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Unter "ESVP" versteht man ...

Deutsches Acronym Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik Die wichtigsten (derzeitigen) Rechtsgrundlagen der ESVP sind im Artikel 17 des 1999 in Kraft getretenen Vertrages über die Europäische Union enthalten. Die ESVP ist somit fester Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Die ESVP umfasst gemaß Absatz 1 dieses Artikels "sämtliche Fragen, welche die Sicherheit der Union betreffen, wozu auch die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik [...] gehört, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte, falls der Europäische Rat dies beschließt." Gemäß Absatz 2 dieses Artikls schließen die sicherheitspolitischen Fragen auch die Petersberg-Aufgaben mit ein.

Die ESVP verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele: Konfliktprävention (Förderung der gewaltfreien Konfliktregelung); Stärkung der transatlantischen Partnerschaft (EU und NATO/USA); Stärkung internationaler Organisationen, wie die Vereinten Nationen (VN) oder die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE); Krisenmanagement; paralleler Aufbau militärischer Krisenreaktionskräfte bis zu 60.000 Mann sowie ziviler Fähigkeiten (5.000 Mann Polizei, Stärkung der Rechtsstaatlichkeit durch 200 Experten sowie Stärkung der zivilen Verwaltung und des Zivilschutzes durch 2.000 Experten für Katastrophenschutz in Form von Beratungs- und Koordinationsteams).

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