Bundesheer Bundesheer Hoheitszeichen

Bundesheer auf Twitter

Landesverteidigungsrat billigt neue Heeresstruktur

Unser Heer: kleiner, effizienter - und für internationale Aufgaben besser gerüstet

Wien, 30. März 1998  - Im Jahre 1992 hat Österreich als einer der ersten Staaten Europas mit der Heeresgliederung Neu auf das völlig geänderte sicherheitspolitische Umfeld reagiert. Der vom Verteidigungsminister dem Nationalrat vorgelegte Situationsbericht '96 gab Rechenschaft über die Heeresreform und bildete die Voraussetzung für die Präzisierung weiterer notwendiger Entwicklungsschritte. Durch eine aktive zukunftsorientierte Strukturanpassung des Bundesheeres soll nun eine weitere Steigerung der Wirksamkeit erzielt werden. Diese Adaptierungsmaßnahmen wurden heute durch Verteidigungsminister Dr. Werner Fasslabend dem Landesverteidigungsrat zur Empfehlung an die Bundesregierung vorgelegt.

Warum eine neue Heeresstruktur?

Das aktuelle Bedrohungsbild ist ein wesentlicher Ausgangspunkt für die Strukturreform. Neue Herausforderungen ergeben sich für unsere Streitkräfte insbesondere durch die räumliche Nähe Österreichs zu akuten Krisenregionen, durch das starke Anwachsen ökologischer, technischer und subkonventioneller Bedrohungen sowie durch die leichte Verwundbarkeit der Lebensnerven unserer Gesellschaft: Energie, Wasser und Kommunikation. Auch die derzeit fehlende militärische Gesamtbedrohung und die längeren Vorwarnzeiten für militärisch brisante Lageentwicklungen sind Grundlagen für die neue Struktur unseres Bundesheeres. Aber auch die anhaltend knappen finanziellen Mittel (mit einem Verteidigungsbudget von 0,85% des Bruttoinlandsprodukts 1997 liegt Östereich in Europa an letzter Stelle) und die kontinuierlich wachsenden internationalen Aufgaben sind bestimmende Faktoren der Strukturanpassung: International ist Österreich neben seiner EU - Mitgliedschaft und seinem WEU - Beobachterstatus Mitglied im Euroatlantischen Partnerschaftsrat und Teilnehmer bei der NATO - Partnerschaft für den Frieden. So sind z.B. Soldaten des Bundesheeres nicht nur bei friedenserhaltenden Operationen der Vereinten Nationen, beispielsweise in Zypern und am Golan, sondern auch bei den SFOR - Truppen in Bosnien im Einsatz (derzeit insgesamt 1050 Soldaten) und wirkten auch im Rahmen der Multinational Protection Force in Albanien mit. Weiters hat Österreich an der EU - Außengrenze einen Anteil von ca. 1300 km, die es aus nationalen und internationalen Interessen - je nach aktueller Bedrohung - mit großem Personalaufwand und moderner Technik im Zusammenwirken mit anderen Exekutivbereichen zu schützen gilt (derzeit rund um die Uhr 2040 Soldaten im Assistenzeinsatz).

Aufgabenstellung

Das Bundesheer hat sich daher im Rahmen der neuen Heeresstruktur in Hinkunft vorrangig für folgende Aufgaben bereitzuhalten:

  • Sicherungseinsatz und Raumschutz auch über einen längeren Zeitraum (zB zum Schutz der Lebensnerven unserer Gesellschaft);
  • Assistenzleistungen auf Anforderung; z.B. Hilfeleistungen bei Unglücksfällen oder sicherheitspolizeiliche Assistenzleistungen - Helfen immer dann, wenn andere nicht mehr können;
  • unverzügliche, nationale und internationale Reaktion im Rahmen der Katastrophenhilfe, des Umweltschutzes und anderer ökologischer Gefährdungen;
  • Mitwirkung im Rahmen internationaler Missionen zur Friedenssicherung;
  • Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit atomaren, biologischen und chemischen Gefährdungen;
  • aktive und passive Luftraumüberwachung;
  • Verteidigung des Staatsgebietes und der Grenzen in einem begrenzten Operationsraum gegen konventionelle militärische Bedrohungen zu Lande und in der Luft.

Struktur des Österreichischen Bundesheeres

Um diese Aufgaben erfüllen zu können, sind sofort einsetzbare Präsenzkräfte und rasch verfügbare, aufwuchsfähige Milizkräfte erforderlich. Durch die Differenzierung der Aufgabenstellung in Präsenzaufgaben und territoriale Aufgaben werden einerseits der professionelle Anteil und andererseits die Milizkomponente als unverzichtbare Bestandteile des Wehrsystems verankert. Für die neue, effiziente Struktur des Österreichischen Bundesheeres bedeutet das:

  • weitere Verringerung des Personals in der Zentralstelle und in der Verwaltung;
  • Auflösung des Korpskommandos III in Baden und Beibehaltung der Korpskommanden I (Graz) und II (Salzburg) mit den jeweils zugeordneten Korpstruppen;
  • Beibehaltung der Fliegerdivision in der derzeitigen Form;
  • Zuordnung der Militärkommanden für Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten zum Korpskommando I und der Militärkommanden für Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg zum Korpskommando II; das Militärkommando Wien wird wie bisher unmittelbar durch das Bundesministerium für Landesverteidigung geführt;
  • Erfüllung vorwiegend territorialer Aufgaben durch die neun Militärkommanden in den Bundesländern (in Entsprechung des föderalistischen Prinzips) unter gleichzeitiger Personalreduktion;
  • Verdichtung der mechanisierten Truppe durch Auflösung des Kommandos der neunten Panzergrenadierbrigade und Zusammenführung der mechanisierten Kampfverbände in der dritten und vierten Panzergrenadierbrigade;
  • Überleitung der zwölf Miliz - Jägerbrigaden in drei Jägerbrigaden mit einem hohen Präsenzkräfteanteil und deutlicher Spezialisierung (eine gebirgsbewegliche, eine luftbewegliche Brigade sowie eine Brigade mit Mannschaftstransportpanzern);
  • österreichweite Zuordnung von zwanzig Miliz - Jägerbataillonen unter die territoriale Verantwortung der Militärkommanden für Assistenz- und Schutzaufgaben nach deren Mobilmachung;
  • Bildung eines neuen Kommandos für internationale Einsätze zur Vorbereitung, Ausbildung und Koordinierung für internationale militärische Einsätze österreichischer Kräfte;
  • Beibehaltung erforderlicher Ämter, Akademien, Schulen und Heerestruppen unter gleichzeitiger, notwendiger Strukturbereinigung;
  • Weitere Professionalisierung in der gesamten Ausbildung und Steigerung der Interoperabilität (Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften);
  • Rationalisierung im Bereich der Infrastruktur; das bedeutet insbesondere die zeitgemäße Anpassung der Kasernenanzahl (Standorte) und Lagerstruktur an den neuen Heeresumfang.

Einige markante Fakten

Die Gesamtstärke des Bundesheeres soll nach Mobilmachung in Hinkunft 110.000 Personen betragen, wobei davon 92.000 Personen in der Einsatzorganisation und 18.000 Personen als Personalreserve vorgesehen sind. Zur Erreichung und Erhaltung dieser Größe sind Milizsystem und allgemeine Wehrpflicht notwendig, wobei von einem Wehrpflichtigenbedarf von 30.000 Mann pro Jahr ausgegangen wird. Die flexible Ableistung des Wehrdienstes wird nach den Modellen "8 + 0" und "6 + 1 + 30 Tage" möglich sein. Die Übungspflicht beim Modell "6 + 1 + 30" wird zum Vorteil der beorderten Milizsoldaten auf 8 Jahre herabgesetzt.

Die Strukturanpassung zur HG 92 ist bis Ende des Jahres 2000 vorzunehmen.

Strukturanpassung Friedensorganisationen.

Strukturanpassung Friedensorganisationen.

Friedensoragnisationen Bundesheer (ohne Fliegerdivison).

Friedensoragnisationen Bundesheer (ohne Fliegerdivison).

Organisation der Fliegerdivison.

Organisation der Fliegerdivison.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit

Hinweisgeberstelle