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Bundesheer-Reform 2010

Die folgenden Informationen sollen einen Überblick über die Arbeit im Rahmen des Projektes "Management ÖBH 2010" zur Bundesheer-Reform vermitteln.

Begründung zur Reform

Durch die sicherheitspolitische Entwicklung seit dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes, insbesondere durch den Erweiterungsprozess der EU und der NATO, wurde die Stabilitätszone in Europa so weit ausgedehnt, dass eine neuerliche konventionelle und existenzgefährdende Bedrohung für Österreich nur mehr mit einer zumindest zehnjährigen Vorwarnzeit zu beurteilen ist.

Österreichischer und schwedischer Soldat mit Landkarte
Österreichische Soldaten sollen in Zukunft verstärkt mit europäischen Partnern zusammenarbeiten.

Die damit gegebene nationale militärstrategische Lage, die Mitgliedschaft in der EU sowie die eingegangenen Verpflichtungen zur solidarischen Mitwirkung in der Gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), machten es erforderlich, neben den Aufgaben auch die Struktur und Gliederung des Österreichischen Bundesheeres daraufhin auszurichten.

Eine allfällige Absicht zur Abänderung des Auftrages des Bundesheeres bedurfte aufgrund der bestehenden Verfassungslage eines klaren politischen Auftrags. Dieser politische Wille manifestierte sich in der Einsetzung einer Reformkommission, deren Empfehlungen nunmehr die Grundlage für die weiteren Entwicklungsschritte zu einem Bundesheer 2010 bilden.

Diesen Empfehlungen zufolge sind der Auftrag an das Bundesheer und dessen Fähigkeiten einerseits auf den Schutz der Souveränität (im Rahmen der militärischen Landesverteidigung) und andererseits auf eine solidarische Mitwirkung im Rahmen des europäischen Krisenmanagements auszurichten. Daraus ergeben sich auch eine entsprechend angepasste Personalstruktur, weitgehende Änderungen und Neubeschaffungen in der Ausrüstung und vor allem die Anpassung der verfassungs- und wehrgesetzlichen sowie dienst- und besoldungsrechtlichen Grundlagen.

Die Finanzmittel des Bundesheeres sind in einer mittel- bis langfristigen Betrachtung klar auf diese Aufgaben auszurichten, und Gliederung und Struktur der Streitkräfte sowie deren Fähigkeiten in eine leistbare Relation zu bringen.

Ziel und Zweck der Reform

Infanteristen beim Kampf in urbanem Gelände
Die Reform bereitet das Bundesheer auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vor.

Ziel der Bundesheer-Reform ist es, die Streitkräfte auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts auszurichten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Bereitstellung jener Fähigkeiten, die eine Beteiligung Österreichs an Operationen der multinationalen Konfliktprävention und des Krisenmanagements in der Gesamtheit der Petersberg-Aufgaben sicherstellen.

Zu diesen Aufgaben zählen neben friedenserhaltenden und friedenssichernden Maßnahmen auch anspruchsvollere friedenserzwingende Einsätze, wie z.B. das gewaltsame Trennen von Streitparteien. Die neuen Aufgaben erfordern eine Erhöhung des Professionalisierungsgrades der Soldaten und eine Modernisierung der Ausrüstung und Ausstattung des Heeres.

Die Aufgaben im Inland, wie der Schutz der staatlichen Souveränität zu Lande und in der Luft sowie Assistenzleistungen zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bzw. zur Katastrophenhilfe, sind wie bisher wahrzunehmen. Zusätzlich soll die Verwaltung durch umfassende Maßnahmen an die neuen, geänderten Erfordernisse der Streitkräfte angepasst werden.

Eckdaten der Reform

Streitkräfteumfang:
  • Reduktion der Mobilmachungsstärke des Bundesheers von derzeit 110.000 auf 55.000 Soldatinnen und Soldaten.
Miliz:
  • Die Milizkomponente bleibt weiterhin im Rahmen der neuen Strukturen ein unverzichtbarer Bestandteil des Heeres.
Führungsstruktur:
  • Anpassung der obersten strategischen Führungsebene (Zentralstelle des Verteidigungsministeriums).
  • Zur Führung der Truppen und Einrichtungen gibt es auf operativer Ebene nur mehr 2 Kommanden (ein Streitkräfteführungskommando und ein Einsatzunterstützungskommando).
  • Anpassung der Militärkommanden unter Beibehaltung der territorialen Aufgaben.
Truppe:
  • Reduktion der Brigaden von derzeit 5 auf 4.
  • Reduktion der kleinen Verbände (Bataillone) von derzeit 57 auf 39.
  • Gleichzeitig werden die Brigaden im Bereich Mobilität und Schutz besser ausgestattet. Einige Einheiten werden dabei einen höheren Verfügbarkeitsgrad haben.
  • Neuorganisation der Spezialeinsatzkräfte.
Grundwehrdienstzeit:
  • Verkürzung der Grundwehrdienstzeit auf 6 Monate (bereits umgesetzt ab dem Einrückungstermin Jänner 2006).
Liegenschaften:
  • Reduktion der durch das ÖBH genutzten Liegenschaften (Kasernen, Amtsgebäude, Übungsplätze u.ä.) um bis zu 40%. Dadurch werden Mittel für Investitionen frei.

Chronik und Geschichte

Bild der Bundesheer-Reformkommission
Die Kommission unter Vorsitz von Dr. Helmut Zilk (Mitte) erarbeitete die Grundlage der Heeresreform.

Im Juni 2004 wurde der Bericht der Bundesheer-Reformkommission an die Bundesregierung übergeben. Zur Umsetzung der in diesem Bericht enthaltenen Vorschläge und Empfehlungen wurde das Projekt "Management ÖBH 2010" geschaffen, das seitdem mit der Planung und Steuerung der Bundesheer-Reform befasst ist. Die Projektorganisation wurde auf Sektionsebene eingerichtet und in der Geschäftseinteilung der Zentralstelle abgebildet.

Bis zum Jahresende 2004 wurde gemäß Ministerweisung Nr. 193/2004 eine erste Zielstruktur des Bundesheeres einschließlich der Dislokationsplanung, der erforderlichen Rahmenbedingungen und der notwendigen Rechtsgrundlagen erarbeitet und in Form eines Berichts an den Verteidigungsminister übergeben. Die wesentlichen Forderungen wurden durch einen einstimmigen Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates am 23. Mai 2005 sowie in den Sitzungen des Ministerrates vom 24. Mai 2005 (Gliederung) und 7. Juni 2005 (Dislozierung) und in Gesetzesänderungen (z.B. WRÄG, §113h GehG) von der politischen Seite zur Kenntnis genommen und bestätigt.

ÖBH 2010 Projektphasen
Die Projektphasen der Bundesheer-Reform.

Parallel zur politischen Entscheidungsfindung wurde im Management ÖBH 2010 in mehr als 30 Teilprojekten an einer weiteren Detaillierung des Berichtes 2004 gearbeitet, um Planungen und Konzepte abzuschließen. Zusätzlich wurden erste Überlegungen zur Realisierungsplanung angestellt, damit geforderte militärische Fähigkeiten und vorhandene finanzielle Mittel zur Deckung gebracht und in weiterer Folge Prioritäten im Bereich der Beschaffung und des Bauwesens gesetzt. Diese Planungsarbeiten sind regelmäßig anzupassen, da vor allem die tatsächlich vorhandenen finanziellen Mittel von vielen Variablen beeinflusst werden.

Im Juni 2006 wurde mit der Ministerweisung 200/2006 das Projekt zur Neuorganisation der Zentralstelle, das bis zu diesem Zeitpunkt außerhalb des Projektes ÖBH 2010 bearbeitet wurde, eingegliedert und die Bearbeitungen unter dem neuen Titel "Bundesheerreform 2010" zusammengefasst.

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