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Presseaussendung vom 03. Juni 2010

Darabos: Klare Regeln und Transparenz bei Nebenbeschäftigungen im Bereich militärischer Nachrichtendienste=

BMLVS setzt als erstes Ressort Empfehlungen des Parlaments um - neue Verordnung seit 1. Juni in Kraft****

Verteidigungsminister Norbert Darabos hat eine Verordnung erlassen, in der geregelt wird, welche konkreten Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der militärischen Nachrichtendienste unzulässig sind. Damit sorgt Darabos für Transparenz, klare Regeln und Rechtssicherheit. "Militärische Nachrichtendienste arbeiten mit sensiblen Informationen. Es muss klar und eindeutig geregelt sein, welche Nebenbeschäftigungen von Mitarbeitern unzulässig sind", sagt der Minister.

Das Verteidigungsministerium ist damit das erste Ressort, das die Empfehlung des Parlaments umsetzt, strenge Maßstäbe bei Nebenbeschäftigungen im Bereich der Nachrichtendienste anzulegen (Entschließung vom 11. Dezember 2009). Durch diese Verordnung wird den Bediensteten im Sinne der Rechtssicherheit ein Katalog von Tätigkeiten zur Verfügung gestellt, aus dem für alle klar und im vorhinein erkennbar ist, welche konkreten nebenberuflichen Tätigkeiten in einem besonderen Spannungsverhältnis zur objektiven und sachlichen Wahrnehmung der Dienstpflichten der Bediensteten stehen und damit nicht ausgeübt werden dürfen.

Dabei wurde besonderes berücksichtigt, dass die Tätigkeit der Beamtinnen und Beamten des Ressorts ein besonderes Vertrauen der Öffentlichkeit in die korrekte Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Dienstpflichten verlangt. Die Verordnung ist mit 1. Juni 2010 in Kraft getreten.

Auf www.bundesheer.at kann die vollständige Verordnung unter Sicherheitspolitik/Gesetze als PDF (Fremdverordnungen Dienstrecht) heruntergeladen werden.
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