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50 Jahre Römische Verträge - 50 Jahre Frieden, Freiheit und Sicherheit

Die Römischen Verträge markierten 1957 nicht nur den Beginn der politischen Integration Europas, sondern sie zeigten auch bereits die Richtung an, in die sich die EU später entwickeln sollte. Sie waren die Antwort auf das Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) im Jahre 1954 und setzten die Politik fort, die mit der Errichtung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch Montanunion genannt) begonnen wurde. Die sechs Mitgliedstaaten der EGKS gaben erstmals - wenn auch in einem begrenzten Bereich - nationale Souveränitätsrechte ab. Und sie formulierten Ziele, die weit über das hinausreichten, was damals erreichbar war.

Bereits 1946 hatte der britische Premierminister Winston Churchill in seiner Züricher Rede vom 19. September zur Errichtung der "Vereinigten Staaten von Europa" aufgerufen und die Bedeutung des deutsch-französischen Verhältnisses für die Entwicklung Europas betont. Nach dem Zweiten Weltkrieg weckte die Europa-Bewegung Begeisterung und erhielt starken Auftrieb. Der Europarat - nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat - war das erste Gremium, in dem sich 1949 zehn europäische Staaten mit dem Ziel zusammenschlossen, für den Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einzutreten.

Die Montanunion

Die Überlegungen zu einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) waren von dem Gedanken geprägt, die mächtige, kriegsentscheidende Schlüsselindustrie Kohle und Stahl vor allem in Deutschland zu kontrollieren. Der Plan zur Montanunion stammt von dem französischen Unternehmer und Politiker Jean Monnet. Die Erinnerung an die Berliner Blockade 1948/1949 war noch frisch. Die Machtblöcke in West und Ost standen im Kalten Krieg. Monnet schrieb in seinen Memoiren: "Wenn wir nichts unternahmen, stand uns ein neuer Krieg bevor. Deutschland wäre zwar nicht die Ursache, aber der Anlass." Robert Schuman, der französische Außenminister, übernahm den Plan. Er schlug vor, die Gesamtheit der französischen und deutschen Stahl- und Kohleproduktion einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. Diese EGKS sollte für die Beteiligung anderer Länder offen sein. Deutschland, Frankreich, Italien und die Benelux-Staaten griffen den Plan auf, so dass schon am 18. April 1951 ein Vertrag unterzeichnet werden konnte. Mit der EGKS wurde eine "Hohe Behörde", die "Gemeinsame Versammlung" (Vorläufer des Europäischen Parlaments), der "(besondere) Ministerrat" und ein "Gerichtshof" ins Leben gerufen. Sie dienten 1957 als Vorbilder für die Organe der anderen europäischen Gemeinschaften.

Der Spaak-Bericht

Nach dem Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft 1954 schien ein Fortschritt im europäischen Einigungswerk am ehesten im wirtschaftlichen Bereich möglich. Auf der Konferenz von Messina im Juni 1955 einigten sich die Außenminister der sechs EGKS-Staaten auf weitere Integrationsschritte. Eine Kommission unter der Leitung des belgischen Außenministers Paul-Henri Spaak sollte einen Bericht "über die Möglichkeiten einer allgemeinen Wirtschaftsunion sowie über eine Union im Bereich der Kernenergie" ausarbeiten.

Der "Spaak-Bericht" enthielt den Vorschlag zur Errichtung eines gemeinsamen Marktes, einer Zollunion und einer Atomgemeinschaft. Am 19. Mai 1956 genehmigten die EGKS-Außenminister in Venedig diesen Bericht. Die Verhandlungen zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, heute Euratom) konnten mit der Unterzeichnung der Verträge am 25. März 1957 in Rom ("Römische Verträge") abgeschlossen werden.

Die sechs Gründerstaaten - Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande - strebten im Rahmen der EWG vor allem eine Zollunion an, die Handelshemmnisse abbauen und einen gemeinsamen Außenzoll ermöglichen sollte. Im EWG-Vertrag fanden sich bereits weit reichende Vorstellungen zur Handels- und Agrarpolitik. So nannte der Vertrag als Ziele der neuen Gemeinschaft "die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, eine größere Stabilität, eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung und engere Beziehungen zwischen den Staaten". Der Euratom-Vertrag wiederum legte gemeinsame Regeln für die zivile Nutzung der Atomenergie fest. Das entsprach in der damaligen Zeit dem weltweiten Optimismus, über eine friedliche Nutzung der Kernenergie eine praktisch unerschöpfliche Energiequelle schaffen zu können.

Motor und Wächter

Der EWG-Vertrag enthielt eine Reihe von Bestimmungen, die deutlich machten, dass die Gemeinschaft ein politisches Integrationsziel verfolgte. Das zeigte sich besonders an der unabhängigen Stellung der Kommission. Sie ist nach den Worten Walter Hallsteins, von 1958 bis 1967 der erste Präsident der EWG-Kommission, "Motor, Wächter und ehrlicher Makler". 1967 wurde aus der EWG-Kommission die Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Die drei Leitungsorgane - die Hohe Behörde der EGKS, die Kommission der Euratom und die Kommission der EWG - schlossen sich im so genannten Fusionsvertrag zu einem Gremium zusammen. Die Europäischen Gemeinschaften verfügten nun über vier gemeinsame Einrichtungen: Rat, Kommission, parlamentarische Versammlung und Gerichtshof. Das Herzstück ist die Kommission. Kein Mitglied der Kommission darf sich "als Interessenswahrer des Staates verstehen, dem es angehört", schrieb Walter Hallstein. "Ihre Funktion ist es, das reine Gemeinschaftsinteresse zu verkörpern und zu vertreten, nach innen, besonders den partikulären Gewalten der Mitgliedstaaten gegenüber, und nach außen." Kein Mitglied kann vor Ablauf seiner Amtszeit von der nationalen Regierung abberufen werden. Die starke Stellung der Kommission erwies sich in der Aufbruchzeit von 1958 bis 1965 als politisch fruchtbar. Die Gemeinschaft konnte Zölle und Handelsschranken zwischen den Mitgliedstaaten abbauen. Auch die Einführung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahre 1962 mit dem Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Agrarerzeugnisse und der Einkommenssicherung der in der Landwirtschaft tätigen Personen spiegelte den Erfolg der Zusammenarbeit wider. Dagegen blieb die politische Integration zurück. Alle Versuche, über ein "Statut der Union der Europäischen Völker" (Fouchet-Plan) eine engere Kulturpolitik zu erreichen, blieben Anfang der 60er Jahre stecken. Auch zehn Jahre später hatte sich daran nicht viel geändert: Ein Vorstoß des belgischen Premierministers Leo Tindemans fand kein Echo.

"Politik des leeren Stuhls"

Am Widerstand Frankreichs scheiterte 1963 der Beitritt Großbritanniens zur EWG. Auch die Verhandlungen mit Dänemark, Irland und Norwegen lagen auf Eis. Der für den 1. Januar 1966 vorgesehene Übergang von der Einstimmigkeit zu qualifizierten Merheitsentscheidungen im Ministerrat kam wegen der "Politik des leeren Stuhls" nicht zustande. Der französische Präsident Charles de Gaulle blockierte ein halbes Jahr lang die Mitarbeit im Ministerrat. Diese Krise konnte erst mit dem Luxemburger Kompromiss vom 27. Januar 1966 gelöst werden. Der Kompromiss schrieb die Vetomöglichkeit bei wichtigen nationalen Interessen fest. Damit blieb der Konsens in den meisten Fragen notwendig. Ende der sechziger Jahre sind auf wirtschaftlichem Gebiet viele der zentralen Punkte der Römischen Verträge erfüllt: die Einrichtung gemeinsamer Institutionen, die Vergemeinschaftung wichtiger Politikfelder wie der Landwirtschaft, die Nutzung der Atomenergie, der Gemeinsame Markt, die Freizügigkeit für Arbeitnehmer und die Vollendung der Zollunion 1968. Doch nach wie vor stagnierte die politische Integration.

Zeittafel:

18. April 1951: Unterzeichnung des Pariser Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden (die "Sechs").

23. Juli 1952: Inkrafttreten des Vertrages zur EGKS.

8. Dezember 1955: Der Europarat bestimmt sein Emblem: Blaue Fahne mit zwölf goldenen Sternen. Sie wird zur Flagge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und später der Europäischen Union. Die Zahl Zwölf ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit.

25. März 1957: In Rom unterzeichnen die "Sechs" die Verträge zur Gründung der EWG und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), die als die "Römischen Verträge" bekannt werden.

___________________________________ ___________________________________ Aus: EU-NACHRICHTEN online (www.eu-kommission.de) Themenheft Nr. 18

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