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Mehr Sicherheit in allen Höhenlagen

Im Bundesheer laufen derzeit die neue persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und das neue Rettegerät für die Rette- und Bergeelemente zu. Sie sollen helfen, das Risiko für die eingesetzten Soldaten zu minimieren und damit die Sicherheit bei der militärischen Auftragserfüllung zu erhöhen.

Ab Herbst 2006 erhalten alle Rette- und Bergeelemente des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) die neue Ausrüstung. Das sind die RuB-Dienste (Rette- und Berge-Dienste) der ABC-Abwehrtruppe, die RuB-Dienste der Luftfahrzeugrettezüge sowie die Grubenwehren. Zusätzlich werden auch die Facility Management Center (Heeresgebäudeaufsichten) damit ausgerüstet. Für Dienststellen, die bereits jetzt über den Absturzsicherungsgerätesatz verfügen, ist wichtig zu wissen, dass dieser erweitert wird.

Als Ergänzung zum Artikel "Seil, Gurt und Absturzsicherung im Österreichischen Bundesheer" im TRUPPENDIENST, Heft 6/2004, Seite 537 ff., informiert dieser Beitrag über das Ausbildungssystem, die neue Technische Dienstvorschrift sowie die technischen Änderungen seit 2004, die aus laufenden Produktverbesserungen resultieren.

Projektablauf

Im Jahr 2005 erfolgte die Ausschreibung eines Rahmenvertrages, mit dem das Gerät in einem Zeitraum von maximal fünf Jahren bei den Lieferfirmen abgerufen werden kann. Gemäß der Prioritätenliste der Abteilung Strukturplanung des Bundesministeriums für Landesverteidigung wurde die erste Teilmenge im Frühjahr 2006 bestellt. Die weiteren Teilmengen werden dann entsprechend der Realisierung des ÖBH-Reformprozesses abgerufen.

Die Ausrüstungssätze

Folgende Ausrüstungssätze der persönlichen Schutzausrüstung und des Rettegerätes wurden beschafft: - Absturzsicherungsgerätesatz - Mannessatz - Abseilsatz - Auffangsatz - Steigseilsatz - Flaschenzugsatz 150 m - Flaschenzugsatz 50 m - Seilbahnsatz - Werkzeug- und Befestigungsmittelsatz - Prüfgerätesatz für Sachkundige Eine detaillierte Beschreibung dieser Sätze und ihrer Inhalte finden Sie im TRUPPENDIENST, Heft 6/2004, Seite 541 ff.

Zusätzlich erhalten die Rette- und Bergegruppen folgendes Rettegerät: - Bergetrage mit Gurtgehänge; - Schaufeltrage mit Vakuummatratze; - Stollentrage; - Krankentragenfahrgestell.

Diese Geräte sind nicht in einem Satz zusammengefasst, sondern nach dem verfügbaren Platz auf die Fahrzeuge der Rette- und Bergegruppe aufgeteilt.

Technische Änderungen

Produktverbesserungen

In der Zwischenzeit wurden seitens der Hersteller einige Produktverbesserungen durchgeführt, womit in einigen Bereichen der Nutzwert von Einzelgeräten gesteigert werden konnte: - Die Sekundärbremse (Seilbremse) wurde in der Handhabung verbessert.

- Der HMS-Karabiner (HMS - Halbmastwurf-Sicherung) verfügt wieder über ein Stahlgewinde, womit die Probleme mit dem Kunststoffgewindeeinsatz behoben sind.

- Das Befestigungszubehör zu den Rollenböcken ist einfacher handhabbar.

- Die Stollentrage verfügt zusätzlich über Fußgurte.

Ergänzung des Absturzsicherungsgerätesatzes

Der Absturzsicherungsgerätesatz wird um vier Gegenstände für die Durchführung von Notrettungsmaßnahmen ergänzt: Abseilachter, Großkarabiner, Kurz- und Langprusik (kurze und lange Seilschlinge).

Ergänzung des Mannessatzes

Die Trageweise des Mannessatzes am Körper wurde so gelöst, dass die gerade nicht benötigten Ausrüstungsgegenstände in einer Bauchtasche untergebracht werden können. Dabei ist für jene Gegenstände, die nur für die Durchführung von Notrettungsmaßnahmen erforderlich sind, ein eigenes Fach vorgesehen.

Weiters wird in den Mannessatz ein Paar Seilhandschuhe aufgenommen. Sie bestehen aus einem elastischen, widerstandsfähigen Gewebe und sind an der Grifffläche gummibeschichtet. Da diese Seilhandschuhe sehr dünn sind, können - je nach Erfordernis - darüber noch weitere Schutzhandschuhe angezogen werden.

Ausbildungssystematik

Aufgrund der verschiedenen Aufgaben, die mit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz und mit dem Rettegerät bei der Ausbildung und im Einsatz zu erfüllen sind, werden verschiedene Benutzergruppen ausgebildet, nämlich - Trainer, - Ausbilder und - Anwender.

Die Gruppe der Trainer wurde 2005 herangebildet. Sie hatte den Auftrag, die Möglichkeiten, welche die neu beschaffte persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz sowie das Rettegerät bieten, zu erarbeiten und dies in eine Technische Dienstvorschrift umzusetzen. Außerdem waren die Trainer für die im Frühjahr 2006 abgehaltene Ausbildung der Ausbilder (Train the Trainer) vorgesehen und kamen auch in drei Kursen zum Einsatz.

Die Ausbildung der Trainer erfolgte durch die ABC-Abwehrschule in Zusammenarbeit mit der Firma Kendler (Entwicklung von Rettungs- und Bergegeräten, Auf- und Abseiltechnik, Schulung, Planung und Projektierung), wobei neben der praktischen Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz und des Rettegerätes vor allem sicherheitsphilosophische Aspekte im Mittelpunkt standen. Da nur der ABC-Abwehrtruppe das Gerät in vollem Lieferumfang zur Verfügung stehen wird, ist diese Ausbildung der Trainer auf die ABC-Abwehrtruppe beschränkt.

Mit Hilfe der 2005 herangebildeten Trainer wurde im April 2006 mit der Ausbildung der Ausbilder bei der Truppe begonnen. Einerseits wurden in einwöchigen Ausbilderkursen jene Kommandanten des Rette- und Bergedienstes geschult, die ihre Laufbahnkurse bereits abgeschlossen haben; andererseits wurden dieselben Ausbildungsinhalte in die Laufbahnkurse der ABC-Abwehrtruppe integriert. Durch diese beiden Maßnahmen wird erreicht, dass in kürzester Zeit flächendeckend in Österreich ausgebildetes Personal bei allen Elementen des Rette- und Bergedienstes zur Verfügung steht.

Wie wichtig diese Maßnahme ist, zeigte sich während der ungewöhnlich starken Schneefälle im Februar 2006: Als das Bundesheer zum Abschaufeln der Dächer in Mariazell zum Einsatz kam, konnten die ausgebildeten Trainer der ABC-Abwehrtruppe ihre Erfahrungen aus dem Vorjahr bei der Sicherung der Soldaten gegen Absturz anwenden. Insbesondere bei der Ermittlung geeigneter Anschlagpunkte (Hinweis: anschlagen entspricht befestigen) und bei den Rückhaltesystemen brachten sie wertvolle Erfahrungen ein.

Die dritte Gruppe, die an der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz und am Rettegerät ausgebildet wird, ist die Gruppe der Anwender. Dies sind alle Personen, die keine Kommandantentätigkeit ausüben und somit die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nur zur Eigensicherung verwenden, oder Soldaten des Rette- und Bergedienstes, welche die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und das Rettegerät im Trupp- und Gruppenrahmen anwenden, um ihren Auftrag zu erfüllen. Diese Personengruppe wird durch die Ausbilder in ihren Aufgaben so weit unterwiesen, dass unter der Fach- und Dienstaufsicht eines Kommandanten, der selbst Ausbilder ist, Systeme zu Sicherung gegen Absturz sowie zur Rettung von Menschen aus Höhen und Tiefen errichtet und betrieben werden können.

Ausbildungsinhalte

Bevor mit der Ausbildung der Ausbilder für die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und für das Rettegerät begonnen werden konnte, wurden seitens der Abteilung Pioniertechnik der Rüstungsdirektion & Amt für Rüstung und Wehrtechnik (RD-ARWT/PT) sowie seitens der ABC-Abwehrschule (ABCAbwS) Überlegungen angestellt, welche Ausbildungsinhalte vermittelt werden sollten. Schon bei der Ausbildung der Trainer hatten sich folgende Themenschwerpunkte herauskristallisiert: - Vermittlung der Sicherheitsphilosophie bei der Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz sowie des Rettegerätes; - Ermittlung, Beurteilung und Schaffung von Anschlagpunkten mit ausreichender Tragfähigkeit; - Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz zur Eigensicherung; - Anwendung des Rettegerätes zur Auftragserfüllung.

Vermittlung der Sicherheitsphilosophie

Die grundsätzliche sicherheitsphilosophische Überlegung bei der Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung und des Rettegerätes muss die Hintanhaltung aller Gefahrenmomente während der Auftragserfüllung sein. Gleichzeitig müssen die Anwender gefechtstechnisch richtig, effizient und rasch arbeiten können. Deshalb wurde nach Möglichkeiten gesucht, für die Ausbildungs- und Übungsphasen die gleichen Sicherheitsbestimmungen einzuführen, wie sie auch für den Einsatz gelten. Es wird daher auf ein zweites, völlig unabhängig arbeitendes System zu Sicherung verzichtet und die Sicherheit aufgrund einer eingehenden Risikoanalyse durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket gewährleistet (z. B. Vorschrift, Schulung, Vier-Augen-Prinzip, Totmann-Sicherung sowie regelmäßige Kontrollen). Dadurch ist es möglich, im Ausbildungs- und Übungsbetrieb exakt die gleichen Tätigkeiten wie im Einsatz auszuführen, was zur Vereinheitlichung der Verfahren führt und eine Drillausbildung erlaubt. Normübungen können somit einsatznah gestaltet werden, ohne dadurch an Realitätsnähe zu verlieren und ohne sicherheitstechnische Aspekte zu vernachlässigen.

Ermittlung, Beurteilung und Schaffung von Anschlagmöglichkeiten

Ein weiterer Punkt, dem in der Ausbildung der Ausbilder hoher Stellenwert zukommt, ist die Ermittlung und Beurteilung vorhandener sowie die Schaffung künstlicher Anschlagmöglichkeiten. Aufgrund der Tragfähigkeit der Systeme und der unter Umständen auftretenden Kräfte im Seil wurde von der Arbeitsgruppe für die Vorschriftenerstellung festgelegt, dass Anschlagpunkte eine Mindesttragfähigkeit von 30 Kilonewton (3 Tonnen) aufzuweisen haben. Ein Schwerpunkt der Ausbildung der Ausbilder besteht darin, diesem Personenkreis einfache, leicht handhabbare Mittel zur Beurteilung vorhandener Anschlagmöglichkeiten zu geben. Diese Mittel wurden zusammen mit dem Statiker der ABC-Abwehrschule erarbeitet und stehen dem Anwender der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz und des Rettegerätes in Form von Rechenformeln und Tabellen zur Verfügung.

Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung zur Eigensicherung

Dritter Schwerpunkt der Ausbildung ist natürlich die Schulung der Ausbilder und Kommandanten bei der Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz. In praktischen Ausbildungsabschnitten werden die zukünftigen Anwender in den Möglichkeiten zur Arbeitspositionierung an absturzgefährlichen Stellen geschult, Rückhaltesysteme aufgebaut und alle sicherheitstechnischen Aspekte in diesem Bereich beleuchtet. Auch bei scheinbar einfachen Tätigkeiten wie beim Steigen auf Leitern und Gerüste kann durch die richtige Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung das Risiko eines Absturzes weitestgehend minimiert werden.

Anwendung des Rettegerätes zur Auftragserfüllung

Den vierten und auch zeitintensivsten Abschnitt der Ausbildung stellen die Ausbildung am Rettegerät und die Schulung jener Maßnahmen dar, die bei unvorhergesehenen Zwischenfällen zu setzen sind. Gerade die Kombination von verschiedenen Sätzen der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz und des Rettegerätes zur Durchführung von komplexen Aufgaben ist eine Tätigkeit, die abstraktes logisches Denken des Kommandanten erfordert. Er muss vor der Befehlsgebung an seinen Trupp oder an seine Gruppe die Situation von allen Seiten beleuchten und einen "Kampfplan" entwickeln, der auch eventuelle Zwischenfälle berücksichtigt.

Als verbindlicher Anhalt bei dieser Aufgabe wird den Kommandanten dafür die Technische Dienstvorschrift für das Bundesheer "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und Rettegerät" zur Verfügung stehen. Darin werden neben den allgemein gültigen Anweisungen für den Umgang mit dieser Ausrüstung auch Lösungsvorschläge für die verschiedensten Anforderungen und Probleme in Wort und Bild beschrieben. Die Projektführung für die Erstellung der Technischen Dienstvorschrift obliegt dem Zentrum für Technische Produktdokumentation (ZTPD).

Die Vorschrift

Das Zentrum für Technische Produktdokumentation wurde durch die systemzuständige Fachabteilung Fahrzeuge, Gerät und persönliche Ausrüstung der Rüstungsdirektion & Amt für Rüstung und Wehrtechnik (RD-ARWT/FGP) mit der Projektführung zwecks Erstellung einer Technischen Dienstvorschrift für das Bundesheer (TDVBH) beauftragt. Diese TDVBH "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und Rettegerät" wird von der Abteilung Technische Vorschriften des ZTPD erstellt und mit Zulauf der Geräte zur Verfügung stehen. Neben der gedruckten Ausgabe wird sie auch in elektronischer Form (im Intranet) angeboten werden.

[Technische Dienstvorschriften für das Bundesheer (TDVBH) sind fachspezifische Vorschriften, die Weisungen für die Bedienung, Wartung und Materialerhaltung für Fahrzeuge, Waffen, Geräte und technische Systeme enthalten. Die Technischen Dienstvorschriften werden vermehrt auch in elektronischer Form angeboten und stehen auf der Intranet-Homepage des ÖBH zur Verfügung] ___________________________________ __________________________________ Autoren: Amtsdirektor Major Ing. Dirk Wurth, Jahrgang 1962. HTL/Abteilung Maschinen-, Motoren- und Kraftfahrzeugbau; Einjährig Freiwilligenjahr 1981, Waffengattung Feldzeugdienst. Zeitsoldat, Feldzeugoffizier und S4 in verschiedenen kleinen Verbänden. Seit 1996 Referatsleiter beim Amt für Wehrtechnik bzw. Amt für Rüstung und Wehrtechnik, Abteilung Pioniertechnik, mit dem Aufgabengebiet Pioniermaschinen- und Gerätetechnik sowie Rettungs- und Bergegerätetechnik.

Hauptmann Markus Bock, Einjährig Freiwilligenjahr 1986/87 (Melde- und Auswertezentrale im Korpskommando II). Seit 1994 an der ABC-Abwehrschule als Referent Erprobung, Referent Vorschriften, Lehroffizier Rette- und Berge-/Brandschutzdienst und Hauptlehroffizier Dekontaminationsdienst tätig; seit 2003 Hauptlehroffizier Rette- und Bergedienst. Erdbebeneinsätze Türkei 1999 und Iran 2003 sowie Tsunamieinsatz 2005; diverse Hochwassereinsätze in Österreich.

Amtsdirektor Ing. Franz Gruber, Jahrgang 1963. Fachschule für Metallbearbeitung, Einrückungstermin 1982; ab März 1984 Zivilbediensteter im Heeresfeldzeuglager Leoben u. a. als Feldzeugunteroffizier; HTL für Berufstätige/Abteilung Maschinenbau; ab März 1995 Referent im Heeresmaterialamt/Materialkatalogisierungsstelle; ab Jänner 2000 Referent im Bundesministerium für Landesverteidigung/Nachschubabteilung; seit Mai 2003 Referent im Zentrum für Technische Produktdokumentation/Abteilung Technische Vorschriften (Referat Kfz-, ABC-und Pioniergerät), derzeit mit der Führung der Abteilung Technische Vorschriften betraut.

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