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Ausbildungsdienst

Getarnte Soldatin mit Sturmgewehr im Anschlag
Der Ausbildungsdienst dauert 12 Monate und ist die Voraussetzung für Ihre weitere Karriere.

Frauen und Wehrpflichtige können auf Grund einer freiwilligen Meldung den Ausbildungsdienst in der Dauer von mindestens zwölf Monaten bis zu insgesamt vier Jahren leisten. Dieser spezielle Wehrdienst kann bei zwingenden Bedarf und schriftlicher Zustimmung des Ausbildungsdienstleistenden bis zu zwei Jahren verlängert werden. Der Ausbildungsdienst dient zur Vorbereitung für eine Folgeverwendung in einer Kaderpräsenzeinheit bzw. als Zugang zur Offiziers- und Unteroffizierslaufbahn. Eine Verlängerung über zwölf Monate der Erstverpflichtung ist nur für die Offiziers- und Unteroffiziersgrundausbildung vorgesehen.

Bei Wehrpflichtigen (Männer), die vor dem Grundwehrdienst zum Ausbildungsdienst einberufen werden, werden die ersten sechs Monate als vollständig abgeleisteter Grundwehrdienst angerechnet. Wird ein Wehrpflichtiger während des Grundwehrdienstes zum Ausbildungsdienst einberufen, so gilt der Grundwehrdienst nach einer Gesamtdauer von sechs Monaten als vollständig abgeleistet.

Für Frauen erschließt sich mit dem Ausbildungsdienst ein vollkommen neues Betätigungsfeld in dem für Frauen untypischen Soldatenberuf. Die Ableistung dieses Dienstes eröffnet alle militärischen Karrierechancen beim Bundesheer.

Der Ausbildungsdienst ermöglicht Männern und Frauen folglich nicht ausschließlich eine Ausbildung zur Führungskraft an der Heeresunteroffiziersakademie in Enns oder der Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt, es sind im Anschluss daran alle militärischen Laufbahnen und Verwendungen möglich.

Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Vollendetes 18. Lebensjahr (ab vollendetem 17. Lebensjahr
    mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters)
  • Positive Eignungsprüfung

Eignungsprüfung

Das Heerespersonalamt prüft in einem Auswahlverfahren die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Dabei wird die körperliche Leistungsfähigkeit überprüft sowie die gesundheitliche und psychologische Eignung für den Ausbildungsdienst festgestellt.

Soldatinnen lernen das korrekte und sichere Hantieren mit dem Sturmgewehr
Soldatinnen lernen das korrekte und sichere Hantieren mit dem Sturmgewehr.

Die Vorteile des Ausbildungsdienstes

  • Überdurchschnittlicher Einstiegsbezug (€ 970,64 netto monatlich, von Anfang an!)
  • Möglichkeit zu Auslandseinsätzen
  • Wohnkostenbeihilfe und Familienunterhalt (bei Anspruchsberechtigung)
  • Kostenlose militärische Unterkunft und Verpflegung
  • Freifahrt auf dem gesamten ÖBB-Streckennetz während des Ausbildungsdienstes (ÖSTERREICHCARD Bundesheer)
  • Sicherung des zivilen Arbeitsplatzes in den ersten zwölf Monaten nach dem Arbeitsplatzsicherungsgesetz

Vorzeitige Beendigung

Eine vorzeitige Beendigung des Ausbildungsdienstes ist durch eine Austrittserklärung jederzeit möglich. In bestimmten Fällen kann auch eine Beendigung von Amts wegen erfolgen. Um jedoch die Fairness gegenüber den wesentlich schlechter bezahlten Grundwehrdienern zu wahren, muss ein Wehrpflichtiger, der seinen vorzeitigen Rücktritt erklärt, jenen Betrag zurückzahlen, den er mehr erhalten hat, als ein Grundwehrdiener. Dies gilt nur in jenen Fällen, in welchen die Dauer des Ausbildungsdienstes auf den Grundwehrdienst angerechnet wird.

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