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Verteidigungsministerium zu RH-Bericht - Jagdpanzer Jaguar

Wien, 21. März 2006  - Das Verteidigungsministerium nimmt zum heute erschienenen Rechnungshofbericht über den Ankauf der Jagdpanzer Jaguar wie folgt Stellung:

Die Planungen und Beschaffung dieses Waffensystems entsprachen dem Anforderungsprofil der 90er Jahre und damit den Fähigkeitserfordernissen des Bundesheeres. Die Beschaffung des Jagdpanzers Jaguar war daher eine Maßnahme, die der strategischen Lage entsprach und konzeptionell-planerisch abgesichert war.

Durch die sicherheitspolitischen Veränderungen in Europa sowie die Empfehlungen der Bundesheerreformkommission, sich von Teilen des schweren Gerätes zu trennen, war die nunmehrige Entscheidung richtig, dieses System nicht mehr weiter zu betreiben. Das Panzerabwehrbataillon 1 mit dem Waffensystem Jagdpanzer Jaguar ist für die Aufgaben im Bundesheer 2010 in Österreich nicht mehr erforderlich. Ebenso lässt sich aus den Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres im Ausland die Notwendigkeit des Systems Jagdpanzer Jaguar nicht ableiten.

Zur Einsatzbereitschaft des Systems: Der Jagdpanzer Jaguar hat im Rahmen des Panzerabwehrbataillons 1 im Bundesheer Verwendung gefunden, die Einsatzbereitschaft war sichergestellt. Einschränkungen des Systems ergaben sich lediglich in der Nachtkampffähigkeit durch ein noch nicht beschafftes Wärmebildsystem.

Zum Umfang der geplanten Einsatzfähigkeit: Nach Beginn der Beschaffung in den 90er Jahren fand eine Strukturreform statt, die den qualitativen Umfang des Bedarfes veränderte. Daher wurden weniger Jagdpanzer Jaguar einsatzbereit gemacht, weitere Kosten wurden so vermieden.

Der Rechnungshof führt Verluste durch das Ausscheiden dieses Systems an: Ein Weiterbetreiben dieses Systems entspräche weder dem Gebarungsgrundsatz der Zweckmäßigkeit noch der Wirtschaftlichkeit.

Des Weiteren wird im RH-Bericht von einem verlorenen Aufwand gesprochen: Das Verteidigungsministerium wird Finanzmittel durch Verwertungsmaßnahmen lukrieren. Es gibt bereits Interesse an den Panzerabwehrlenkwaffen.

Zusammenfassend: Das System Jagdpanzer Jaguar war über Jahre hindurch ein wesentlicher Aufgabenträger des Bundesheeres. Aufgrund der geänderten sicherheitspolitischen Lage wurde das System außer Dienst gestellt, weitere Investitionen für Kampfwertsteigerungen oder für eine Endbevorratung waren daher nicht sinnvoll. Damit wurde auch dem haushaltsrechtlichen Gebarungsgrundsatz der Zweckmäßigkeit Rechnung getragen.

So wie Mitte der 90er Jahre die Entscheidung für die Einführung des Systems richtig und konzeptionell abgesichert war, ist angesichts der geänderten strategischen Lage und des Investitionsbedarfs in anderen Bereichen die Entscheidung für das Stilllegen des Systems Jagdpanzer Jaguar ab dem Jahr 2006 richtig.

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