Bundesheer Bundesheer Hoheitszeichen

Bundesheer auf Twitter

Die Ausbildung der Rechtsberater im Österreichischen Bundesheer

In militärischen Einsätzen der Gegenwart geht es nicht nur um Effektivität. Es geht auch um rechtmäßiges Verhalten. Für die Kommandanten wird jedoch das Dickicht der verschiedenen, sie betreffenden Rechtsbereiche im­mer undurchsichtiger.

Sie benötigen daher gut ausgebildete Rechts­berater, die sie sicher durch den in- und ausländischen "Para­graphendschungel" leiten.

Einsätze im In-, vor allem aber im Ausland stellen für die militärischen Kommandanten aller Ebenen auch eine rechtliche Herausforderung dar. Bei internationalen Einsätzen beispielsweise sind die Rechtsstellung und die Befugnisse der eingesetzten Soldaten ohne die Beratung durch einen einschlägig ausgebildeten Rechtsberater für den Kommandanten nur schwer bestimmbar. Noch komplexer kann die Rechtslage in bewaffneten Konflikten werden. Insbesondere in Zeiten, in denen Verstöße gegen das Humanitäre Völkerrecht durch internationale Strafgerichte verfolgt werden können, dient die Rechtsberatung auch dem Schutz der Kommandanten.

Mit Erlass der Gruppe Rechtswesen vom 10. November 1999, GZ 13.540/109-1.3/99, VBl. I Nr. 163/1999, wurden deshalb bei den Kommanden der höheren Führung sowie beim KdoIE und bei Kontingentskommanden im Auslandseinsatz, wie beispielsweise beim Kommando AUCON/KFOR, Rechtsberater eingerichtet. Damit setzt Österreich nicht nur eine Verpflichtung aus dem Humanitären Völkerrecht um, sondern reagiert auch auf die immer komplexer werdenden rechtlichen Zusammenhänge im Einsatz.

Die Notwendigkeit einer Rechtsberatung der militärischen Kommandanten hinsichtlich der Anwendung und der Verbreitung des Humanitären Völkerrechts war auch der Grund dafür, dass im Völkerrecht der Einsatz von Rechtsberatern in Streitkräften verpflichtend festgelegt wurde. Mit der Ratifikation des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte 1977 (ZP I), BGBl. Nr. 527/1982, übernahm auch die Republik Österreich die Verpflichtung, Rechtsberater in ihren Streit­kräften einzurichten.

Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wurde bereits im Jahr 1995 auf Initiative des damaligen Leiters der Sektion I, Sektionschef DDr. Reiter, im BMLV im Zusammenwirken mit Vertretern der rechtskundigen Offiziere der Militär­kommanden eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Organisations- und Ausbildungskonzeptes für die Einrichtung von Rechtsberatern in den Streitkräften gebildet. Zwar verfügte das Österreichische Bundesheer bereits seit 1977 über "Rechtskundige Offiziere" bei den Militärkommanden, doch deren Hauptaufgabe war damals vor allem, militärbehördliche Rechtsangelegenheiten wahrzunehmen. Erst mit dem Sicherungseinsatz an der Grenze zum ehemaligen Jugoslawien 1991 gewann die (einsatzbezogene) Rechtsberatung an Bedeutung.

Die Arbeitsgruppe kam daher zu dem Ergebnis, dass die Rechtsberater in den Streitkräften die Kommandanten nicht nur im nationalen Recht, sondern auch im internationalen Recht zu beraten hätten, insbesondere im Humanitären Völkerrecht sowie im Internationalen Einsatzrecht. Schon deshalb erfordert die Tätigkeit als Rechtsberater neben einer fundierten juristischen Ausbildung auf dem Gebiet des innerstaatlichen Rechts auch eine Spezialausbil­dung auf dem Gebiet des Völkerrechts.

Rechtsberater scheinen in den Org­plänen des Kommandos Landstreitkräfte, des Kommandos Spezialeinsatzkräfte, des Kommandos Luftstreitkräfte, des Kommandos Internationale Einsätze sowie der Militärkommanden auf. Für die Deckung des Mehrbedarfes im Einsatz zur militärischen Landesver­teidigung sowie im Auslandseinsatz sind beim Kommando Landstreitkräfte, beim Kommando Luftstreitkräfte sowie bei den Militärkommanden auch Rechts­berater/Mob vorgesehen. Darüber hinaus stehen seit Ende 1999 Rechtsberater beim Kommando des österreichischen KFOR-Kontingentes (AUCON/KFOR) und, seit Ende 2001, beim Kommando der AUCON/KFOR übergeordneten multinationalen Brigade "Süd" im Einsatz (siehe auch: Rechtsberater bei AU­CON/KFOR, in TRUPPENDIENST, Heft 3/2002, S. 241 ff.).

Die Rechtsberater unterstehen dienstrechtlich direkt dem jeweiligen Kommandanten und hinsichtlich der Fachaufsicht unmittelbar dem Leiter der Gruppe Rechtswesen und Legislativer Dienst im BMLV.

Der Aufgabenbereich der Rechtsbe­rater ist erlassmäßig geregelt. Ihre primäre Aufgabe ist demnach die Beratung und Unterstützung ihres Kommandanten bei der Sicherstellung der rechtmäßigen und dabei sachlich möglichst effizienten Aufgabenerfüllung. In jüngs­ter Zeit zählt daher zu den Aufgaben der Rechtsberater zusätzlich auch vermehrt die Rechtsberatung in Angelegenheiten des Host Nation Supports oder bei multinationalen Übungen im In- und Ausland.

Anforderungsprofil, Aus- und Fortbildung

Aufgrund der erlassmäßigen Vorgaben kommen als Rechtsberater grundsätzlich nur Personen mit einem abgeschlossenen Universitätsstudium der Rechtswissenschaften in Betracht. Außerdem ist die erfolgreiche Absolvie­rung der dienstrechtlich vorgeschriebenen Ausbildungsgänge für den rechtskundigen Dienst erforderlich, also der Grundausbildungslehrgang für den rechtskundigen Dienst an der Ver­wal­tungsakademie des Bundes (GALG), bzw. der Intendanzlehrgang an der Landesverteidigungsakademie (IntLG).

In Hinblick auf eine immer häufiger geforderte Verwendung im Auslandseinsatz ist auch eine entsprechende Kenntnis der englischen (Rechts-)Sprache unerlässlich.

Schließlich ist der erfolgreiche Abschluss einer ressortspezifischen völkerrechtlichen Ausbildung Voraussetzung für die Tätigkeit als Rechtsberater in den Streitkräften. Letztere soll die erforderlichen Kenntnisse auf dem Gebiet des internationalen Rechts, insbeson­dere des Humanitären Völkerrechts und des internationalen Einsatzrechts, vermitteln.

Ferner müssen Rechtsberater in der Lage sein, das militärische Führungsverfahren sowie die Arbeit im Stab eines höheren Kommandos zu verstehen und daran mitzuwirken. Sie müssen daher über eine entsprechende militärfachliche Ausbildung (bis einschließlich der Ebene Stabsdienst im kleinen Verband) verfügen, die entweder im Wege einer Berufs- oder einer Milizoffiziersausbildung erworben werden kann.

Für die Anforderungen, die an den Rechtsberater als Rechtsexperte für militärrelevante Fragen gestellt werden, ist eine vertiefende Ausbildung in mili­tärspezifischen Bereichen erforderlich. Das innerstaatliche Recht, insbesondere das Ressortrecht, wird im Zuge der dienstrechtlich vorgeschriebenen Ausbildung vermittelt. Diese Kurse sind seit langem in der Ausbildungsstruktur für die rechtskundigen Offiziere bzw. Bediensteten verankert und decken die erforderlichen innerstaatlichen Rechtsbereiche ab. Zur Fortbildung werden darüber hinaus jährlich Rechtsberater­seminare durch die Gruppe Rechtswe­sen und Legislativer Dienst im BMLV veranstaltet, im Zuge derer aktuelle rechtliche Probleme erörtert werden.

Der Rechtsberater-Lehrgang

Eine wesentliche Voraussetzung für die Wahrnehmung der Funktion als Rechtsberater ist, wie bereits erwähnt, der positive Abschluss einer ressortspezifischen völkerrechtlichen Ausbildung. Im Österreichischen Bundesheer war eine institutionalisierte Ausbildung dieser Art und für diesen Personenkreis bisher nicht vorgesehen. Deshalb musste ein Rechtsberater-Lehrgang neu erstellt werden. Die Vorgaben dafür waren

  • eine eingehende Schulung im Humanitären Völkerrecht und
  • eine praxisnahe Ausbildung im internationalen Einsatzrecht.

Der Lehrgang umfasst drei separate Seminarblöcke (Internationales Recht für Rechtsberater I, II und III), in denen auf die militärspezifischen Problemstellungen des Internationalen Rechts eingegangen wird und die den angehenden Rechtsberatern nun das notwendige Rüstzeug zur Bewältigung ihrer komplexen Arbeit geben:

Internationales Recht für Rechtsbe­­ra­ter I - Humanitäres Völkerrecht

Der Seminarblock "Internationales Recht für Rechtsberater I - Humanitäres Völkerrecht" bildet den ersten Teil der Spezialausbildung im Völkerrecht für Rechtsberater. Er baut auf den allgemeinen Kenntnissen auf, die sich die Teilnehmer in ihrem juristischen Studium und im Grundausbildungslehrgang für die Verwendungsgruppe A1 des Rechtskundigen Dienstes an der Ver­waltungsakademie des Bundes bzw. im Rahmen des Intendanzlehrganges an der Landesverteidigungsakademie erworben haben. Gleichzeitig ist der Seminarblock Voraussetzung für die Se­minarblöcke "Internationales Recht für Rechtsberater II" und "Internationales Recht für Rechtsberater III".

Das Ziel dieses Lehrgangteils ist es, die Teilnehmer zur selbstständigen Lösung von Problemstellungen aus dem allgemeinen Völkerrecht und ins­be­son­dere aus dem Bereich des Humanitären Völkerrechts anzuleiten. Es werden daher zunächst die allgemeinen Regeln des Völkerrechts wiederholt und diesbezügliche militärspezifische Problemstellungen diskutiert. Weiters wird über die diversen Menschenrechtsabkommen informiert. Insbesondere werden die Fragen der Abgrenzung der Menschenrechte zum Humanitären Völkerrecht erläutert.

In einer Einführung in das Humanitäre Völkerrecht werden zunächst der Begriff und die Geschichte des Humanitären Völkerrechts, einschließlich der Rolle der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, erläutert. Ferner werden den Lehrgangsteilnehmern die Grundsätze und der Anwen­dungs­bereich des Humanitären Völkerrechts nähergebracht. Dabei wird vor allem die Frage geklärt, in welchen Situationen welche Regeln zu beachten sind.

In einem weiteren Schwerpunktthe­ma, betreffend den Schutz von Personen und Objekten, einschließlich Kulturgütern, sollen die Teilnehmer die hierfür jeweils geltenden Rechtsvorschriften erkennen und richtig anwenden. Um mehr Praxisnähe zu erreichen, wird mit realitätsnahen Fallbeispielen gearbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt ist den Mitteln und Methoden der Kampf­führung gewidmet, wobei auf die fachspezi­fi­schen Fragen von Bewaffnung und Ausrüstung des Österreichischen Bun­desheeres ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Schließlich werden aktuelle Fragen der Einhaltung und Durch­setzung des Humanitären Völkerrechts, insbesondere die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen, behandelt.

Internationales Recht für Rechtsbera­ter II - Internationales Einsatzrecht

Ziel des Seminarblocks "Internationales Recht für Rechtsberater II - Internationales Einsatzrecht" ist es, die Kenntnisse der international-rechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Einsätze des Österreichischen Bundesheeres zu vermitteln. Dabei sollen die Teilnehmer befähigt werden, Problemstellungen aus dem Bereich des Internationalen Einsatzrechts selbstständig zu lösen.

Zur Erreichung dieser Ziele werden die angehenden Rechtsberater zunächst in den Themenkreis "Völkerrecht und internationale Sicherheit" eingewiesen. Dabei werden auch die Zuständigkeiten und internen Abläufe der wichtigsten Internationalen Organisationen sowie die Typen von internationalen Abkommen besprochen, die für internationale Streitkräfteeinsätze von Bedeutung sind.

In weiterer Folge wird auf die einzelnen Elemente des Internationalen Einsatzrechts näher eingegangen. Das Man­dat und die Internationale(n) Ein­satz­weisung(en) werden ebenso ausführlich behandelt wie Fragen der Truppenbeistellung, einschließlich der Entsendung von Truppen nach österreichischem Recht. Ferner wird die Rechtsstellung der Truppen in Transitstaaten und im Einsatzraum besprochen. Darauf folgt eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Aspekten des "Host Nation Support", der Unterstützung im Gastgeberstaat. Im Zusammenhang mit den Befugnissen der eingesetzten Truppen wird vor allem auf die Rechtsquellen der Befugnisse, deren Zustandekom­men und deren typische Ausprägung im UN-, NATO-, EU- und OSZE-Bereich eingegangen. Danach werden ausführlich die Verhaltensregeln für den Einsatz, die so genannten "Rules of Engag­ement", aus rechtlicher Sicht behandelt. Beim anzuwendenden Recht sollen die angehenden Rechtsberater lernen, welche Rechtsvorschriften bei internationalen Einsätzen typischerweise anzuwenden sind.

Zum Abschluss des zweiten Seminarblocks werden ebenso wie zum Abschluss des ersten Seminarblocks aktuelle Fragen und Fälle diskutiert, um das Gelernte zu festigen und zu vertiefen.

Internationales Recht für Rechtsbera­ter III - Rechtsberatung in der Praxis

Der dritte und letzte Teil des Lehrganges baut auf den Seminarblöcken I und II auf. Ziel dieses Seminarblocks ist es, die notwendigen praktischen Kenntnisse für die Tätigkeit als Rechtsberater im Einsatz zu vermitteln. Nach Abschluss dieses Seminarblocks sollen die Teilnehmer in der Lage sein, international-rechtliche Probleme bei (multinationalen) Streitkräfteeinsätzen zu erkennen und selbstständig Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Einleitend werden im Rahmen des Themenbereichs "Taktik für Rechtsberater" Grundsätze der militärischen Führung und der Stabsarbeit in einem militärischen Kommando wiederholt bzw. neue Entwicklungen vermittelt. Den Schwerpunkt des dritten Seminarblocks bildet ein Planspiel mit praktischen Fällen bzw. Aufgabenstellungen aus den Themenbereichen der ersten beiden Seminarblöcke, also des Humanitären Völkerrechts und des Internationalen Einsatzrechts. Dabei wird von einem fiktiven multinationalen Streit­kräfteeinsatz ausgegangen, der von einem friedensunterstützenden Einsatz (wie bei KFOR) zu einem bewaffneten Konflikt eskaliert. Die angehenden Rechtsberater werden so auf ihre Tätigkeit als Rechtsberater, insbeson­de­re bei einem österreichischen Kontingent oder in einem multinationalen Hauptquartier im Auslandseinsatz, vorbereitet.

Erfahrungen aus dem ers­ten Rechtsberater-Lehrgang

Der oben dargestellte Rechtsberater-Lehrgang wurde erstmals im Zeitraum von Jänner bis März 2002 unter der Leitung der Gruppe Rechtswesen vom selbstständigen Völkerrechtsreferat der Rechtsabteilung A im BMLV vorbereitet und durchgeführt. Teilnehmer waren die auf den Rechtsberater-Arbeitsplätzen eingeteilten Offiziere und Zivilbediensteten der damals noch existierenden Korpskommanden, der Mili­tärkommanden, des Kommandos für Internationale Einsätze und des Kommandos der Fliegerdivision.

Zweck dieses ersten Rechtsberater-Lehrganges war es, die völkerrechtliche Verpflichtung zur Einrichtung von Rechts­beratern in den Streitkräften ehestmöglich zu erfüllen. Als besonders wertvoll hat sich die Einladung von Gastvortragenden aus der Praxis, ins­besondere aus dem militärischen, dem (inter)ministeriellen und dem universitären Bereich, von Experten des Öster­reichischen und des Internationalen Roten Kreuzes sowie aus dem Militär­stab der Europäischen Union erwiesen. Ferner nahm an diesem Rechtsberater-Lehrgang als Gasthörer ein Rechtsberater aus dem Bereich der deutschen Wehrverwaltung teil, mit der eine engere Kooperation bei der Ausbildung der Rechtsberater angestrebt wird. Den Abschluss des ersten Rechtsberater-Lehrganges bildete die feierliche Verleihung des Rechtsberaterdienstabzeichens an jene Teilnehmer, die den Lehrgang positiv abgeschlossen haben. Die mit diesem Lehrgang gesammelten Erfahrungen werden in die weiteren Rechtsberater-Lehrgänge einfließen.

Einsatzspektrum der Rechtsberater

Mit dem erfolgreich absolvierten Lehr­gang sind die Rechtsberater befähigt, ihre Aufgaben in einem Kommando oder Hauptquartier im In- und Ausland wahrzunehmen. Sie sind aufgrund der umfassenden Ausbildung nicht nur Experten auf dem Gebiet des einschlägigen innerstaatlichen Rechts, sondern auch im Humanitären Völkerrecht und im Internationalen Einsatzrecht. Sie können - und sollen - daher von den Kommandanten zur Lösung aller rechtlichen Probleme herangezogen werden. Dies gilt nicht nur bei Einsätzen, sondern auch bei Übungen im In- und Ausland.

Darüber hinaus ist der Rechtsberater aufgrund seiner spezifischen Fachkenntnisse nunmehr auch in der Lage, die für das Österreichische Bundesheer verpflichtend vorgeschriebene Ausbildung im Humanitären Völkerrecht durch­zuführen bzw. die Kommandanten zur Durchführung entsprechender Ausbildungsmaßnahmen anzuleiten. Insbesondere können die Rechtsberater den Kommandanten unterstützen:

  • bei der Schulung der Offiziere und Unteroffiziere im Bereich des jeweiligen Kommandos sowie
  • bei der Dienstaufsicht über die Ausbildung bei den unterstellten Truppen.

Ausblick

Durch diese eingehende und umfassende Spezialausbildung der Rechtsberater, vor allem im internationalen Recht, ist sichergestellt, dass die Kommandanten vor Ort mit der Unterstützung durch einen hoch qualifizierten Experten im nationalen und internationalen Recht beraten werden. Damit wurde nicht nur das bereits erwähnte Zusatzprotokoll I umgesetzt, sondern auch der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Kommandanten Rechnung getragen. Derzeit läuft ein weiterer Rechtsberater-Lehrgang, in dem erstmals auch Rechtsberater der Miliz geschult werden.

Allerdings sollte überlegt werden, ob nicht ein "Rechtsberaterpool" in den Höheren Kommanden sinnvoller wäre als das derzeitige System, weil der Personenkreis, aus dem sich Rechtsberater - vor allem für die vermehrten Auslandseinsätze - rekrutieren, naturgemäß klein ist. Ein solcher Rechtsbe­ra­terpool hätte den Vorteil, dass die nun von der Auslandsverwendung ihres Rechtsberaters betroffenen Kommandanten in Zukunft in Österreich nicht ohne rechtliche Beratung zurückblieben. Außerdem könnte er als eine Art "Back-up Office" wirken, an das sich ein Rechtsberater im Einsatz bei schwer­wiegenderen Problemen wenden könnte. Dies würde nicht nur die einzelnen Rechtsberater entlasten, es würde auch zu einer größeren Rechtssicherheit der Kommandanten führen. Dadurch wäre auch die bestmögliche Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtung zur Verbreitung des Humanitären Völkerrechts im Österreichischen Bundesheer gewährleistet.


Autoren: Dr. Thomas Desch, Jahrgang 1958. 1977 bis 1982 Studium der Rechtswis­sen­schaften an der Universität Wien und Promotion zum Dr. jur.; gleichzeitig Ausbildung und Laufbahn als Milizoffizier. Vortragender für Internationales Recht an der LVAk und der TherMilAk, Mitarbeit u. a. in der Arbeitsgruppe zur Errichtung der SHIRBRIG sowie bei den Rechtsexperten von CENCOOP. Seit 1995 Leiter des Völ­ker­rechtsreferates im BMLV.

Mag. Hans-Georg Windhaber, Jahrgang 1974. 1992 Einjährig Freiwilligenausbildung, Mi­liz­laufbahn, derzeitiger Dienstgrad Oberleutnant; 1993 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzen Universität Graz; seit 1998 im BMLV Referent für Internationales Recht. Unterrichtstätigkeit an der LVAk, der TherMilAk, im KdoIE und bei der Rechtsberaterausbildung, insbesondere im Bereich Humanitäres Völkerrecht, Eu­roparecht und Internationales Einsatzrecht.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit

Hinweisgeberstelle