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50 Jahre SanitÀtsdienst im Bundesheer der Zweiten Republik

von Harald Harbich

Kurzfassung

◄ Das Sanitätspersonal des Bundesheers der Zweiten Republik rekrutierte sich anfangs aus kriegsgedientem Fachpersonal; bei der Festlegung der Sanitätsorganisation 1956 wählte man ein Modell, das eine selbstständige Führung des Sanitätsdienstes vorsah. Bei den Kompanien wurden Sanitätstrupps, bei den Bataillonen Sanitätszüge und den Brigaden Sanitätskompanien geführt. Die erste Bewährungsprobe hatte der Sanitätsdienst während der Ungarnkrise 1956 zu bestehen, als es galt, große Flüchtlingsströme medizinisch zu versorgen. Auch der erste Einsatz österreichischer Soldaten im Rahmen der UNO-Friedenstruppen im Kongo zwischen 1960 und 1963 wurde von der Sanitätstruppe erfolgreich durchgeführt.

1962 wurde die Sanitätsorganisation geändert: Die Brigaden verloren ihre Sanitätskompanien und erhielteneine so genannte Feldambulanz, Brigadesanitätsanstalten wurden in Heeressanitätsanstalten umgewandelt und den Militärkommanden unterstellt. Weitere internationale Einsätze folgten: Von 1968-70 war ein kleines Sanitätskontingent in Nigeria im Einsatz, von 1964-1973 behandelte das österreichische Feldlazarett in der Stärke von 54 Mann im UNO-Einsatz auf Zypern mehr als 65.000 Personen.

Beginnend mit 1969 wurde die Sanitätsorganisation dem neuen Bedrohungsbild angepasst: Zunächst entstanden ortsfeste Krankenreviere, in denen der Truppenarzt mit dem Sanitätspersonal der Kompanie und des Bataillons Dienst versah. Jede Brigade erhielt eine Brigadesanitätsanstalt und eine Sanitätskompanie, Letztere bildete die Sanitätsgehilfen aus und stellte im Mobilmachungsfall den Brigadeverbandplatz sowie eine Sanitätskraftwagenkolonne auf. Höher qualifiziertes Sanitätspersonal wurde in der Sanitätsschule ausgebildet. Gleichzeitig wurde das Heeresfachambulatorium als Heeresspital bzw. Heeressanitätsstelle Wien nach Stammersdorf verlegt.

Im Oktober 1973 wurde Teile des österreichischen UNFICYP-Kontingentes auf den Golan verlegt, wo sie seither Dienst versehen. An weiteren erfolgreichen Einsätzen wären die Hilfsaktion nach dem großen Erdbeben in Armenien 1988, die Kurdenhilfe 1991 sowie die humanitäre Hilfe für Albanien 1999 zu nennen.

Trotz dieser Erfolge kam es zu einem schleichenden Bedeutungsverlust des Sanitätsdienstes. 1993 wurde ein neues "Sanitätskonzept für den Frieden" beschlossen, in der Organisationsstruktur allerdings nicht zur Gänze umgesetzt. Im Jahr 2000 wurde schließlich ein für den Frieden und Einsatz einheitliches Sanitätskonzept verfügt, das dem Bundesheer eine moderne Sanitätsorganisation bescherte. ►


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50 Jahre Sanitätsdienst im Bundesheer der Zweiten Republik

Mit wenigen "Gendarmerie-Schulärzten", die als Offiziere des militärmedizinischen Dienstes übernommen worden waren, wurde der Kern des Sanitätsdienstes des Bundesheeres aufgebaut. Auf den Kriegserfahrungen dieser Generation beruhend wurde zunächst ein Schwerpunkt bei der Truppensanität gesetzt, bald jedoch - insbesondere aus Personalmangel - ein territorial organisierter Friedenssanitätsdienst mit Vertragsärzten aufgebaut.

Heute und in Zukunft muss wieder mehr Augenmerk auf die militärmedizinische Unterstützung der Truppe im Einsatz gerichtet werden. Die Entwicklung vom ursprünglich empirischen Aufbau bis zur heute theoretisch abgeleiteten und auch betriebswirtschaftlich begründeten Organisation des militärischen Gesundheitswesens bietet einen faszinierenden und lebendigen Ausschnitt der militärischen Zeitgeschichte.

Hervorzuheben ist, dass die ersten und bislang gefährlichsten Auslandseinsätze des Bundesheeres (Feldspital im Kongo, Feldspital in Zypern und Hilfsteams in Biafra etc.) - mit größtem Erfolg - durch die Sanitätstruppe ausgeführt wurden. Wann auch immer der Druck der Öffentlichkeit oder außenpolitische Rücksichten einen Auslandseinsatz des Bundesheeres verlangen, wird nach Schutz und Hilfe auch durch die Sanität gerufen!

Erwähnt werden müssen in diesem Zusammenhang die zahlreichen hervorragenden Persönlichkeiten, die den Sanitätsdienst ihrer Zeit geprägt haben. Auf die Heeressanitätschefs des Bundesheeres wurden nicht nur die Erwartungen der Sanitätssoldaten nach besserer Besoldung und besseren Rahmenbedingungen projiziert, sondern auch die oft vergeblichen Hoffnungen der militärischen Führung auf einen "pflegeleichten" Sanitätsdienst gesetzt.

Die Stellung des Sanitätspersonals im Militär

Im Einsatz jenes unsichtbare und unverzichtbare Korsett, das dem Soldaten bei seinem nicht ungefährlichen Dienst den Rücken stärkt und auf dessen klagloses Funktionieren er sich verlassen kann und muss, im Frieden aber ein ungeliebtes Stiefkind, - diese Bilder umschreiben am ehesten die ambivalente Haltung der meisten Truppenoffiziere zum Sanitätswesen und zum Sanitätspersonal.

Die eigentliche Begründung für dieses selten ungetrübte Verhältnis liegt in den prinzipiell unvereinbaren sanitätsdienstlichen Aufgaben der kurativen (behandelnden) Medizin einerseits und der gutachterlichen Tätigkeit bei den Eignungs- und Dienstfähigkeitsfeststellungen andererseits. Vertreten der Sanitätsdienst und insbesondere der Militärarzt im ersten Fall uneingeschränkt die Interessen der Patienten und setzen sich aufopferungsvoll für diese ein, agieren sie im zweiten Fall als Organ des Dienstgebers und haben sehr oft gegen den Wunsch und gegen die Vorstellung des Begutachteten zu entscheiden (geradezu sprichwörtliches Problem der Simulanten und Dissimulanten im Militär).

Weiters wird auf den Sanitätsdienst immer die Rolle des "Spielverderbers" fokussiert; Soldaten, die ausfallen oder als nicht dienstfähig beurteilt werden, sind nicht eingeplante Friktionen bei beabsichtigten Übungsvorhaben. Nicht Leiden und Krankheiten werden als kausal angesehen, sondern es wird jenen "die Schuld gegeben", deren Regeln halt viel zu streng sind.

Hinzu kommt die traditionelle, aber längst überholte Vorstellung, lediglich die kämpfende Truppe "an der Front" würde Leben und Gesundheit für das Vaterland aufs Spiel setzen, während die Sanitäter im Hinterland in wohl klimatisierten Räumen eine "ruhige Kugel schieben".

Nicht zuletzt spiegelt sich in der auch heute noch wahrnehmbaren Ambivalenz wahrscheinlich noch immer das elitäre Selbstverständnis des Offizierskorps wider, das lange Zeit ritterliche und aristokratische Traditionen pflegte und für das die überwiegend bürgerlich geprägte Militärärzteschaft zumindest bis in das beginnende 20. Jahrhundert als Fremdkörper wirkte. Vermutlich wirkt dieser tradierte Zusammenhang noch heute und ist am besten in historischer Betrachtung zu erläutern: Erst Maria Theresia (regierte 1740 bis 1780) hob ein wenig das Ansehen der Feldscherer, indem sie diese der Prügelstrafe entzog. Laut kaiserlichen Rescriptes von 1751 wurde das k.k. Offizierskorps in corpore für hoffähig erklärt. Dies galt aber keineswegs für die Feldscherer, die man zwar als nützliche, aber inferiore Subjecta ansah. Noch schlechter war der Stellenwert des Sanitätspflegedienstes, der damals als Strafdienst galt.

Trotz der hervorragenden Leistungen der Feldärzte während der Napoleonischen Kriege, die von führenden Militärs uneingeschränkt gewürdigt worden waren, gehörten sie auch bis weit ins 19. Jahrhundert der "feldärztlichen Branche" an, also den so genannten Miltärparteien; dies entsprach einer Mittelstellung zwischen Offizieren und Mannschaften. Die vollständige Integration der Militärärzteschaft in das Offizierskorps erfolgte in der Donaumonarchie erst 1894.

In der Ersten Republik gab es kaum Sanitätseinrichtungen für die Soldaten. So mühsam wie der Aufbau des Staates erfolgte auch der Aufbau eines Bundesheeres. Zunächst wurden Soldaten für die Truppen angeworben, Ausrüstung und Munition organisiert und erst nach und nach ein Sanitätsdienst entwickelt, auf den die Soldaten im Krankheits- oder Verletzungsfalle zurückgreifen konnten. Diese Entwicklung wurde durch die Annexion Österreichs 1938 abrupt beendet.

Das Sanitätspersonal der Zweiten Republik rekrutierte sich zunächst aus kriegsgedientem Fachpersonal. Der drückende Ärztemangel im zivilen Gesundheitssystem nach dem Zweiten Weltkrieg und die weit unter Arbeitsmarktniveau liegende Besoldung führten bis in die Mitte der 90er-Jahre des 20. Jahrhunderts dazu, dass nahezu alle Militärärzte ihren Beruf neben einer zivilen Arztpraxis ausübten und nicht selten seitens ihrer Vorgesetzten dazu auch ermuntert wurden. Dieser Umstand wurde vom Dienstgeber - zum Teil bis heute - geduldet, wenngleich im Abstand weniger Jahre immer wieder halbherzige Versuche zur "Disziplinierung" stattfanden.(Fußnote1/FN1) Das Übel an der Wurzel zu packen, nämlich ein auch für Ärzte attraktives Berufsumfeld zu schaffen, wie es schon zu Zeiten der k.u.k. Monarchie(FN2) und auch später immer wieder(FN3) als notwendig erkannt worden war, bleibt unserer Zeit vorbehalten.

Hatten die kriegsgedienten Militärärzte noch ein besonderes, kameradschaftliches Verhältnis zu den ebenfalls kriegsgedienten Offizieren der Truppe oder des Generalstabsdienstes, macht sich heute der Berufsbeginn als Quereinstieg ungünstig bemerkbar. Der Unterschied in der Ausdrucksweise zwischen Militärakademikern und Militärärzten im gleichen Rang ist offensichtlich und schlechthin ein Resultat unterschiedlicher Ausbildungserfahrung und auch unterschiedlicher Lebens- und Arbeitsperspektiven. Ähnlich geht es auch den Sanitätsunteroffizieren, die durch ihre mehrjährige Ausbildung an einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule zwar eine hohe Qualifikation erreichen, dafür aber oft den kameradschaftlichen Rückhalt bei Unteroffizieren der Truppe verlieren.

Zudem haben sie während ihrer Ausbildung am (zivilen) Krankenbett oft persönlich erfahren müssen, was Leiden und Tod bedeutet, während für den Kameraden der heutigen Truppe der Ausfall eines Soldaten nur abstrakt eine nicht vorgesehene Friktion im gewünschten Gefechtsverlauf ist. Eine unterschiedliche Bewertung der Notwendigkeit und Dringlichkeit sanitätsdienstlicher Vorsorgen ist die Folge.

Das deutlich unter den zivilen Verhältnissen angesiedelte Besoldungsniveau führte während der letzten 50 Jahre zu einem erheblichen Mangel an Berufs-Sanitätspersonal. Das bedeutet, dass eine ganze Reihe von Aufgaben entweder durch zivile Einrichtungen, ziviles Personal oder Milizpersonal wahrgenommen werden muss oder überhaupt nicht adäquat erledigt wird. Beispielsweise wurden und werden für Auslandseinsätze des Bundesheeres immer wieder zivile Ärztinnen und Ärzte und neuerdings auch Krankenpflegerinnen als Vertragsbedienstete angestellt, um die nicht in ausreichender Zahl vorhandenen freiwilligen jungen Berufs-Sanitätssoldaten zu ergänzen. Die acht kleinen Militärkrankenanstalten und mehr als 70 truppenärztlichen Ordinationen müssen sich wegen ihrer personellen, aber auch materiellen Ausstattung in ihrer Arbeit auf Routinefälle beschränken. Die Masse der Computer- und Magnetresonanztomographie, fast die komplette Zahnmedizin und neuerdings auch Gynäkologie wird zivilen Ordinationen und zivilen Spitälern zugewiesen. Die Truppenärzte sind in der Regel Heeresvertragsärzte, die gerade am Morgen kurz in der Kaserne vorbeischauen, die Soldaten schnell versorgen, um so bald wie möglich ihrer zivilen Hauptbeschäftigung in der eigenen Kassenpraxis nachzugehen. Für verschiedenste Scharfschieß-Vorhaben auf Truppenübungsplätzen und für Zeiten des Düsenflugbetriebs auf Fliegerhorsten wurden und werden laufend zivile Notärzte herangezogen, die stundenweise im Rahmen eines Werkvertrags für ihre Anwesenheit Rechnung legen. Eine glasklare betriebswirtschaftliche Überlegung bildet den Hintergrund dieses Vorgehens.

Zusammenfassend: Es wurde und wird im Militär der Zweiten Republik auch Medizin getrieben, aber nur zum kleineren Teil Militärmedizin! Letztere war und ist eine Domäne der Auslandeinsätze.

Die Entwicklung des Sanitätsdienstes von 1955 bis 1961

Das neue Bundesheer ging aus einem Teil der B-Gendarmerie hervor; diese war ursprünglich in Gendarmerieschulen gegliedert, die Bataillonscharakter aufwiesen.

Am 28. Oktober 1953 wurden in den Gendarmerieschulen erstmals Ärzte in Zivil mit der Bezeichnung "Gendarmerieschulärzte" eingestellt. 1953 waren es drei, 1954 bereits neun, 1955 20 Ärzte. Sie erhielten von den Kompanien Gendarmen für den Sanitätsdienst in die "Schulkrankenabteilungen" abgestellt, bildeten diese aus und setzten sie ein. Einen Sanitätsdienst als Dienstzweig gab es damals noch nicht.

Mit der Überführung der B-Gendarmerie in das Bundesheer musste dieses zahlenmäßig sehr geringe Gendarmerie-Sanitäts-Personal die Matrix für die neu aufzustellende Sanitätstruppe abgeben; dieser Umstand brachte zunächst erhebliche Anfangsschwierigkeiten mit sich.

Generell wird der 18. Juli 1955 als Beginn eines geordneten Sanitätswesens des Bundesheeres der Zweiten Republik angesehen. An diesem Tag trat der erste Heeressanitätschef des Bundesheeres, Generalarzt Dr. Sigmund Spiegelfeld, seinen Dienst an.

Die notwendige personelle Ergänzung erfolgte fast durchwegs mit kriegsgedienten Militärärzten. 1956 praktizierten bereits 54 Militärärzte im Bundesheer.

Mit der Wiedererrichtung des Bundesheeres war auch der Sanitätsdienst in Berücksichtigung des wehrgesetzlichen Auftrages des Bundesheeres und der verfassungsrechtlichen Bestimmungen zu organisieren und zu gewährleisten. Bei der Festlegung der Sanitätsorganisation 1956 wählte man ein Modell, das noch weit gehend von Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges und damit der deutschen San-Organisation bestimmt worden war. Der Sanitätsdienst wurde weit gehend selbstständig geführt, die Führung war vertikal, und Militärärzte als Kommandanten der Sanitätselemente aller Ebenen waren nicht nur Fachvorgesetzte, sondern trugen konkrete Führungsverantwortung.(FN4) Sanitätseinheiten sollten schon in Friedenszeiten vorhanden - heute würde man sagen: präsent - sein. Bei den Kompanien wurden Sanitätstrupps, bei den Bataillonen Sanitätszüge und bei den Brigaden Sanitätskompanien geführt.

In Anlehnung an die Organisation des ersten Bundesheeres entstanden auch ortsfeste "Krankenabteilungen" (K = klein, M = mittel und G = groß) und "Erste Hilfe-Plätze", in denen grundsätzlich der Truppenarzt mit dem Sanitätspersonal der Kompanie und des Bataillons Dienst versah. Wenn auch für die ärztliche Leitung damals bereits gelegentlich zivile Heeresvertragsärzte (HV-Ärzte) herangezogen wurden, gab es unbeschadet dessen mit der Fachaufsicht - insbesondere hinsichtlich der Verwaltungsführung - zunächst eine Mitverantwortung(FN5) und später sogar eine volle Verantwortung(FN6) eines Offiziers des militärmedizinischen Dienstes.

Die Brigaden erhielten je eine Sanitätsanstalt und eine Sanitätskompanie. Die Brigadesanitätsanstalten(FN7) wurden zur Entlastung der umliegenden Krankenreviere mit größerer Bettenkapazität und einem Angebot von tagesklinischen Eingriffen eingerichtet.

Die Sanitätskompanie wiederum bildete die in dieser Einheit einrückenden Grundwehrdiener nach einer allgemein-militärischen Grundausbildung zu Sanitätsgehilfen aus und stellte im Mobilmachungsfall den Brigadeverbandplatz sowie eine Sanitätskraftwagenkolonne auf.

Das Heeresfachambulatorium in der Maria Theresien-Kaserne als oberste Begutachtungs- und Behandlungsstelle war mit Wirkung vom 1. August 1956 aufgestellt worden und entwickelte sich im Hinblick auf den zugleich beabsichtigten Aufwuchs zum Heeresspital bald zur Zentralkrankenanstalt für Heeresangehörige.(FN8) Für die zentrale Arzneimittel- und Verbandstoffbewirtschaftung wurden auf Heeresebene ein Heeressanitätshauptpark und innerhalb der Gruppenkommanden Heeressanitätsparks, später Heeressanitätslager, eingerichtet.

Bereits im ersten Jahr der Aufstellung erfolgte auch schon die erste und erfolgreiche Bewährungsprobe: Im Zuge des Bürgerkrieges 1956 in Ungarn mussten Flüchtlingsströme an der Staatsgrenze sanitätsdienstlich versorgt werden. Da das Bundesheer noch in der ersten Aufbauphase steckte, war die damals bereits aufgestellte Sanitätskompanie 6 aus Tirol im Burgenland im Einsatz. Die Flüchtlinge erhielten in erster Linie Nahrung und Unterkunft. Sie litten an Verletzungen durch Stacheldraht oder an Knochenbrüchen und Verstauchungen. Die medizinische Versorgung wurde noch mit von den USA überlassenen Sanitätsgütern aller Art (Arzneimittel, Verbandstoffe etc.) durchgeführt.

Einsatz im Kongo im Rahmen der ONUC

Der erste Einsatz österreichischer Soldaten im Rahmen der UNO-Friedenstruppen erfolgte im Kongo im Rahmen der ONUC,(FN9) wurde durch die Sanitätstruppe durchgeführt und dauerte vom 20. November 1960 bis zum 18. November 1963.

Der frühere Belgisch-Kongo wurde am 30. Juni 1960 zur unabhängigen Republik ausgerufen. Wenige Tage später brachen bereits Unruhen aus. Am 12. Juli 1960 ersuchte die kongolesische Regierung die UNO um militärische Hilfe zum Schutz des Landesgebietes vor fremden Interventionen.

UNO-Generalsekretär Dag Hammarskjöld(FN10) wiederum ersuchte am 5. August Österreich formell um Teilnahme an der Kongo-Operation. Konkret wurde ein Feldpostamt in Léopoldville mit acht Außenstellen sowie ein Hygiene- bzw. Veterinär-Team angefordert.

Am 26. August erfolgte dann auch noch eine Bitte um ein 400-Betten-Spital.

1960 gab es noch keine gesetzliche Grundlage für die Entsendung von Einheiten des Bundesheeres im Rahmen der UNO-Friedenstruppen. Nicht zuletzt zur Unterstützung der österreichischen diplomatischen Bemühungen in der Südtirolfrage setzte Außenminister Dr. Bruno Kreisky dann einen Ministerratsbeschluss zur Entsendung eines entsprechenden "UNO-Sanitätskontingents der Republik Österreich" einschließlich Hygieneteam - nicht eines Feldpostamtes - durch. Das Kontingent sollte in zwei Lazaretten, eines in Bukavu mit 40 Betten und eines in Stanleyville mit 60 Betten, eingesetzt werden. Die Soldaten erhielten damals einen Karenzurlaub und schlossen mit dem Bund einen Sondervertrag ab. Auch zwei zivile medizinisch-technische Assistentinnen wurden mit Leutnantsdistinktionen entsandt.

Bereits am Tag nach der Ankunft in Bukavu, also am 15. Dezember 1960, wurde der erste Teil des österreichischen Kontingents von kongolesischen Gendarmerieangehörigen verhaftet und ins Gefängnis gesteckt. Diese erwarteten nämlich zu diesem Zeitpunkt eine Intervention belgischer Streitkräfte und hielten wegen der Ähnlichkeit der Uniformen die österreichischen Sanitäter für belgische Fallschirmjäger. Das Sanitätsmaterial und auch die übrige Ausrüstung der Österreicher wurden unverzüglich in einem See versenkt. Der Provinzpräsident Miruhu erklärte, als er vom UNO-Vertreter über den wahren Sachverhalt aufgeklärt wurde, die Kongolesen hätten mittlerweile gelernt, alle Weißen als Feinde zu betrachten, gleichgültig ob sie Belgier, Engländer oder Österreicher wären. Die Österreicher müssten vorerst arretiert bleiben. In dieser angespannten Lage entschloss sich schließlich der Kommandant eines in der Region stationierten nigerianischen UNO-Bataillons, mit kompaniestarken Kräften die Österreicher gewaltsam zu befreien. Beim nachfolgenden Gefecht hatten die Nigerianer einen Toten und drei Schwerverwundete, die Kongolesen mindestens elf Tote und ca. 50 Verletzte zu beklagen.

Das Feldlazarett war in ein Kommando mit Stabsgruppe, eine Fernmeldegruppe, eine Verwaltungsgruppe, eine Kraftfahr- und Handwerkergruppe, ein Labor und eine Blutbank, eine Apotheke, eine Chirurgiegruppe, eine Röntgenstation, eine Zahnstation bzw. Hautambulanz, zeitweise eine Gynäkologie, eine interne Medizin-Abteilung und eine HNO- bzw. Augenambulanz gegliedert. Die erste Rotation bestand aus 54 Männern und zwei Frauen, insgesamt versahen 166 Personen, darunter 33 Ärzte, im Kongo ihren Dienst. Zeitweise wurden im Einsatzraum noch als Hilfskräfte bis zu 200 Kongolesen beschäftigt. Kommandant war ab 24. Dezember 1960 Oberstarzt Dr. Walter Pervulesko, der spätere zweite Heeressanitätschef des Bundesheeres.

In diesem ersten Einsatz konnte das Bundesheer wichtige Erfahrungen sammeln. Ursprünglich sollte die medizinische Betreuung der UNO-Angehörigen die Hauptaufgabe des österreichischen Kontingentes sein. Schließlich stellten die UNO-Angehörigen aber nur ein Sechstel aller Patienten. Im Übrigen erfolgte eine Art medizinischer Entwicklungshilfe, Flüchtlingsbetreuung, Verteilung und hygienischer Überwachung der Lebensmittel. Dazu kamen noch Trinkwasseraufbereitung und Seuchenbekämpfung. Entgegen den anfänglichen Schwierigkeiten wurde die Hilfe des österreichischen Kontingents von der kongolesischen Bevölkerung dankbar angenommen. Diese litt hauptsächlich an Haut- und Augenerkrankungen, an diversen Parasitosen sowie an Verletzungen durch Kampfhandlungen und suchte zahlreich Hilfe im österreichischen Feldlazarett.

Die organisatorische Entwicklung des Sanitätsdienstes von 1962 bis 1968

Die Dislozierung der Einheiten und Verbände des Bundesheeres überdehnte die bis dahin aufgebauten Sanitätskräfte: Mängel in der medizinischen Versorgung der Soldaten konnten da nicht ausbleiben.

Eine Neubeurteilung der militärstrategischen Lage führte schließlich dazu, die dem Sanitätsdienst zugewiesenen Wehrpflichtigenkontingente als wesentlich überhöht zu bezeichnen, und forderte eine Kürzung auf die Hälfte. Zwar lag der Verzicht auf eine zahlenmäßig starke Struktur und die Beschränkung auf eine starke Kaderorganisation auch im Wesen des damals immer stärker forcierten Milizsystems, der eigentliche Hintergrund war aber das bereits in den frühen Tagen des Bundesheeres viel zu knapp bemessene Verteidigungsbudget. So wurde mit Erlass(FN11) vom 9. Oktober 1961 für die "Heeresorganisation und die Durchführung der Rationalisierungsmaßnahmen zum Sanitätsdienst" - allerdings ohne Mitbefassung des zuständigen Heeressanitätschefs - die neue Struktur mit ihren Aufgaben in groben Zügen festgelegt.

Nicht erforderlich waren demnach starke Truppensanitätsdienste, insbesondere keine Brigadesanitätskompanien!

Dadurch sollten Personaleinsparungen, geringere Wehrpflichtigenkontingente, ein geringerer Verwaltungsaufwand, eine bessere Ausbildung und eine einfache Versorgung gewährleistet werden.

Im Gegensatz zu den weiträumigen Operationen der Armeen des vergangenen Krieges verblieb das Heer ja im Lande und hatte keine Feldzüge zu führen. Als Anlaufstelle innerhalb der eigenen Organisation wurde ein für damalige Zeiten also höchst fortschrittliches System zur Gesundheitsüberwachung und Heilfürsorge für Grundwehrdiener in Analogie zum zivilen Krankenversicherungswesen geschaffen.

Hinsichtlich der Spitalsbehandlung glaubte man, sich weit gehend auf die zivile Infrastruktur abstützen zu können. Diese Überlegung erforderte also schon für Friedenszeiten eine offene Zusammenarbeit auf breiter Basis mit den zivilen Ärzten und Krankenanstalten. Dadurch war es auch möglich, die territorialen primären Behandlungsmöglichkeiten dezentralisiert vorzusehen und damit die Transportwege kurz zu halten.

D.h., man hatte sich bewusst von den während des letzten Weltkrieges gewohnten Organisationsstrukturen der stufenweisen ärztlichen Behandlung und Versorgung innerhalb der Truppe gelöst und den territorialen vom Sanitätsdienst des Einsatzheeres (einschließlich der Luftstreitkräfte) streng getrennt.(FN12) Im Laufe des Jahres 1962 erfolgte dann diese Änderung der Sanitätsorganisation. Die Brigaden verloren ihre Sanitätskompanien und erhielten dafür eine so genannte Feldambulanz K (klein).(FN13) Die ehemaligen Brigadesanitätsanstalten wurden in Heeressanitätsanstalten umgewandelt und den Militärkommanden als territoriale Dienststellen unterstellt.

Der Einsatz eines kleinen Sanitätskontingents in der Nigeria-Ostregion 1968-1970

Am 26. August 1968 informierte das Außenministerium die Stabsabteilung des BMLV fernmündlich über eine geplante Hilfsaktion im Krisengebiet und auch darüber, dass hiefür eine Beteiligung des Bundesheeres erbeten werde. Wenige Tage später wandte sich auch Außenminister Dr. Kurt Waldheim direkt an Verteidigungsminister Dr. Georg Prader. Der Außenminister zitierte die oftmals in den Medien kursierenden Opferzahlen von 1.000 Hungertoten pro Tag und meinte, dass die österreichische Bevölkerung zunehmend einen Beitrag zu Hilfsprojekten verlange. Weiters führte der Minister gleich aus, wie er sich einen solchen Einsatz vorstellen könnte: Er sprach von einem fünf Mann starken Sanitätsteam, das aus drei Sanitätern und zwei Ärzten bestehen sollte. Zudem wäre auch ein fünfköpfiges Versorgungsteam zu entsenden, das die Verteilung von Hilfsgütern zur Aufgabe hätte.

Der Außenminister gab auch zu bedenken, dass man trotz der Sorge um die weitere Entwicklung in der CSSR (eben hatten die Truppen des Warschauer Paktes Prag besetzt) das "Elend in Biafra" nicht vergessen dürfe und dass die Welt "einen effektiven Solidaritätsbeweis" (FN14) von Österreich erwarte.

Im Antwortschreiben des Verteidigungsministeriums wurden zwei Kernprobleme angeführt: Man sei nicht bereit, die Kosten aus dem Verteidigungsbudget zu tragen, und die Aufbringbarkeit von Freiwilligen wäre nicht gesichert.

Schließlich wurden Wege gefunden, alle Anfangsschwierigkeiten zu meistern. Es wurden insgesamt drei Rotationen in der Zusammensetzung: ein Arzt, drei SanUO und eine SanCharge über einen Zeitraum von ca. eineinhalb Jahren in das Krisengebiet bis zum Zusammenbruch Biafras im Jänner 1970 entsandt. Ihnen wurden im Einsatzraum die medizinische Versorgung und die Wasseraufbereitung für eine ganze Reihe von Dörfern und "Krankenhäusern" mit Tausenden zu betreuenden Menschen alleinverantwortlich anvertraut. Es muss nicht besonders erwähnt werden, unter welch lebensgefährlichen Bedingungen die Aufgaben bravourös erfüllt wurden.

Das Besondere dieses Einsatzes bestand darin, dass es sich letztlich nicht um einen Bundesheereinsatz im eigentlichen Sinne handelte, weil die Soldaten karenziert worden waren und in einem Vertragsverhältnis zum IKRK(FN15) standen. Neun der insgesamt elf Soldaten waren zuvor bei UNO-Missionen gewesen. Der Einsatz hatte insgesamt etwa drei Mio. Schilling gekostet und Tausenden das Überleben ermöglicht.

Das Vorgehen Österreichs im Rahmen der humanitären Hilfsmission in Nigeria zeigt deutlich, dass derartige Einsätze in der Zweiten Republik schon sehr früh ein Anliegen der Außenpolitik waren.

Einsatz in Zypern im Rahmen der UNFICYP

Zypern war 1960 unabhängig geworden. Nach seiner Verfassung sollte ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der griechischen Mehrheit und der türkischen Minderheit gewahrt bleiben. Allerdings mussten bereits im März 1964 UNO-Streitkräfte den Wiederausbruch ernsterer Kämpfe zwischen griechischen und türkischen Zyprioten verhindern. Gleichzeitig setzte die UNO ihre Vermittlerrolle bei der Lösung der Probleme der Inselrepublik fort.

Anfang des Jahres 1964 richtete der Generalsekretär ein Ansuchen an Österreich, für die Aufstellung der UNO-Streitkräfte in Zypern ein Polizeikontingent und ein Sanitätskontingent zur Verfügung zu stellen. Am 11. April flog das Vorkommando für den Einsatz ab. Das UNO-Sanitätskontingent der Republik Österreich wurde in ähnlicher Form wie das Kontingent für den Kongo aufgestellt und bildete das Austrian Field Hospital (AFH). Das österreichische Feldlazarett in Zypern war in Kokkini Trimithia, 15 km westlich von Nikosia, eingesetzt. Es hatte die Aufgabe, die UNO-Truppen, die UNO-Polizei (anfangs über 12.000 Mann Truppenstärke) sowie die Zivilangestellten der UNFICYP(FN16) stationär und ambulant zu behandeln.

Das österreichische Feldlazarett behandelte vom 14. April 1964 bis zum 16. Oktober 1973 ca. 65.000 Personen. Die Personalstärke betrug 54 Mann, darunter bis zu sieben Ärzte.

Im Zuge von Einsparungsmaßnahmen bei UNFICYP wurde das Austrian Field Hospital am 18. Oktober 1973 aufgelöst, das Personal um zwei Drittel reduziert und aus seinem Camp direkt nach Nikosia verlegt. Am 19. Oktober 1973 wurde die Feldambulanz errichtet, die noch bis zum 10. April 1976 bestand. Die Sanitätsversorgung im - nach heutiger Diktion - Leistungsbereich B wurde danach anderen Nationen überlassen.

Die organisatorische Entwicklung des Sanitätsdienstes von 1969 bis 1980

Die intensivere Auseinandersetzung mit Einsatzszenarien des Kalten Krieges machte bald eine neue und klare Konzeption eines Einsatz-Sanitätsdienstes notwendig. Insbesondere eine Abschätzung der mittleren täglichen Verluste (Verwundete und Kranke) eines Einsatzes führte dazu, grundsätzlich 10% der Mobstärke als Zahl der notwendigen Lazarettbetten vorzusehen. Der Sanitätspersonalbedarf wurde dabei global mit zwei Personen für drei Lazarettbetten berechnet.(FN17) Die Brigade hatte 3% und die Gruppe 2% ihrer Mannstärken als Sanitätspersonal auszubilden.

Die mobilgemachte Armee sah nach den damaligen Planungen folgende Sanitätsorganisation vor: Jede Kompanie hatte einen Sanitätstrupp, der ein Verwundetennest errichten und betreiben sollte. Jedes Bataillon verfügte über eine Sanitätsstaffel zur Errichtung eines Truppenverbandplatzes und jede Brigade über eine Feldambulanz zum Betrieb eines Brigadeverbandplatzes. Letzterer war teilbar und enthielt darüber hinaus organisatorische Elemente der Sanitätsstaffel, um allfällige Ersatz- oder Verstärkungsbedürfnisse bei den Bataillonen abdecken zu können - eine auch für heutige Begriffe moderne Organisation.

Als Ziel wurde darüber hinaus definiert, jedes Gruppenkommando solle ein Sanitäts-Bataillon erhalten, dessen Gliederung eine Stabskompanie, mehrere Feldambulanzen, Fachärztegruppen und eine Sanitätstransportkompanie zu umfassen hätte. Eine "zentrale Sanitätsstelle" in der Stabskompanie sollte dabei alle Verwundetentransporte im Befehlsbereich des Gruppenkommandos organisieren. Diese Sanitäts-Bataillone wurden allerdings nie realisiert, somit blieben die Sanitätskompanien die zentralen Elemente des Sanitätsdienstes des Feldheeres.

Hervorzuheben ist, dass die Hospitalisierung Verwundeter auch damals schon Vorrang vor der schematischen Versorgungskette hatte. Den Planungen zu Grunde lag ein Zeitraum von sechs bis zwölf Stunden, der für den Sanitätsablauf vom Zeitpunkt der Verwundung bis zur medizinischen Definitivversorgung einzuhalten war!(FN18) Die territoriale Sanitätsorganisation war nicht allein mit Augenmerk auf den Friedensbetrieb ausgerichtet, sondern sollte insbesondere im Einsatz die Sanitätsorganisation verdichten. Beispielsweise sollten Krankenreviere im Einsatz auch für das Betreiben von Krankensammelstellen für Kriegsgefangene zuständig sein.

Da befürchtet wurde, im Kriegsfalle würde die Zivilbevölkerung gleichermaßen wie das Militär betroffen sein, sollte der zivile Sektor so genannte Bereitschaftskrankenhäuser (50-100 Betten; mit und ohne Annexe für Zwecke des Bundesheeres) sowie Katastrophenkrankenhäuser (100-500 Betten) vorbereiten. Die Erfordernisse des zivilen und des militärischen Sanitätsdienstes und der ärztlichen Versorgung sollten auf Bundesebene in einem Koordinationskomitee und auf Bundesländerebene in einem Landeskoordinationsausschuss aufeinander abgestimmt werden (der integrierte Sanitätsdienst der umfassenden Landesverteidigung war zwar noch nicht ganz erfunden, die schweizerischen Planungen wirkten aber bereits als Vorbild).

Im Friedensdienstbetrieb wurde der Grundstein zu heutigen Sanitätsstrukturen gelegt: Die Organisation der Heilfürsorge war abhängig von der Dislokation der Truppen sowie von der Frage, ob und in welchem Ausmaß heereseigene Krankenanstalten geführt werden sollten. Im Übrigen war sie weniger von militärischen als vielmehr von medizinischen und ökonomischen Überlegungen bestimmt. Nicht zuletzt bestimmte die Frage der Verfügbarkeit von berufsmäßigem Sanitätspersonal aller Qualifikationen, insbesondere von Militärärzten, eine Rolle.(FN19) Im Jahre 1969 besaßen alle Militärkommanden - mit Ausnahme von Vorarlberg - eine Heeressanitätsanstalt. Die Heeressanitätsanstalt des Burgenlandes war und ist bis heute in Baden disloziert.

Zuvor - am 1. Juni 1965 - war das Heeresfachambulatorium als Heeresspital bzw. Heeressanitätsstelle Wien in eine umgebaute ehemalige Artilleriekaserne nach Stammersdorf verlegt worden. Im Mobilmachungsfall hatte dieses ein Reservelazarett zu formieren.

Der durch die Medien breit diskutierte tragische "Fall Wandl" - bei einem Wehrpflichtigen war bei der Stellung ein Herzfehler nicht erkannt worden, er starb später während der Ausbildung - führte zu einer erheblichen Optimierung der ortsfesten Stellungskommissionen. Der Heeressanitätschef beauftragte 1975 den späteren Brigadier Dr. Peter Rainer-Harbach damit, die sechs Diagnosestraßen in Wien, St. Pölten, Klagenfurt, Graz, Linz und Innsbruck nach dem Muster der schwedischen Streitkräfte zu gestalten.

Die Ausbildung der Angehörigen der Sanitätstruppe erfolgte in zwei Institutionen. Soldaten der Sanitätsausbildungskompanien, die in drei Ausbildungsregimentern integriert waren, wurden nach Abschluss ihrer Fachausbildung den Feldambulanzen der Brigaden, den Heeressanitätsanstalten, der Heeressanitätsstelle und den einzelnen Truppenkörpern zugewiesen. Die Sanitätsschule hingegen bildete höher qualifiziertes Personal - Sanitätsunteroffiziere und Offiziersanwärter des militärärztlichen Dienstes - aus.

Die Entwicklung der Sanitätsschule

Zehn Tage nach Unterzeichnung des Staatsvertrags wurde am 25. Mai 1955 mit dem 1. Sanitätsunteroffizierskurs im Heereswachbataillon in der Fasangartenkaserne begonnen. Er dauerte bis 30. September d.J. Inzwischen wurde für den 1. August 1956 für ebendort eine Sanitätsunteroffiziersschule befohlen; dieser Plan wurde offensichtlich bereits am 15. Mai 1956 in die Tat umgesetzt. Die erste und dringendste Aufgabe der jungen Schule bestand zunächst darin, einen Teil des Sanitäts-Kaderpersonals in einem SanUO-Lehrgang zusammenzufassen, damit ab Oktober 1956 die wichtigsten UO-Arbeitsplätze im Sanitätsdienst besetzt werden konnten. Diese SanUO-Schule wurde Zug um Zug weiter ausgebaut und erhielt bald auch andere Aufgaben, z.B. die Prüfung von Sanitätsmaterial auf Feldverwendungsfähigkeit und die Entwicklung von Sanitätsvorschriften.

Es war daher nur logisch, dass im Herbst 1957 eine Umbenennung in Sanitätstruppenschule erfolgte und ihr eine Sanitätslehrkompanie angegliedert wurde.

Provisorischer Kommandant wurde zunächst Hauptmannarzt Dr. Otto Wruhs (sen.), der spätere Pionier der Arthroskopie. Erster definitiver Kommandant wurde schließlich der damalige Hauptmannarzt Dr. Otto Zinn-Zinnenburg, später auch erster Armeearzt.

Als das Heeresfachambulatorium aus sanitären und Platzerwägungen aus der Fasangartenkaserne nach Wien-Stammersdorf übersiedeln musste, lag der Gedanke nahe, dass ihm auch die Sanitätsschule in absehbarer Zeit nachfolgen würde. Dieser Plan wurde durch die Verlegung der Sanitätsschule nach Stammersdorf im August 1971 verwirklicht.

Von Oktober 1980 bis 1988 stand die Sanitätsschule unter dem Kommando von Oberstarzt, später Brigadier Dr. Gerhard Reindl. Nach dessen Berufung an die Spitze der Sanitätsabteilung in der Zentralstelle als Heeressanitätschef folgte ihm Oberstarzt Dr. Hubert Hrabcik nach. Er forcierte insbesondere die Weiterentwicklung der Katastrophenmedizin in Forschung und Lehre. Als dieser selbst 1990 Heeressanitätschef wurde, wurde die Führung in die Hände von Brigadier Dr. Hans Frühwald gelegt. Dessen Schwerpunkt lag wieder in der Sanitätsunteroffiziersausbildung, bis schließlich am 1. November 2001(FN20) die "Gesundheits- und Krankenpflegeschule des Bundesheeres" aus rechtlichen Gründen abgetrennt wurde.

Von 1999 bis 2002 war Brigadier Dr. Hans-Jürgen Steiner Kommandant. Als ehemaliger Absolvent der Militärakademie wurde der lange etwas vernachlässigte Aspekt der militärischen Rahmenbedingungen des Sanitätsunteroffiziersberufes wieder in den Mittelpunkt der Lehre gerückt.

Seit 2003 führt Brigadier Prof. Dr. Thomas Michael Treu die Sanitätsschule. Während seiner Tätigkeit wurde die Funktion der Waffengattungsspitze den Schulen und damit für die Sanität der Sanitätsschule zugeordnet.

Einsatz in Israel/Syrien im Rahmen von AUSBATT/UNDOF

Im Oktober 1973 kam es nach dem 4. israelisch-arabischen Krieg ("Yom-Kippur"-Krieg) zu einem Waffenstillstand zwischen Israel und Ägypten. Um diesen Waffenstillstand zu überwachen, wurden Ende Oktober Teilkontingente von Zypern im Rahmen der Operation UNEF(FN21) zur Trennung der Kriegsparteien nach Ägypten verlegt. Nach diplomatischen Vorbereitungen und nach Abhaltung einer Genfer Nahost-Konferenz im Dezember 1973 mit einem am 18. Jänner 1974 unterzeichneten ägyptisch-israelischen Abkommen begann am 25. Jänner 1974 die Truppenentflechtung am Suezkanal. Das Abkommen beinhaltete die Schaffung einer Pufferzone, die von den UNEF-Truppen in der Stärke von 8.000 Mann besetzt werden sollte.

An der syrisch-israelischen Front trat allerdings vorerst keine Waffenruhe ein. Besonders im Frühjahr 1974 erreichten die Kämpfe eine hohe Intensität, bis schließlich das Truppentrennungsabkommen von Genf vom 31. Mai 1974 dem ein Ende setzte. Seit dem 5. Juni 1974 erfolgt nun die Überwachung des Waffenstillstandes durch UNDOF in einer Zone, die vom Mount-Hermon-Massiv etwa in südlicher Richtung verläuft.

Das österreichische Krankenrevier wurde im Camp Faouar errichtet. Die besondere sanitätsdienstliche Herausforderung bis heute besteht u.a. darin, die im Winter wetterbedingt oft abgeschnittenen Positionen am Mount Hermon ausreichend medizinisch zu versorgen.

Seit also nunmehr über 30 Jahren ist laufend Sanitätsfachpersonal für diese Mission aufzubringen; dies kann oft genug nur durch Verpflichtung von Zivilpersonal erfolgen. Gelegentlich wurden auch Ärzte im Grundwehrdienst zu dieser Mission entsandt; sie erhielten für die Dauer des Einsatzes den Dienstgrad Hauptmannarzt.

Der Sanitätsdienst von 1980 bis 1990

In den Richtlinien für die Versorgung des Bundesheeres im Frieden und Einsatz - Sanitätskonzept 1982 - löste man sich endgültig von den sequenziellen Vorstellungen, die die Kriegsgeneration im Sanitätsdienst tradierte. Auf der Grundlage des Sanitätsrahmenplans von 1978 fanden Begriffe wie "Integrierter Sanitätsdienst" bzw. "Koordinierter Sanitätsdienst" Eingang in Planungsdokumente des Bundesheeres. Die militärischen Rahmenbedingungen des Raumverteidigungskonzepts wurden nunmehr auch im gegenständlichen Fachbereich berücksichtigt. Der Kalte Krieg steuerte neuen Höhepunkten entgegen, und für die Planer im Sanitätsdienst war die Möglichkeit eines Massenanfalls von Patienten eine realistische Bedrohung. Entscheidend für alle Überlegungen war es, den Soldaten wie auch den zivilen Patienten maximale Überlebenschancen zu bieten. Diese Forderung bedeutete u.a., dass in einem Konfliktfall eine andere Medizin praktiziert werden musste, nämlich Katastrophenmedizin und Kriegschirurgie.

Im Zuge der Dienstgradreform 1980 wurde Generalarzt Dr. Schmid zum Divisionär zurückgestuft. Ein entscheidender Schritt des Bedeutungsverlustes der Sanität in der Friedensarmee war damit gesetzt. Dr. Schmid hat in den weiteren Jahren seiner Dienstzeit seine Uniform nicht mehr angezogen, weil er - wie er seinem alten Kriegskameraden Bundesminister Otto Rösch persönlich sagte - eine österreichische Generalsuniform nicht für "ein Faschingsgewand" halte, das man einmal an- und später wieder ausziehen könne. Mit der Ruhestandversetzung 1988 wurde Dr. Schmid schließlich wieder General; ihm folgte für etwa ein Jahr der bisherige Kommandant der Sanitätsschule Divisionär Dr. Gerhard Reindl nach.

Erdbebeneinsatz in Armenien 1988

Am 7. Dezember 1988 ereignete sich in Armenien ein schweres Erdbeben, wobei die Städte Spitak, Leninakan und Kirovakan besonders schwer betroffen waren. Erstmals in der sowjetischen Geschichte gab es keine Nachrichtensperre. Sofort nach dem Erdbeben sprach man von 10.000 Toten und bat die Welt um Hilfe.

Drei Tage später, am 10. Dezember 1988, entsandte Österreich ein Kontingent von 76 Soldaten als AAFDRU(FN22) in das Katastrophengebiet.

Hauptsächlich wurden Rettungs- und Bergegruppen der ABC-Abwehrschule mit ihrem Kommandanten Oberst Fürstenhofer, zehn Hundeführer des österreichischen Bergrettungsdienstes und auch ein Sanitätselement des Militärspitals 2 (Innsbruck) entsandt.

Darunter befand sich u.a. dessen Kommandant, Oberstarzt Dr. Schlögel, der spätere Heeressanitätschef. Am 14. Dezember wurde das österreichische Kontingent durch 43 weitere Soldaten verstärkt, unter denen sich zwei weitere Ärzte, zwei Sanitätsunteroffiziere und drei Hundeführer befanden.

Die österreichischen Soldaten versahen ihren Dienst in der Stadt Leninakan. Insgesamt wurden 1,2 Tonnen Sanitätsmaterial in das Krisengebiet gebracht, wobei eine Tonne in Armenien zurückgelassen wurde.

Die Sanitäts-Aufgaben im Einsatzgebiet lauteten: - allgemeine hygienische Maßnahmen im Einsatzgebiet, - die medizinische Versorgung der eigenen Soldaten und Hundeführer, - die medizinische Versorgung der Bevölkerung in Leninakan und die - notfallmedizinische Versorgung von lebend Geborgenen durchführen.

In Leninakan gab es keine medizinische Versorgung mehr, da alle Krankenhäuser, Ambulatorien oder Ordinationen durch das Erdbeben zerstört waren.

Das Fehlen der Liegekapazität bei der Sanitätsgruppe wurde dadurch ausgeglichen, dass sich schwerstkranke Patienten in der Nähe des österreichischen Camps ansiedelten und so vom österreichischen Sanitätspersonal betreut werden konnten. Trotz der fehlenden Medikamente, der eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten, der fehlenden medizinischen Geräte zur Abklärung und Untersuchung von Verletzten und Kranken sowie des Fehlens einer optimalen Operationsmöglichkeit konnte die Qualität der medizinischen Versorgung durch praktische Kenntnisse und Improvisationstalent der österreichischen Soldaten auf einem sehr hohen Niveau gehalten werden.

Vom 11. bis zum 19. Dezember wurden etwa 450 Behandlungen, unter ihnen eine Reihe von Operationen an der einheimischen Bevölkerung, durchgeführt. Obwohl viele Medikamente für alle medizinischen Fachsparten aus Österreich mitgenommen wurden, kam es im Bereich der herzstützenden und blutdrucksenkenden Medikamente, bei Insulin, Analgetika und gerinnungshemmenden Medikamenten zu groben Engpässen. Teilweise musste mit Nebenwirkung anderer Medikamente gearbeitet werden, zum Teil konnte die Vergabe der Medikamente nur nach dem Gesichtspunkt der Besserung eines Zustandes erfolgen. Es mangelte aber nicht nur an Medikamenten, sondern auch an Transportflugzeugen.

Durch den erfolgreichen Einsatz der Spezialtruppen des Bundesheeres konnten 16 Lebendbergungen durchgeführt werden. Auf Grund der qualifizierten medizinischen Versorgung überlebte jeder von ihnen.

United Nations Austrian Field Hospital for Iran (UNAFHIR) - Einsatz im Iran

Die kurdische Bevölkerung war in ihrer fast 4.000-jährigen Geschichte stets das Opfer verschiedener politischer oder wirtschaftlicher Machtinteressen der Staaten dieser Region. Insbesondere nach dem amerikanischen Feldzug "Desert Storm" kam es zu Auseinandersetzungen der irakischen Regierungstruppen mit Kurden. Daraus resultierten umfangreiche Flüchtlingsströme in Richtung Iran.

Der UNO-Hochkommissar für das Flüchtlingswesen richtete im Einvernehmen mit dem Iran im Jahre 1991 ein Ansuchen an die österreichische Bundesregierung und bat um die Entsendung eines österreichischen Feldspitals zur Kurdenhilfe. Am 23. April 1991 traf der Ministerrat die Entscheidung, ein Feldspital in den Iran zu entsenden. Konkret sollte diese humanitäre Hilfeleistung durch die rasche Entsendung und Inbetriebnahme eines österreichischen Feldspitals in Anlehnung an eines der zahlreichen Flüchtlingslager in der Nähe von Orumiyeh, einer Stadt im westiranischen Gebirgsland, erfolgen. Nahe der Stadt Orumiyeh wurden bereits von den iranischen Behörden zwei Flüchtlingslager mit insgesamt über 60.000 Menschen errichtet. Der Zustrom weiterer Flüchtlinge war damit aber nicht gestoppt.

Am 27. April 1991 wurde ein Vorkommando in das Krisengebiet verlegt, und in der Nacht vom 6. auf den 7. Mai erfolgten die ersten Personal- und Transportflüge. Rund 360 Tonnen Fracht, u.a. 26 Kraftfahrzeuge, wurden nach Orumiyeh transportiert.

Insgesamt waren bis Ende Juli 1991 590 Personen, nämlich 206 Zivilisten inklusive 176 Frauen sowie 384 Mann militärischen Personals im Kurdenspital im Einsatz.

Das österreichische Feldspital wurde in einem weiten Talkessel errichtet, in dem bereits Tausende Menschen unter katastrophalen Bedingungen zusammengedrängt lebten.

Als besondere Herausforderung für die militärische Führung kann gesehen werden, dass zeitgleich mit diesem humanitären Einsatz die Lage an der südlichen österreichischen Staatsgrenze eskalierte, als Slowenien seine Unabhängigkeit von Jugoslawien proklamierte. Die Kampfhandlungen im unmittelbaren Grenzraum machten auch dort militärische Operationen mit umfangreichen Sanitätsplanungen erforderlich.

Der Sanitätsdienst von 1990 bis 1998

Bundesminister Dr. Werner Fasslabend verfolgte zu Beginn seiner Amtszeit das Ziel, vermehrt betriebswirtschaftliche Grundsätze in jenen Bereichen zum Tragen zu bringen, die nicht einsatzwichtig schienen. Hiezu zählte er jedenfalls den Sanitätsdienst im Inland (für den Einsatz hätte man ohnedies ausschließlich auf durch Mobilmachung aufgebrachte Sanitätsstrukturen zurückgreifen müssen).

Er griff die Ministerweisung Nr. 100 aus 1984,(FN23) ein neues "Sanitätskonzept für den Frieden" zu erstellen, wieder auf. Ein solches wurde schließlich 1993 verfügt und sah u.a. folgende Organisationsstrukturen vor: - truppenärztliche Ordination in jeder Kaserne, wo mindestens eine Kompanie disloziert ist; - Garnisonssanitätsanstalt, die aus einer truppenärztlichen Ordination und einem Bettenmodul besteht; - Sanitätsanstalt eines Militärkommandos (ist eine Krankenanstalt mit einer Fachambulanz, einer chirurgischen Abteilung für tagesklinische Eingriffe und einer intern-medizinischen Abteilung); - Heeresspital Wien (bestehend aus der Heereskrankenanstalt Wien und dem Heeresfachambulatorium), Militärspitäler Graz und Innsbruck.

Um die sanitätsdienstliche Versorgung zu gewährleisten, wurden die Heeressanitätslager schließlich als Sanitätslagerabteilungen Wien und Eisenerz der Heeresversorgungsanstalt (HVA) Wien organisiert. Eine kleine Außenstelle wurde im Landwehrlager Felbertal noch einige Jahre betrieben.

Die Organisationsabteilung war damals in der Generalstabsgruppe A angesiedelt. Aus Gründen der Arbeitskapazität, wohl aber auch aus Gründen der fachlichen Kompetenz, hatte aber die Abteilung Sanitätswesen in der Gruppe Versorgung der Sektion IV die Detail-Ausarbeitungen für die Umwandlung der Krankenreviere in Truppenärztliche Ordinationen und Garnisonsanitätsanstalten zu erstellen. Diese Ausarbeitungen waren höchst umfangreich und dauerten ca. drei bis vier Monate; jedes Mal, wenn die Abfassung fertig war, hatte jedoch die Generalstabsgruppe A wieder Vorgaben geändert, und die Arbeit konnte von vorne beginnen. Der Vorgang wiederholte sich etliche Male, bis die Abteilung Sanitätswesen wegen offensichtlicher Sinnlosigkeit das Vorhaben nicht weiter betrieb; wir haben noch heute Krankenreviere!

Eine Episode blieb die Aufstellung von je einem Sanitätsregiment pro Korpskommando. Ein solches war eine Zusammenfassung von korpsunmittelbarer Feldambulanz, dem Militärspital des Korps (das Heeresspital zählte diesbezüglich zum KorpsKdo III), Patiententransportkompanien und Spitalverstärkungselementen unter Führung und Unterstützung durch eine Kommandokompanie.

Zwei weitere Projekte aus dieser Zeit sind erwähnenswert: Noch 1992 setzte Divisionär Dr. Hrabcik die Entscheidung durch, die Krankenreviere mit zeitgemäßer Informationstechnologie auszustatten. Das Heeresdatenverarbeitungsamt (HDVA) erhielt den Auftrag, SANIS, das Sanitätsinformationssystem, auf der Grundlage eines Prototyps, der bei der Bundeswehr in Erprobung war (aber dort nicht Verwendung fand), zu entwickeln. Seit dem Jahreswechsel 1995/96 war schließlich das System lauffähig. Just zwei Wochen vor der geplanten Auslieferung des Systems an die ersten Krankenreviere änderte das HDVA jedoch das Betriebssystem der Computer des Bundesheeres; eine Anpassung von SANIS war nun erforderlich, die - vermutlich mangels Prioritätensetzung der am Projekt beteiligten Abteilungen - nie gelang.

Schon 1994 beabsichtigte Divisionär Dr. Hrabcik eine Chip-Karte an Stelle des papiermäßig geführten Gesundheitskarteimittels einzuführen. Gemeinsam mit DI Dr. Braun vom HDVA entwickelte der Verfasser diese "MilMedCard", die zum damaligen Zeitpunkt eine Pioniertat darstellte. Zu Fall brachte das Projekt 1997 die Datenschutzkommission im Bundeskanzleramt, die Einwände gegen ein Abspeichern von "sensiblen Gesundheitsdaten" auf einer SmartCard und auch gegen Militärkommandogrenzen übergreifende, zentrale Zugriffe auf dieselben hatte.

Nach dem Ausscheiden von Dr. Hrabcik wurde nach neun Monaten Vakanz im Dezember 1997 Divisionär Hon.Prof. Dr. Robert Schlögel Heeressanitätschef. Er hatte als Militärarzt einen international hervorragenden Ruf, hatte selbst unter Lebensgefahr im armenischen Erdbebengebiet Verletzte notärztlich versorgt und Katastrophenmedizin im eigentlichen Sinne betrieben, hatte als Kommandant des österreichischen Feldspitals bei UNAFHIR im Kurdengebiet die Grenzen der Kriegschirurgie persönlich kennen gelernt und war als Stellvertretender Vorsitzender von INSARAG/UN auf strategischer Ebene bereits tätig gewesen.

Noch als Erbstück seines Vorgängers war im Frühjahr 1998 der Wehrmedizinische Weltkongress in Wien zu organisieren. Der Verfasser war als Generalsekretär dieses Kongresses mit den Vorbereitungen bereits seit über einem Jahr betraut gewesen. Schließlich konnte dieses Ereignis planmäßig stattfinden, mehr als 600 Kongressteilnehmer aus aller Welt, darunter über 90 im Generalsrang, fanden sich im Austria Center ein, und Brigadier Prof. Dr. Treu leitete bravourös den Teilbereich des wissenschaftlichen Ablaufs. Weite Teile der Sanität, insbesondere Heeresspital, Sanitätsschule und die Feldambulanz Salzburg, leisteten hervorragende Beiträge und praktische Demonstrationen. Nicht unerwähnt bleiben darf die höchst kameradschaftliche und tatkräftige Unterstützung durch Brigadier Fürstenhofer, den Kommandanten der ABC-Abwehrschule. Dieses Ereignis war insofern ein Meilenstein im österreichischen Sanitätsdienst, als dadurch für den österreichischen Heeressanitätschef bis zum Jahr 2000 die Präsidentschaft und damit die Verantwortung für die Geschicke des International Committee on Military Medicine (ICMM) verbunden war, der von der Weltgesundheitsorganisation WHO anerkannten Körperschaft für den Bereich Wehrmedizin.

Die strategische Lagebeurteilung der Sicherheit Österreichs in Zusammenhang mit der Einbettung in die EU, den bevorstehenden NATO-Beitritten mehrerer Nachbarländer und nicht zuletzt dem für den damaligen Rahmen zu knappen Budget erforderten eine Adaptierung der Heeresgliederung. Diese wurde als "Strukturanpassung STRAN" Ende November 1998 begonnen und sollte im April 1999 abgeschlossen werden. Ihr Kern bestand in der Reduktion und Zusammenfassung von höheren Kommanden und großen Verbänden, sodass nunmehr zwei statt bisher drei Korpskommanden und im Bereich der mechanisierten Verbände zwei an Stelle der bisher drei Panzergrenadierbrigaden übrig blieben.

Für den Sanitätsdienst bedeutete dies die Auflösung der damals einzigen präsenten und vielfach bewährten Feldambulanz, nämlich jener der 9. Panzergrenadierbrigade in Götzendorf (die 3. und die 4. Panzergrenadierbrigade besaßen nur eine Aufstellungsstab/FAmb mit einem Nukleus ihrer Feldambulanz). Auch die erst 1993 aufgestellten drei Sanitätsregimenter wurden zur gleichen Zeit auf zunächst zwei reduziert. Von den vorher 18 Feldambulanzen blieben nach der Reform lediglich sieben.

Die nun folgenden Jahre waren geprägt von zunehmenden Aktivitäten im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden. Beispielsweise trafen einander die Chefs der Sanitätsdienste von NATO-Streitkräften (COMEDS) und der PfP-Staaten erstmals außerhalb von NATO-Ländern 1998 in Wiener Neustadt. Schritte zur internationalen Standardisierung von Ausrüstungsgegenständen und Verfahren wurden im Rahmen der General Medical Working Group, der NBC-Medical Working Group und der Aeromedical Working Group der NATO Standardization Agency gesetzt.

Ein Meilenstein für die Qualität der Sanitätsversorgung wurde im Zuge des Inkrafttretens des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes mit der nunmehrigen Ausbildung der Sanitätsunteroffiziere zu diplomiertem Pflegepersonal erzielt. Hand in Hand mit dem Erreichen der höheren Qualifikation ging angesichts der vergleichsweise bescheidenen Besoldung der Bundesbeamten eine beträchtliche Abwanderungstendenz dieser Personengruppe in das zivile Gesundheitssystem. Mit der Einrichtung einer eigenen Gesundheits- und Krankenpflegeschule des Bundesheeres in der Van Swieten-Kaserne in Stammersdorf am 1. November 2001 wurde versucht, einerseits den neuen gesetzlichen Gegebenheiten und andererseits den militärischen und Einsatz-Aspekten der Krankenpflege bei der Ausbildung der künftigen Sanitätsunteroffiziere Rechnung zu tragen.

1996 wurde der Auftrag erteilt, die Sanitätskonzeptionen für den Einsatz und den Frieden in einem neuen Sanitätskonzept gemeinsam zu entwickeln. Es wurde schließlich am 31. Juli 2000(FN24) verfügt und zählt auch heute noch zu den modernsten unter den europäischen Streitkräften.

Humanitäre Hilfe in Albanien 1999

Auf Grund der katastrophalen Lage der Flüchtlinge, die von serbischen Einheiten aus dem Kosovo vertrieben wurden und nach Albanien, Mazedonien und Montenegro flüchteten, fassten der Bundeskanzler, der Vizekanzler und Außenminister, der Innenminister sowie der Bundesminister für Landesverteidigung am 5. April 1999 den Dringlichkeitsbeschluss, gemäß § 2 Absatz 5 BVG über die Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) ein humanitäres Hilfskontingent des Bundesheeres nach Albanien zu entsenden.

Am 13. April 1999 nahm der Hauptausschuss des Nationalrates die Entsendung der Bundesheer-Einheit nach Albanien einstimmig zur Kenntnis.

Aufgabe des Hilfskontingentes war es, in Shkodra ein "Österreichdorf" aus Großzelten zu errichten und gemeinsam mit dem Österreichischen Roten Kreuz (ÖRK), der österreichischen Caritas und dem Malteser Hospitalsdienst Austria dieses Lager zu führen und rund 5.000 Vertriebene aus dem Kosovo zu betreuen.

Das Kontingent bestand aus: - dem Kontingents-Kommando, - einer Transporthubschrauberstaffel, - einem Wach- und Sicherungselement, - einer Bau/Pionierkompanie, - einem Logistikelement und - dem Feldspital.

Das zivile Personal, vorwiegend Ärzte und Sanitäter, das in das Bundesheer-Kontingent ATHUM/ALBA eingegliedert war, trug den Feldanzug mit Hoheitsabzeichen und Selbstschutzausrüstung als Arbeitskleidung, um durch ein einheitliches Erscheinungsbild die Führung des Kontingentes zu erleichtern.

Die Frage, ob es sich bei diesem zivilen Personal um Kombattanten oder um Heeresgefolge handelte, stellte sich nicht, da diese humanitäre Aktion unter der Schirmherrschaft des UNO-Hochkommissars für das Flüchtlingswesen stattfand und das entsandte Kontingent nicht Teil eines bewaffneten Konfliktes war.

Neben dem österreichischen Kontingent waren auch Hilfseinheiten aus Belgien, Deutschland, Norwegen, der Türkei und der Schweiz in Albanien, um den Flüchtlingen vor Ort zu helfen. Als Name der humanitären Operation wurde "Allied Harbor" gewählt.

Der Hilfskonvoi des österreichischen Kontingents umfasste: - ca. 75 Schwerlastkraftwagen, - Spezialfahrzeuge wie Tankkraftwagen und Tanklöschfahrzeuge, - schweres Pioniergerät für Straßen- und Kanalbau, - Wasseraufbereitungsanlagen, - Feldküchen, - eine Satellitenkommunikationsausstattung und - die komplette Einrichtung eines Feldspitals mit dem Schwergewicht im Bereich der Gynäkologie und Kinderversorgung.

Eine österreichische medizintechnische Pioniertat wurde nebenbei und weithin unbeachtet durch den Sanitätsdienst des Bundesheeres gesetzt: Telemedizin - im Speziellen Teleradiologie. Die in Albanien angefertigten Röntgenaufnahmen wurden über eine Satellitenverbindung an die Universität Innsbruck übermittelt; die dort erfolgende Befundung wurde umgehend rückgemittelt. So konnte eindrucksvoll Telemedizin praktisch erprobt werden - nicht die Patienten, sondern deren Daten wurden "zum Facharzt gebracht". Zum Vergleich: Ein Betriebstag im "Österreichdorf" kostete etwa 300.000 Schilling.

Die Organisationsentwicklung ab 1999

Mit Verfügung des Sanitätskonzepts im Juli 2000 war der Weg geebnet, insbesondere der mobilen notärztlichen Versorgung der Truppe Vorrang vor allen anderen Aufgaben des Sanitätsdienstes einzuräumen. Der statische Truppenverbandplatz hat seither beinahe ausgedient. Bei den friedenserhaltenden Einsätzen in Bosnien-Herzegowina (IFOR, SFOR und EUFOR) und im Kosovo (KFOR) sowie auch bei UNDOF wurden zertifizierte Notärzte und brauchbare Notarztwägen auf Pinzgauer-Basis eingesetzt. Notarzt-Teams begleiteten alle Hilfseinsätze der Katastrophenhilfseinheit AFDRU (in Mosambik, Türkei, Taiwan, Iran, Sri Lanka). Sie sind damit zum kleinsten, aber am häufigsten benötigten selbstständig einsetzbaren Sanitätselement geworden.

Abgeleitet aus dem Logistik-Konzept war nun klar: Kein militärischer Einsatz durfte ohne adäquate sanitätsdienstliche Versorgung angeordnet werden.

Nach Ende der Bedrohung durch den Kalten Krieg und damit der Gefahr eines überregionalen Massenanfalls von Patienten wurde als höchstes wehrmedizinisches Prinzip festgehalten: Das Ergebnis einer wehrmedizinischen Intervention muss qualitativ der medizinischen Versorgung im zivilen Friedensbetrieb entsprechen. Auch im Einsatz wurde und wird nunmehr Individualmedizin mit allen in Österreich gültigen Qualitätsstandards praktiziert.

Die folgenden Jahre waren von der Erkenntnis einer Notwendigkeit der weiteren Straffung der obersten und oberen Führung als Voraussetzung zur personellen Stärkung der Truppe gekennzeichnet. Eine komplexe Projektorganisation mit einer Vielzahl von Teilprojekten(FN25) arbeitete seit Anfang 2000 akribisch daran, alle Detailaufgaben zu definieren, Planungs- und Verwaltungsverfahren zu optimieren und entsprechenden Führungsebenen zuzuordnen. Mit 1. Dezember 2002 wurde als "Reorganisation 2002" die neue Struktur eingenommen. Die Zentralstelle hatte künftig mit etwa einem Drittel weniger Personal auszukommen (ca. 900 an Stelle von 1.400 Mitarbeitern). Weil nun aber eine Reduktion von Aufgaben der Führung im militärischen Gesundheitswesen aus begreiflichen Gründen nicht möglich war, wurden die militärstrategischen Aufgaben im Führungsstab zusammengefasst und die teilstreitkräfteübergreifenden operativen Aufgaben mit dem zugehörigen Personal in das Kommando Einsatzunterstützung nachgeordnet.

Aber bereits im September 2002 wechselte Heeressanitätschef Divisionär Dr. Schlögel in das Gesundheitsministerium. Interimistisch wurde daraufhin der Verfasser dieses Artikels bis April 2003 mit der Funktion des Heeressanitätschefs betraut.

Quasi als letzte Entscheidung der Amtszeit von Bundesminister Herbert Scheibner wurde die Leitung der für das militärische Gesundheitswesen zuständigen Abteilungen(FN26) von der Voraussetzung einer humanmedizinischen Ausbildung und Laufbahn abgekoppelt,(FN27) die Funktion des Heeressanitätschefs abgeschafft und eine "Waffengattungsspitze Sanität" analog anderen Waffengattungen bei der nachgeordneten Sanitätsschule definiert. Nun trägt der Kommandant der Sanitätsschule den Ehrentitel: "Sanitätschef." Gleichzeitig wurden die Spitzenpositionen ohne das bei der Besetzung der Spitzenpositionen bis dahin zeitweise übliche "Hearing" beim Minister besetzt.

Mit dieser letzten Reform wurden das Vortragsrecht(FN28) des ranghöchsten Sanitätsoffiziers beim Bundesminister abgeschafft, dessen Dienstgrad zum Brigadier herabgestuft, Vorschlagsrechte an die Stelle von Entscheidungsbefugnissen gesetzt und letztlich auch der Fachabteilung im Ministerium die Budgethoheit über San-Investitionsgüter entzogen.

Die nach den leidvollen Erfahrungen des Siebenjährigen Krieges durch Maria Theresia und ihren Leibarzt Gerard van Swieten als notwendig erkannte Sonderrolle des Sanitätsdienstes unter den Waffengattungen hat mit diesen letzten Entscheidungen ihr formales Ende gefunden.

Die "REORG 2002" ordnete das Heeresspital sowie die Militärspitäler 1 in Graz und 2 in Innsbruck dem neuen Kommando Einsatzunterstützung nach; die Sanitätsanstalten verblieben Sanitätseinrichtungen der Militärkommanden, wenngleich die operativen Aufgaben der Rechtsträgerschaft ebenfalls durch das Kommando Einsatzunterstützung zu erledigen sind.

Im Sommer 2004 beendete die Bundesheerreformkommission unter dem Wiener Altbürgermeister Dr. Helmut Zilk ihre Arbeit. Heute, am Vorabend der Transformation zum Bundesheer 2010 ist es klar,(FN29) dass die neu definierten Aufgaben des Bundesheeres nur mit einer Bündelung der Sanitätskräfte der Leistungsbereiche B und C im Kommando Einsatzunterstützung gemeinsam mit einer intensiven Kooperation mit zivilen Krankenanstalten zu bewältigen sein werden. Entsprechende Planungsaufträge liegen vor.

ANMERKUNGEN:

(Fußnote1/FN1) Beispielsweise schrieb Generaltruppeninspektor General Othmar Tauschitz am 11.November 1985 an den Heeressanitätschef Divisionär MedR Dr. Schmid: "... Dein Schreiben zeigt mit ernüchternder Deutlichkeit die chaotischen Zustände auf, unter denen der Dienstbetrieb bei einem Teil der aktiven Militärärzte wahrgenommen wird ... In Anbetracht der im gegenständlichen Fall erreichten 15-Stundenwoche (sie dürfte kein Einzelfall sein) sehe ich mich veranlasst, Maßnahmen einzuleiten ... Es ist mir bewusst, dass diese Möglichkeiten schon oft genug erwogen wurden, nur zweifle ich stark an der bisherigen Bereitwilligkeit der Beteiligten, in der Angelegenheit durchzugreifen. Diese kannst Du von mir haben! ..." (FN2) "Stimmen über das Mai-Avancement der Militärärzte 1875"; Verlag der "Militär-Zeitung" (Victor Silberer); Wien 1875.

(FN3) Vgl. z.B.: "Hauptstudie: Der Sanitätsdienst im Frieden unter besonderer Berücksichtigung der militärärztlichen Personalsituation des BH." BMLV/San; Wien, Juli 1982.

(FN4) Z.B. Erlass Zl. 206.656-Org/III/57 vom 24. Jänner 1958 Änderung der sanitätsdienstlichen Gliederung: "… Ab sofort gelten die bei den BrigKdo als BrigÄrzte eingeteilten Offiziere des militärärztlichen Dienstes gegenüber den ihnen unterstellten BrigSanKp und BrigSanAnstalten als Truppenvorgesetzte im Range eines Abteilungskommandanten im Sinne des HDG …" (FN5) Erlass Zl. 425.381-San/IV vom 15. Mai 1961, Verlautbarungsblatt 14. Folge vom 22. August 1961 Nr. 140 "Territorialer Sanitätsdienst - ortsfeste ärztliche Behandlungseinrichtungen; Einteilung der ärztlichen Leiter.

(FN6) Erlass Zl. 430.400-San vom 16. Juli 1963, VBl Nr. 118 aus 1963; Territorialer Sanitätsdienst - ortsfeste ärztliche Behandlungseinrichtungen; Festlegung der Typen und der ärztlichen Leiter.

(FN7) Erlass Zl. 351.823-III/Org/56 vom 4. Juli 1956 Sanitäts-Truppe, Sanitäts-Anstalten; Aufstellung.

(FN8) Erlass Zl. 351.537-III/Org/56 vom 2. Juli 1956 Heeres-Fachambulatorium; Aufstellung.

(FN9) Organisation des Nations Unies au Congo = Organisation der Vereinten Nationen im Kongo.

(FN10) Dag Hammarskjöld versuchte die Rolle der UNO als friedensstiftende Macht zu stärken. 1961 erhielt er posthum den Friedensnobelpreis.

(FN11) Gemäß Aufzeichnung des späteren Heeressanitätschefs GenA Dr. Schmid: Erlass vom 09. Oktober 1961 Zl. 3.725-geh.Org/61.

(FN12) Erlass Zl. 458.604-San(Org)/64 vom 16. September 1964, VBl Nr. 181 aus 1964 Umgliederung des Bundesheeres 1962; der Sanitätsdienst des Österreichischen Bundesheeres - Neufassung.

(FN13) Die Feldambulanz G (groß) war eine einem Gruppenkommando bzw. Korpskommando direkt unterstellte Sanitätseinrichtung.

(FN14) Brief von Waldheim an Prader vom 29.8.1968, Zl. 124.731-4(Pol) 68. In: Österreichisches Staatsarchiv/Archiv der Republik/Sonderbestand UN (BMLV) / Ordner Biafra 1.

(FN15) Internationales Komitee vom Roten Kreuz.

(FN16) United Nations Peacekeeping Force in Cyprus = Streitkräfte der Vereinten Nationen zur Friedenserhaltung in Zypern.

(FN17) Erlass vom 9. Dezember 1969, Zl.455.601-San/69; "Organisation und Einsatz des Sanitätsdienstes (Truppensanität, Sanitätseinheiten)"; genehmigt von GdA Vogl.

(FN18) Heute ist die "Golden Hour" - also ein Zeitraum von einer Stunde - NATO-Standard und damit auch in der jüngsten österreichischen Sanitätskonzeption vorgesehen.

(FN19) Vortrag von Generalarzt Dr. Schmid vor BM für Gesundheit und Umweltschutz Fr. Prim. Dr. Leodolter und BM f. Landesverteidigung Lütgendorf vom 28. April 1972; Vortragsort: HSanSt Wien Stammersdorf.

(FN20) GZ 68.960/0260-5.4/01 vom 1. November 2001.

(FN21) United Nations Emergency Force.

(FN22) Austrian Armed Forces Disaster Relief Unit.

(FN23) Zl. 67.800/1/84 vom 17. Juli 1984 "Ich beauftrage den HSanChef, im Einvernehmen mit KBM, S II, S III/AK, S IV und GTI ... bis Mitte 1985 ein "Sanitätskonzept für den Frieden" fertigzustellen." (FN24) GZ 64.600/5-5.6/00 (FN25) Die Abteilung Sanitätswesen war für ihr Fachgebiet in den Teilprojekten "Rüstungsstab" (ObstA Dr. Harbich), "Planungsstab" (Bgdr Dr. Mirtl), "Führungsstab" (Divr Dr. Schlögel), "Kdo Einsatzunterstützung" (ObstA Dr. Harbich) und in der Unterprojektgruppe "Sanität" (als stv. Ltr ObstA Dr. Harbich unter Supervision von Divr Dr. Schlögel) (Leiter: Bgdr Mag. Norbert Gehart) vertreten.

(FN26) In der Zentralstelle als Führungsgrundgebiet 8 und im nunmehrigen Kommando Einsatzunterstützung als Abteilung Militärisches Gesundheitswesen.

(FN27) Seitdem können auch Generalstabsoffiziere, Veterinäre und Pharmazeuten mit diesen Leitungsfunktionen betraut werden.

(FN28) Das Vortragsrecht beim Bundesminister hatte allerdings seit etwa 1990 keine praktische Bedeutung mehr; es war auch in den frühen Dienstanweisungen der Heeressanitätschefs (z.B. VBl Nr. 37 aus 1964) nicht explizit erwähnt. Generalarzt Dr. Schmid hatte aber noch regelmäßig in etwa zweiwöchigem Abstand BM Rösch Bericht zu erstatten; Divr Dr. Hrabcik hatte nur mehr anlassbezogene Ministertermine, zuletzt hatten Divr Dr. Schlögel und der Verfasser innerhalb mehrerer Monate nach Anfrage keinen Ministertermin mehr bekommen.

(FN29) ÖBH 2010 Die Realisierung, Juni 2005 Hrsg. GenMjr Mag. Othmar Commenda.

Dr. med. univ. Harald Harbich

Geb. 1957; Oberstarzt; 1975 EF-Jahr; bis 1985 Studium der gesamten Heilkunde an der Universität Wien; ab 1986 ZS-Offizier und praktische Ausbildung an den Universitätskliniken in Wien; 1991-1994 niedergelassener Arzt für Allgemeinmedizin in Jedlersdorf; ab 1989 Berufsoffizier mit Verwendungen in der Sanitätsschule und ab 1995 in der Zentralstelle; Jänner bis März 2003 interimistisch Heeressanitätschef; derzeit Leiter der Abteilung Militärisches Gesundheitswesen im Kommando Einsatzunterstützung. Ehrenmitglied des International Committee on Military Medicine sowie der Österreichischen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie. Ausgezeichnet mit der Pro Meritis-Plakette der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie.



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Operation Kongo: Übersicht der österreichischen Kontingente.
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Überleitung von MobTruppen.
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