Österreichs Bundesheer

Sonstiges

Kirchenbeitrag

Für die Dauer Ihres Grundwehrdienstes brauchen Sie keinen Kirchenbeitrag zu entrichten. Hinsichtlich einer Beitragspflicht während Ihres Ausbildungsdienstes oder Wehrdienstes als Zeitsoldat kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige Kirchenbeitragsstelle. Eine zur Vorlage bei dieser Stelle erforderliche Bezugsbestätigung wird Ihnen durch das Heerespersonalamt ausgestellt.

Stundungen von Darlehen und Krediten

Da Sie im Grundwehr-/Ausbildungsdienst kein Einkommen nach dem Einkommensteuergesetz erhalten, können Ihnen eventuelle Rückzahlungsraten auf Ansuchen beim betreffenden Kreditinstitut für die Dauer des Grundwehr-/Ausbildungsdienstes gestundet werden. Die Zinsen laufen jedoch weiter. Es gibt aber auch Kreditverträge, die beinhalten, dass eine Stundung während des Grundwehr-/Ausbildungsdienstes nicht möglich ist.

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