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Informationen zur Mobilmachung

Das Bundesheer ist gemäß § 1 des Wehrgesetzes 2001 nach den Grundsätzen eines Milizsystems eingerichtet und ist gemäß dem Wehrsystem der allgemeinen Wehrpflicht strukturiert.

Den staatspolitischen Vorgaben, Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften entsprechend kommen in erster Linie jene Kräfte der Friedensorganisation, die im Wege einer Truppeneinteilung, also ohne Mobilmachung, verfügbar sind, zum Einsatz. In gleicher Weise werden vorerst Ablösen durch Friedenstruppenkörper vorgenommen.

Erst bei Eskalation der Lage wird nach dem Bedarf an weiteren militärischen Kräften entsprechend, von der österreichischen Staatsführung entschieden, ob und in welcher Stärke Mobilmachungseinheiten oder Mobilmachungsverbände, das sind die mehrheitlich durch Einberufung von beorderten Wehrpflichtigen des Milizstandes bestehenden Kräfte der Einsatzorganisation (= Mobilmachungsorganisation), im Wege einer Aufbietung verfügbar gemacht werden.

Um im militärischen Bedrohungsfall flexibel reagieren zu können, bedarf es einer schon in Friedenszeiten auszuarbeitenden flexiblen Systematik.

Mobilmachungssystem

Die Systematik der heeresextern und -internen Aufbau- und Ablauforganisation, der Berücksichtigung des benötigten Entscheidungs- und Zeitbedarfes sowie der Einzelschritte, die zur Durchführung des Gesamtvorganges einer Mobilmachung erforderlich sind, wird als "Mobilmachungssystem" verstanden.

Ein Teil des Mobilmachungssystems ist das "Aufbietungssystem". Es umfasst allein jene Tätigkeiten und Einzelschritte, die in der Folge zur konkreten Verfügbarmachung von Personal, Material und Leistungen aus dem zivilen Bereich für die Zwecke des Bundesheeres führen.

Ein weiterer Teil des Mobilmachungssystems ist das "Formierungssystem", das jene Tätigkeiten und Einzelschritte umfasst, die in der Folge mit dem durch Aufbietung konkret verfügbar gemachten Personal und Material, sowie durch Leistungen aus dem zivilen Bereich zur Einnahme der Einsatzorganisation führen.

Alarmierung

Vorgenommene Alarmierungen sind Bedingung für den störungsfreien Ablauf jedes Mobilmachungsvorganges. Es gibt zwei Alarmstufen und zwei Alarmzwecke.

Die Anordnung der Alarmstufe II/Alarmzweck A bedeutet, dass ein Einsatz mit Einheiten oder Verbänden der Friedensorganisation bevorsteht. Hierzu können, auch im Wege der Truppeneinteilung, die dazu bestimmten militärische Kräfte zusammengefasst werden.

Der Einsatz von Präsenzkräften schließt eine folgende Alarmierung derselben Kräfte durch Alarmstufe II/Alarmzweck B und damit die Verfügung einer nachfolgenden Mobilmachung für diese Kräfte aus.

Mit Anordnung der Alarmstufe II/Alarmzweck B ist auch das Mobschlüsselpersonal (MSP) des Präsenzstandes (mehrheitlich sind dies die sogenannten Mobscheinbesitzer) von den alarmierten Friedenstruppenkörpern / Dienststellen in Marsch zu setzen.

Damit ist auch die Setzung entsprechender Begleitmaßnahmen verbunden, etwa die zur Vorbereitung des Eintreffens aufgebotener Personen an den Mobsammelorten.

Gesamtvorgang einer Mobilmachung

Aufbietung

Mit dem Begriff "Aufbietung" wird der Gesamtvorgang der Auslösung einer Mobilmachung oder mobilmachungsähnlicher Maßnahmen, zum Beispiel von "außerordentlichen Übungen" (zur Verstärkung der Verteidigungsbereitschaft), sowie der Einberufung von Personal und der Aufforderung zur Übergabe von Kraftfahrzeugen aus dem zivilen Bereich bezeichnet.

Formierung

Jene Maßnahmen des Mobilmachungssystems, die zur konkreten Einnahme der Einsatzorganisation durch die Mobeinheiten/Mobverbände unter Einbeziehung des aufgebotenen Personals und Leistungsgegenständen sowie weiterem Versorgungsgut führen, bezeichnet man als "Formierung".
Diese unterteilt sich in einen Formierungsvorlauf sowie in zwei Mobphasen und in den Formierungsabschluss (Herstellung der Marschbereitschaft).
Mit dem Formierungsabschluss ist für die davon betroffenen Mobeinheiten/Mobverbände der Gesamtvorgang der "Mobilmachung" beendet.

Aufbietungsmöglichkeiten

Die Art der Aufbietung sowie Art und Anzahl der benötigten militärischen Kräfte werden den zu befassenden Organen der Staatsführung (Bundesminister für Landesverteidigung, in der Folge auch dem Bundespräsidenten) vom Generalstabschef, in seiner Funktion als Leiter des Leitungsstabes (des Führungsstabes der Streitkräfte), vorgeschlagen.
Entsprechend dem Wehrgesetz 2001 ergeben sich hiezu folgende Möglichkeiten:

Verfügungen

Die Auslösung sowie die Einberufung beorderter Wehrpflichtiger zum Einsatz- oder Aufschubpräsenzdienst erfolgt durch Verfügung eines im Wehrgesetz angeführten Organs der Staatsführung (Bundesminister für Landesverteidigung, oder Bundespräsident). Diese Verfügungen bedürfen zur Rechtskrafterlangung der Kundmachung.

Die konkrete Einberufung der Wehrpflichtigen erfolgt zwar grundsätzlich durch Zustellung der Einberufungsbefehle, kann jedoch aufgrund militärischer Erfordernisse auch im Wege einer allgemeinen Bekanntmachung, also etwa durch Kundmachung in den öffentlichrechtlichen elektronischen Medien (ORF) oder im Amtsblatt des Printmediums Wiener Zeitung, erfolgen.

Die vom Bundesminister für Landesverteidigung getroffenen Einberufungsverfügungen bedeuten eine wesentliche Verfahrensverkürzung, da sowohl der Zeitbedarf als auch Entscheidungsgremien und Entscheidungsebenen reduziert werden.

Hinweis: Frühestens mit der in gehöriger Weise erfolgten Kundmachung der Einberufungsverfügung(en) werden Begleitmaßnahmen, z.B. fernmündliche Verständigungen einberufener Personen, gesetzt.

Einberufung und Formierung

Einberufung über Anwendung des Aufbietungssystems

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Jeder in die Einsatzorganisation beorderte Wehrpflichtige im Milizstand erhält einen EDV- gestützten "Bereitstellungsschein". Auf diesem angebrachte Bezugsmerkmale ermöglichen, eine geordnete und dennoch flexible, rasche und in gewissem Maße auch verschlüsselte Aufbietung.
Auf dem ersten Blatt des Bereitstellungsscheines sind folgende Bezugsmerkmale angeführt:

  • Name des beorderten Wehrpflichtigen,
  • Bezeichnung der Einheit, bei welcher der Wehrpflichtige beordert ist und der
  • Sammelort, an dem seine Mobeinheit formiert wird.

Links oben ist in einem eigenen Bereich die "MOBKENNUNG" enthalten.

Verschlüsselter Aufruf:

Die Mobkennung besteht aus zwei- und dreistelligen Mobkennzahlen, die in zwei (rosa)rot unterlegten, untereinander befindlichen Feldern aufgedruckt ist. Die Zuordnung der Mobkennzahlen zu Einheiten/Verbänden der Einsatzorganisation erfolgt den jeweils aktuellen Planungen entsprechend durch das BMLVS.
In einem unter den roten Feldern befindlichem(hell)blauen Feld ist in vorbestimmten Einzelfällen auch das Wort "Mobschlüsselpersonal" enthalten. Durch Bezugnahme auf dieses Wort wird eine vorgestaffelte Mobilmachung dieses Personenkreises möglich gemacht. Das Mobschlüsselpersonal (MSP) ist für die Durchführung des Formierungsvorganges besonders wichtig.
Die Bezugnahme und Anführung der Mobkennung verkürzt nicht nur den Einberufungstext der kundzumachenden Verfügungen, sondern bietet infolge "Verschlüsselung" der Einheitsbezeichnungen auch eine gewisse Sicherheit des Durchführungsvorganges. Es ist deshalb überaus wichtig, dass jeder beorderte Milizsoldat die ihm zugeordnete Mobkennung kennt.

Offener Aufruf

Für Kräfte, deren Aufbietung nicht unter Anwendung des Aufbietungssystems erfolgen muss, oder bei nur verhältnismäßig geringem Aufbietungsumfang (etwa um die zehn Einheiten) erübrigt sich die Bezugnahme auf die Mobkennung.
Solche Kräfte werden daher mit "offenem Aufruf", also durch Anführung der Bezeichnung von Einheiten/Verbänden/Dienststellen im Klartext zu verstehen.

Gemischter Aufruf

Im Bedarfsfalle kann auch die Kombination beider Aufrufformen erfolgen.

Beispiel:
Ein Jägerbataillon und andere Verbände werden mit Bezug auf die Mobkennung, zusätzlich erforderliche, einzelne Einheiten aber im "offenen Aufruf": einberufen.
(... die Mobkennzahlen 88 oder 99 aufweisen, sowie die 2.Patiententransportkompanie XY und die 2. Pionierkompanie XY etc.).

Regelfall ist jedoch die Aufbietung mit Bezugnahme auf die Mobkennung.

Zur größtmöglichen Sicherstellung wird mit erfolgter Kundmachung der Einberufungsverfügung auch der Postversand der Einberufungsbefehle (als Rsb-Zustellung) vorgenommen. Die Einberufung selbst ist jedoch bereits mit Kundmachung rechtsgültig.
Der einzelne Wehrpflichtige hat daher nicht erst auf das Eintreffen des Einberufungsbefehles zu warten, sondern die Mobkennzahlen des in den Medien kundgemachten Aufrufs mit jenen Mobkennzahlen zu vergleichen, die auf seinem Bereitstellungsschein aufgedruckt sind.

Sind die Zahlen ident, füllt der einberufene Wehrpflichtige die entsprechenden Blätter der Bereitstellungsscheingarnitur aus, unterfertigt sie, trennt sie voneinander ab und sendet sie
- das erste Blatt ausgenommen - auf dem Postwege ab (Meldung an den Arbeitgeber) bzw. nimmt sie zum Sammelort mit (Kontobekanntgabe, Entschädigungsantrag usw.)
Dann rückt er zum Sammelort seiner Einheit ein.
Das erste Blatt der Bereitstellungsscheingarnitur gilt hierfür, analog einem erhaltenen Einberufungsbefehl, bei Benutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel als Fahrausweis in Richtung zum Sammelort.

Mobilmachung der gesamten Einsatzorganisation

Unter Bezug auf das Dokument "Bereitstellungsschein" als solches im Text der Einberufungsverfügung (etwa: "Einberufen sind alle Wehrpflichtigen, die einen Bereitstellungsschein erhalten haben) ist zwar auch die Mobilmachung der gesamten Einsatzorganisation des Bundesheeres möglich. Ein solcher Aufbietungsumfang ist aber gegenwärtig wenig realistisch.

Das Formierungssystem

Das Formierungssystem besteht aus der Gesamtheit aller Maßnahmen, die zur Einnahme der Einsatzgliederung der aufgebotenen Kräfte, Mittel und Leistungen führen. In einer Reihe von Grundsatz- und Detailweisungen sind diese auf den gültigen Rechtsvorschriften basierenden Maßnahmen festgeschrieben und in Kalenderform dokumentiert (Mobkalender.)

Der Formierungsvorgang gliedert sich in den

  • Formierungsvorlauf, in zwei
  • Mobphasen und in den
  • Formierungsabschluss,

der mit erfolgter Herstellung der Marschbereitschaft der aufgebotenen und formierten militärischen Kräfte auch den Gesamtvorgang "Mobilmachung" abschließt.

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