Österreichs Bundesheer

Ausbildungsdienst

Getarnte Soldatin mit Sturmgewehr im AnschlagDer Ausbildungsdienst dauert 12 Monate und ist die Voraussetzung für Ihre weitere Karriere.

Frauen und Wehrpflichtige können auf Grund einer freiwilligen Meldung den Ausbildungsdienst leisten. Der Ausbildungsdienst ist ein spezieller Wehrdienst, der Frauen und Männern eine Karriere beim Bundesheer ermöglicht. Er dauert zwölf Monate und kann bei Bedarf um weitere sechs Monate verlängert werden. Der Ausbildungsdienst dient zur Vorbereitung für eine Folgeverwendung in einer Kaderpräsenzeinheit bzw. als Zugang zur Offiziers- oder Unteroffizierslaufbahn.

Wehrpflichtige (Männer) können sich vor, während, aber auch nach dem Grundwehrdienst zu dieser Art von Wehrdienst melden. Der Ausbildungsdienst ermöglicht für Wehrpflichtige dabei nicht nur eine Karriere beim Bundesheer. Er gilt, sofern er mindestens sechs Monate gedauert hat, zudem auch als vollständig geleisteter Grundwehrdienst.

Für Frauen erschließt sich mit dem Ausbildungsdienst ein vollkommen neues Betätigungsfeld in dem für Frauen untypischen Soldatenberuf. Die Ableistung dieses Dienstes eröffnet alle militärischen Karrierechancen beim Bundesheer.

Der Ausbildungsdienst ermöglicht Männern und Frauen folglich nicht ausschließlich eine Ausbildung zur Führungskraft an der Heeresunteroffiziers- bzw. Theresianischen Militärakademie. Es sind im Anschluss daran alle militärischen Laufbahnen und Verwendungen möglich.

Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Vollendetes 18. Lebensjahr (ab vollendetem 17. Lebensjahr
    mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters)
  • Positive Eignungsprüfung

Eignungsprüfung

Das Heerespersonalamt prüft in einem Auswahlverfahren die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Dabei wird die körperliche Leistungsfähigkeit überprüft sowie die gesundheitliche und psychologische Eignung für den Ausbildungsdienst festgestellt.

Die Vorteile des Ausbildungsdienstes

Soldatinnen lernen das korrekte und sichere Hantieren mit dem SturmgewehrSoldatinnen lernen das korrekte und sichere Hantieren mit dem Sturmgewehr.
  • Überdurchschnittlicher Einstiegsbezug (etwa € 930,- netto monatlich, von Anfang an!)
  • Möglichkeit zu Auslandseinsätzen
  • Wohnkostenbeihilfe und Familienunterhalt (bei Anspruchsberechtigung)
  • Kostenlose militärische Unterkunft und Verpflegung
  • Freifahrt auf dem gesamten ÖBB-Streckennetz während des Ausbildungsdienstes (Vorteilscard des Österreichischen Bundesheeres)
  • Sicherung des zivilen Arbeitsplatzes in den ersten zwölf Monaten nach dem Arbeitsplatzsicherungsgesetz

Vorzeitige Beendigung

Eine vorzeitige Beendigung des Ausbildungsdienstes ist durch eine Austrittserklärung jederzeit möglich. In bestimmten Fällen kann auch eine Beendigung von Amts wegen erfolgen. Um jedoch die Fairness gegenüber den wesentlich schlechter bezahlten Grundwehrdienern zu wahren, muss ein Wehrpflichtiger, der seinen vorzeitigen Rücktritt erklärt, jenen Betrag zurückzahlen, den er mehr erhalten hat, als ein Grundwehrdiener. Dies gilt nur in jenen Fällen, in welchen die Dauer des Ausbildungsdienstes auf den Grundwehrdienst angerechnet wird.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt