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Presseaussendung vom 08. Oktober 2011

Causa Entacher: Klarstellung des BMLVS zu einseitigem Kurier-Artikel=

Keine Belohnung durch den Bundesminister - Entacher liess sich durch Stiftung belohnen****

Wien (OTS/BMLVS) - Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport weist die einseitige Darstellung im morgigen Kurier zur Causa Entacher zurück und spricht sich gegen die wiederholt subjektive und tendenziöse Berichterstattung über die Versetzung des General Entacher im Kurier aus. Das Ministerium stellt fest, dass der Generalstabschef keine Belohnung durch den Bundesminister erhalten hat. Entacher, der als Generalstabschef ein Jahresgehalt von etwa 130.000 Euro brutto bezog, hat sich im Juni 2010 eine Belohnung in Höhe von 1.500 Euro vom Verein der altösterreichischen Militärstiftung auszahlen lassen. Entacher ist der Direktor der Stiftung. Die Finanzierung der Stiftung erfolgt - gesetzlich festgelegt - u.a. durch die Disziplinarstrafen von Grundwehrdienern.

Zur Abteilungsleiterbestellung und der im Bericht dargelegten Meinung des Autors, der Minister hätte "seine eigene OTS vom 3. Mai vergessen, wonach bei der Bestellung des Abteilungsleiters der fachlich zuständige Sektionsleiter verantwortlich sei", zitiert das Ministerium die OTS 0197 des Ministeriums vom 7. Oktober 2011: "Im Rahmen dieses so genannten Paragraf-10-Verfahrens hat dann der Minister die Entscheidung auf Empfehlung des damaligen Generalstabschef Edmund Entacher und des fachlich zuständigen Sektionsleiters bestätigt." Es ist Faktum, dass der fachlich zuständige Sektionsleiter die Entscheidung für den Abteilungsleiter getroffen hat und der damalige Generalstabschef Entacher im Rahmen des Paragraf-10-Verfahrens mit der Personalvertretung dem Bundesminister die Empfehlung zur Bestätigung dieser Entscheidung gegeben hat.

Im Zusammenhang mit der im Kurier angeführten Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft und einer angeblichen "Verunsicherung" von Ressortangehörigen durch eine Weisung, dass Kontakte mit der Korruptionsstaatsanwaltschaft und dem Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung zu melden seien, stellt das Ministerium ebenfalls klar: Ressortangehörige müssen bei Einvernahmen durch Ermittlungsbehörden von der Amtsverschwiegenheit entbunden werden, deshalb sind entsprechende Kontakte zu melden.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Mag. Stefan Hirsch, Pressesprecher des Bundesministers
Tel.: 050201-1020145
stefan.hirsch@bmlvs.gv.at

oder
Kommunikation/Presse
Tel: +43 664-622-1005
presse@bmlvs.gv.at
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