gemeinschaft hohe Priorität. Der Zustand des Landes wirkt sich auch auf die Sicherheit in Österreich aus, etwa im Hinblick auf die Drogenproblematik. Deshalb hat Österreich sein Interesse an einer Stabilisierung der Lage in Afghanistan bekundet. Als Ergänzung des bisherigen österreichischen Engagements entsendet die Regierung im Zeitraum Juli bis Oktober 2005 ein Infanteriekontingent (bis zu 100 Personen) zur Unterstützung der Sicherungsmaßnahmen rund um die Wahlen am 18. September 2005.

Die verfassungsrechtliche Grundlage für eine Entsendung von AUCON/ISAF ist gemäß § 1 Abs. 1 lit a in Verbindung mit §2 des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) BGBL Nr. 38/1997 i.d.g.F. gegeben. Ein diesbezüglicher Ministerratsbeschluss wurde am 7. Juni 2005 gefasst. Die Befassung des Hauptausschusses des Nationalrates erfolgte am 10. Juni 2005.

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