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Die "13er Pflicht" - Innovationen für den Ordnungseinsatz

Um die Ausbildung eines Ordnungseinsatzes zu optimieren, entwickelte das Panzergrenadierbataillon 13 ein Verfahren für das drillmäßige Erlernen dieses Einsatzes in mehreren Phasen - die so genannte "13er Pflicht". Dabei kommen u. a. auch das Schwenkflügelgitter und die behelfsmäßige Scharfschützenstellung zum Einsatz.

Die Ausbildung von Soldaten im Ordnungseinsatz ist seit der Beteiligung des Österreichischen Bundesheeres an der NATO-Mission im Kosovo ein wesentlicher Bestandteil der Einsatzvorbereitung von Auslandskontingenten sowie der Kaderpräsenzeinheiten (KPE).

Die 4. Panzergrenadierbrigade - hier v. a. die Kaderpräsenzeinheiten - beschäftigten sich seit etwa sieben Jahren intensiv mit dem Thema Ordnungseinsatz. Daraus entwickelte u. a. das Panzergrenadierbataillon 13 drei Innovationen für die Ausbildung im Ordnungseinsatz für die 4. Panzergrenadierbrigade.

Die "13er Pflicht" ist ein Drillprogramm zur Anwendung der Einsatztechnik "Beherrschen einer Demonstration" im Rahmen der Kompanie. Sie gliedert sich in vier Phasen und ist "tempoweise" (Tempo 1, Tempo 2, …) aufgebaut. Rollenspieler (z. B. als Demonstranten) sind in der Anlern- und Festigungsstufe nicht erforderlich. Die Steuerung der verschiedenen Einlagen erfolgt in diesen Abschnitten durch den Kompaniekommandanten bzw. den Leitenden.

Die "13er Pflicht" entstand im Zuge der Zielüberprüfung der Kaderpräsenzeinheit des Panzergrenadierbataillons 13 im September 2007 auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig. Folgende Vorgaben wurden berücksichtigt:

  • Einhaltung der Grundsätze im Ordnungseinsatz;
  • Darstellung der Abstufung der Maßnahmen und Einsatzmittel;
  • geringer organisatorischer Aufwand zur Darstellung und Ausführung;
  • Durchführung innerhalb einer Kaserne und im freien Gelände;
  • Anwendung der Grundtechniken und der Einsatztechnik "Beherrschen einer Demonstration";
  • Einsatz von Rollenspielern erst ab der Anwendungsstufe.

Voraussetzungen

Vor der Durchführung der "13er Pflicht" steht das Beherrschen der praktischen Grundlagen für den Ordnungseinsatz. Auch die grundlegende Theorie ist den Soldaten vorher zu lehren. Alle Auszubildenden (vom Schützen bis zum Kompaniekommandanten) müssen über
  • die Grundsätze des Ordnungseinsatzes,
  • die Schutzausrüstung für den Ordnungseinsatz,
  • die Grundtechniken im Ordnungseinsatz und
  • die Kampfmittel im Ordnungseinsatz

genau Bescheid wissen.

Für Zugs- und Kompaniekommandanten sind zusätzlich Kenntnisse über

  • die Organisationselemente,
  • die Einsatztechnik und
  • die Abstufung der Maßnahmen
im Ordnungseinsatz unerlässlich.

Die Kompanie sollte im Ordnungseinsatz zur optimalen Durchführung der "13er Pflicht" über folgende Ausrüstung verfügen:

  • Schutzausrüstungen für den Ordnungseinsatz (Schutzschild, Kampfhelm, Unterarm- und Ellenbogenschutz usw.);
  • Granatgewehre mit Übungsmunition;
  • Vorderschaftrepetierflinten ("Pumpguns");
  • Abwehrsprays;
  • Impulslöschgeräte.

In die Kompanie werden bei der "13er Pflicht" (zumindest) ein Greiftrupp, ein Diensthundetrupp, ein Dokumentationstrupp und ein Scharfschützentrupp (siehe auch "behelfsmäßige Scharfschützenstellung") eingegliedert.

Sind einzelne Ausrüstungsgegenstände (zum Beispiel das Impulslöschgerät) oder Trupps (Greiftrupp, Diensthundetrupp) nicht verfügbar, kann die "13er Pflicht" trotzdem durchgeführt werden. Unverzichtbar sind die Schutzausrüstungen, der Scharfschützentrupp, der Greiftrupp und der Dokumentationstrupp (zumindest deren Darstellung).

Schwenkflügelgitter zum Schutz gegen und zum Trennen von Demonstranten sowie Sperrmaterial und Trassierbänder usw. zur Darstellung eines Straßenzuges und Sperren sind ebenso unverzichtbar wie der Einsatz von Kraftfahrzeugen und gepanzerten Gefechts- und Kampffahrzeugen (GKGF).

Systematik

Die "13er Pflicht" ist auf vier Phasen aufgebaut und unterteilt sich in 13 Unterschritte (Tempi). Sowohl die Phasen als auch die Tempi sind in einer festgelegten Reihenfolge durchzuführen. Vor Beginn der Durchführung ist die Kompanie für den Ordnungseinsatz zu gliedern (z. B. Kompaniekommando, zwei Züge in Grundaufstellung, ein Unterstützungszug).

Bei den Phasen wird berücksichtigt, dass der Ordnungseinsatz auch nach taktischen Kriterien erfolgt. Die Phasen 1 und 2 sind mit dem Verzögerungskampf vergleichbar. In der Phase 3 erfolgen die Aufnahme der verzögernden Kräfte durch die im Puffer (verteidigungsgünstiges Gelände) eingesetzten Teile der Kompanie und der Übergang zur Verteidigung. In der Phase 4 wird verteidigt.

Phase 1 - Aufmarsch

Tempo 1 - Einnahme der Grundaufstellung und Einmarsch:

Der Kompaniekommandant befiehlt die Grundaufstellung der Kompanie für den Ordnungseinsatz. Diese nimmt die Grundaufstellung ein. Dann erfolgt der Einmarsch in den Einsatzraum.

Tempo 2 - Beziehen der Sperrkette:

Der Scharfschützentrupp und der Dokumentationstrupp beziehen ihre Stellungen, die im Tempo 1 vom Kompaniekommandanten befohlen wurden. Sie erkennen eine Menschenmenge, die sich in Richtung der Kompanie bewegt. Aufgrund der Meldung der beiden Trupps setzt der Kompaniekommandant Teile des ersten Zuges als Sperrkette ein. Er selbst bereitet sich auf eine Verhandlung mit den Demonstranten vor.

Tempo 3 - Verhandlungsführung:

Die Menschenmenge hält vor der Sperrkette. Das Verhandlungsteam (Kompaniekommandant, Funker usw.) nimmt hinter der Sperrkette Aufstellung und beginnt mit der Verhandlung.

Phase 2 - Schildtechnik

Tempo 4 - Verstärken der Sperrkette:

Die Menschenmenge verhält sich zunehmend aggressiver. Sie ist nicht gewillt abzuziehen. Der Kompaniekommandant lässt die Sperrkette verstärken. Nun bildet der gesamte erste Zug die Sperrkette.

Tempo 5 - Steinwurf:

Gegenstände werden in Richtung der Sperrkette geworfen. Die Sperrkette und das Verhandlungsteam wenden die Formationsart "Schutz" (einschließlich Schildtechniken) an. Das Verhandlungsteam macht sich zum Abrücken bereit. Der zweite Zug errichtet eine Engstelle mit Puffer.

Tempo 6 - Bewegen der Formation:

Das Verhandlungsteam rückt ab. Der Sanitätstrupp, der Greif-(Fänger)trupp (zum gezielten Entfernen der Aufwiegler) und der Löschtrupp rücken vor. Eine bereits in Tempo 1 errichtete Schnellsperre wird durch eigene Soldaten entfernt. Die zugsstarke Sperrkette führt dabei eine Vorwärts- und eine Rückwärtsbewegung durch. (Das kann mehrmals wiederholt werden.).

Tempo 7 - Abdrängen mit Keil:

Der Druck der Demonstranten auf die Sperrkette erhöht sich. Der Kompaniekommandant befiehlt dem zweiten Zug "Keil". Dieser nimmt die Grundaufstellung für den Keil in unmittelbarer Nähe der Sperrkette ein. Auf Befehl wird die Sperrkette geöffnet und der Keil stößt vorwärts.

Tempo 8 - Vorbereiten zum Abfließen in die Engstelle:

Der Puffer wurde bereits durch den zweiten Zug errichtet. Die Demonstranten erhöhen den Druck auf die Sperrkette weiter. Der Kompaniekommandant beschließt, in die Engstelle (sperr- und verteidigungsgünstiges Gelände) zurückzugehen und befiehlt beiden Zügen sowie den unmittelbar geführten Trupps das Abfließen vorzubereiten.

Tempo 9 - Abfließen in die Engstelle:

Auf Befehl fließen alle Teile, die sich vor dem Puffer befinden, geordnet in die Engstelle ab. Der Puffer wird durch eine Sperre nach vorne (in Richtung der Demonstranten) begrenzt. Der Kompaniekommandant beantragt beim übergeordneten Kommando die Freigabe des Einsatzes nicht tödlicher (letaler) Kampfmittel.

Phase 3 - Kampfmitteleinsatz

Tempo 10 - Einsatz nicht tödlicher Kampfmittel:

Die Demonstranten versuchen, die vordere Sperre des Puffers zu räumen. Einige Aufständische dringen in den Puffer ein. Der Kompaniekommandant hat die Freigabe zum Einsatz von nicht letalen Kampfmitteln vom übergeordneten Kommando erhalten. Er setzt diese nach einer Ankündigung nun abgestuft ein.

Tempo 11 - Bergung eines Verwundeten:

Ein in den Puffer eingedrungener Demonstrant wird durch Einsatzmittel/Kampfmittel verwundet. Der Kompaniekommandant befiehlt, den Verwundeten zu bergen. Teile der Kompanie rücken schnell vor, bergen den Verwundeten und übergeben ihn dem Sanitätstrupp. Diese Maßnahme wird auch durch den Lautsprechertrupp (wenn vorhanden) angekündigt.

Phase 4 - Ausmarsch

Tempo 12 - Abfließen aus der Engstelle:

Aufgrund des Einsatzes nicht letaler Kampfmittel ziehen sich die Demonstranten zurück und die Demonstration löst sich auf.

Der Kompaniekommandant befiehlt das Abfließen aus der Engstelle. Die im Puffer eingesetzten Kräfte werden herausgelöst und fließen in die Tiefe ab.

Tempo 13 - Kräfteschonender Einsatz:

Um Versorgungsmaßnahmen durchführen zu können, wird der kräfteschonende Einsatz befohlen. Die als Sperrkette eingesetzten Soldaten rücken ab. Nur schwache Kräfte der Kompanie verbleiben im Bereich des Puffers.

Anwendung

Die "13er Pflicht" wurde von Oktober 2007 bis zum Beginn der Einsatzvorbereitung für AUCON18/KFOR im März 2008 durch die Kaderpräsenzeinheit des Panzergrenadierbataillons 13 einmal wöchentlich absolviert. Dies dauerte - einschließlich Auf- und Abbau - jeweils maximal zwei Stunden. Bewährt hat sich dabei auch die Errichtung einer so genannten "13er Pflicht-Bahn" (als Übungstraße).

Die Handhabung der Schutzausrüstung, die Anwendung der Grundtechniken, der lageangepasste Einsatz von Maßnahmen und Kampfmitteln im Ordnungseinsatz sowie die Integration von zusätzlichen Organisationselementen (Diensthundetrupp, Dokumentationstrupp usw.) wurden so der Kaderpräsenzeinheit des Panzergrenadierbataillons 13 bereits vor der Einsatzvorbereitung vermittelt.

Die "13er Pflicht" war auch ein Bestandteil der Einsatzvorbereitung der 1. gepanzerten Jägerkompanie (einer Formierten Einheit) von AUCON18 und 22/KFOR.

Durch dieses Drillprogramm wird der Kompaniekommandant im Führen seiner Einheit geschult. Weiters wird vermittelt, dass durch die Nutzung des Raumes in Verbindung mit dem lageangepassten Einsatz von Maßnahmen und Kampfmitteln die eigene Handlungsfreiheit im Ordnungseinsatz erhalten bleibt. Zusätzlich zeigt die "13er Pflicht", dass der Einsatz letaler Kampfmittel stets das allerletzte Mittel im Ordnungseinsatz darstellt und daher die Ausnahme ist.

Innerhalb der 4. Panzergrenadierbrigade wird die "13er Pflicht" derzeit bei allen Kaderpräsenzeinheiten ausgebildet. Seit Mitte 2009 wird auch der restliche Ausbildungskader (vom Gruppenkommandanten bis zum Kompaniekommandanten) im Ordnungsdienst bei Kaderfortbildungen geschult. Des Weiteren bietet die Heerestruppenschule Kaderseminare zu diesem Thema an.

Im Jahr 2009 erfolgte die praktische Überprüfung aller Kompaniekommandanten innerhalb der 4. Panzergrenadierbrigade in der Anwendung der "13er Pflicht" durch den Brigadekommandanten. Diese Überprüfung wird auch als CRC (Crowd and Riot Control)-Matura bezeichnet.

Behelfsmäßige Scharfschützenstellung

Das Panzergrenadierbataillon 13 entwickelte aufgrund von Erfahrungen des KFOR-Einsatzes eine transportable behelfsmäßige Scharfschützenstellung speziell für den Ordnungseinsatz in urbanem Gebiet. Denn dort ist der Einsatz von Scharfschützen oftmals aufgrund verschiedener Vorgaben in internationalen Einsätzen (z. B. beschränkte Nutzung fremden Eigentums) eingeschränkt. Des Weiteren kann es der Einsatz erfordern, demonstrativ - also von jedermann einsehbar - Stellung zu beziehen.

Diese Vorgaben zwingen den Scharfschützen zu einer untypischen Stellungswahl. Die entwickelte behelfsmäßige Scharfschützenstellung ermöglicht es, Scharfschützen als Kernelemente des Ordnungseinsatzes trotz Einschränkungen wirkungsvoll zum Einsatz zu bringen.

Die ca. zehn Kilogramm schwere und zusammengelegt nur rucksackgroße Stellung kann von einem Schützen am Rücken mitgetragen werden. Sie ist in kurzer Zeit auf verschiedensten Gebäudedächern montierbar. Sie bietet von diesen aus die Möglichkeit zur Beobachtung und zum Waffeneinsatz. Die Stellung schränkt den Scharfschützentrupp nur wenig ein und ist speziell für demonstrative Einsätze geeignet. Der Schütze kann - ohne Wohnungen zu betreten - vom Dach aus beobachten und schießen. Das Dach schützt ihn dabei zu zwei Dritteln vor gegnerischer Waffenwirkung. Der Schütze kann lageangepasst innerhalb weniger Minuten die Stellung wechseln oder in den verdeckten Einsatz übergehen. Die Tritt- und Brustauflagefläche sind der Körpergröße, der Körperhaltung und der Dachbeschaffenheit stufenlos anpassbar.

Die behelfsmäßige Scharfschützenstellung existiert derzeit erst in Prototypen. In das Serienmodell werden eventuelle Adaptierungs- und Verbesserungsvorschläge eingearbeitet werden.

Schwenkflügelgitter

Das Schwenkflügelgitter basiert auf Erfahrungen und Erkenntnissen der britischen Armee in Nordirland. Bei der 4. Panzergrenadierbrigade wurde es bis zur Serienreife weiterentwickelt. Die Vorteile dieses Systems liegen im Bereich der Mobilität und der Schutzwirkung. Durch Schwenkflügelgitter können eigene Kräfte eingespart werden, die aufgrund des hohen Personalbedarfs im Ordnungsdienst meist ohnedies an anderen Stellen dringend benötigt werden.

Konstruktion Das Schwenkflügelgitter (Grundmodul) besteht aus zwei schwenkbaren Gitterteilen und einer Grundplatte die mittels Adapter auf Ketten- und Räderfahrzeugen angebracht werden kann. Zusammengeklappt ist das Schwenkflügelgitter schnell und leicht transportierbar. Der Aufbau ist einfach: Hat das Trägerfahrzeug sein Ziel erreicht, werden die Schwenkgitter ausgeklappt, arretiert und abgestellt. Mit einer Höhe von zumindest zweieinhalb Metern und einer Breite, die der einer durchschnittlichen zweispurigen Strasse mit Gehsteig in verbautem Gebiet entspricht, hat das Schwenkflügelgitter eine abschreckende Wirkung auf Demonstranten und wirkt darüber hinaus deeskalierend.

Es bewirkt eine "personalsparende" Trennung von Soldaten und Demonstranten. Darüber hinaus bietet es Schutz gegen Wurfgeschosse, kann nicht übersprungen werden und hält dem Druck von Menschenmengen stand. Das vermindert das Risiko von Verletzungen, wie sie bei Ordnungseinsätzen häufig auftreten.

Nach mehrjähriger Entwicklung und Erprobung wurden bei der internationalen Übung "EUROPEAN ADVANCE" 2010 am Truppenübungsplatz Allentsteig drei Serienmodelle des Schwenkflügelgitters eingesetzt. Sie kamen auf dem Kampfpanzer "Leopard" 2A4 und dem Mannschaftstransportpanzer "Pandur" (siehe Foto) zum Einsatz und haben sich bestens bewährt - vorwiegend im Ordnungseinsatz in urbanem Gebiet.

Auch im Kosovo kommen Schwenkflügelgitter bereits zum Einsatz: Der österreichische Teil der "Multinational Specialized Unit" (MSU) ist damit ausgestattet.

Auf einen Blick

Der Ordnungseinsatz ist besonders personalintensiv. Die "13er Pflicht" ist ein Drillprogramm für den Ordnungseinsatz, das Einheiten befähigen soll, die Einsatztechnik "Beherrschen einer Demonstration" unter Anwendung der vorgeschriebenen Grundsätze auszuführen. Die "13er Pflicht" ist ein fixer Bestandteil der Ausbildungsplanung v. a. von Kaderpräsenzeinheiten. Die praktischen Grundlagen für den Ordnungseinsatz sowie dessen grundlegende Theorie müssen die Soldaten schon vorher beherrschen. Technische Hilfsmittel wie das Schwenkflügelgitter und die behelfsmäßige Scharfschützenstellung sind zur Unterstützung der im Ordnungseinsatz eingesetzten Kräfte unerlässlich.


Autor: Major Alfred Steingresz, MSD, Jahrgang 1967. 1988 bis 1990 Einjährigen-Freiwilligen-Ausbildung und Zeitsoldat beim Landwehrstammregiment 43. 1990 bis 1993 Offiziersausbildung an der Theresianischen Militärakademie, ausgemustert zum Panzergrenadierbataillon 13. Von 1995 bis 2002 Kompaniekommandant einer Panzergrenadier-, Jagdpanzer- und Kampfunterstützungskompanie. 2002 bis 2003 Kommandant des Vorbereitungssemesters der Theresianischen Militärakademie; 2003 bis 2005 S2 und S3 und stellvertretender Bataillonskommandant des Panzergrenadierbataillons 13; seit 2005 stellvertretender Bataillonskommandant. Absolvent des 7. Führungslehrgangs 2 als Kursbester. Auslandseinsätze als Kompaniekommandant bei AUCON2 und AUCON5/KFOR sowie als Kommandant des Austrian National Elements (AUNE) und Leiter Stabsarbeit AUCON22/KFOR.

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