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Aktuelles Weltgeschehen

Gedanken über Terror und Recht

Der Terror zeigt seine hässliche Fratze: Gewalt ohne Schranken, gegen jede Person des Feindes ohne Ausnahme, gegen Kinder und Frauen, gegen wehrlose Zivilpersonen. Zivile Wohnviertel, Diskotheken, Restaurants, Kirchen und Synagogen, Flugzeuge, Marktplätze mit Menschenmengen, nationale Heiligtümer, Wirtschaftszentren und vieles andere mehr sind Objekte für terroristische Aktionen. Es geschieht mit dem Wunsch, möglichst viele Opfer zu erzeugen, um das Aufsehen der Welt zu erregen. Das sind die abscheulichen Eindrücke aus dem asymmetrischen Kampf der Gegenwart. Das ist der Krieg, den fanatisierte und gewaltbereite Fundamentalisten - vorwiegend aus dem islamischen Bereich - dem Westen liefern. Das ist der "Einsatz von Gewalt zur Erzielung gewisser Effekte bei einer Gruppe von Personen..., um dadurch bestimmte politische Zwecke oder Ziele zu erreichen" (Jenkins, 1975). Um der Publizität willen scheuen die Terroristen daher keine Opfer und Mühen, da sie sich darüber im Klaren sind, dass ihre terroristischen Absichten von ihnen abhängig sind.

Internationalität

Die Szenarien sind nicht auf ein Land beschränkt: die USA, Israel, Marokko, Tunesien, Algerien, Ägypten, Pakistan, Kenia, Tansania, Saudi-Arabien, Indonesien, die Philippinen und die Weltmeere - um nur die aktuellsten Gebiete zu nennen - sind bereits Schauplätze von Anschlägen gewesen. Drohungen sind gegen alle westliche Staaten gerichtet: von Norwegen im Norden bis Italien im Süden, von Frankreich im Westen bis an das Ende Osteuropas. Alle Kontinente sind berührt. Der Terror agiert weltweit und hat mit seiner internationalen Vernetzung eine globale Erscheinung. Akteure gibt es ebenfalls weltweit, ob sie Einheimische oder Gäste sind. Ihre Wurzel jedoch ist fast ausnahmslos der islamische Fundamentalismus.

Ein Heiliger Krieg soll es sein, den Kulturen und deren Exponenten auf ihre eigenartige Weise führen. Ein Krieg, wie er nach den Regeln des Völkerrechts geführt wird? Nein, eine Art von Gewaltanwendung, wie sie im bewaffneten Konflikt nach den allgemein gültigen Regeln und Konventionen der Völker verboten ist. Denn im bewaffneten Konflikt sind z. B. Kinder, Frauen, die Zivilbevölkerung generell, besonders durch Normen geschützt. Wer dies negiert und die genannten Gruppen sogar absichtlich als Ziel der scheußlichen und brutalen Attacken wählt, muss als Verbrecher gegen das internationale Recht gelten, und nicht als Held irgend einer Religion. Natürlich kann es geschehen, dass in einem bewaffneten Kampf der üblichen Art eine dieser besonders geschützten Personengruppen auch in Mitleidenschaft gezogen wird, wie dies leider immer wieder geschieht. Die Kriegsgeschichte und der Alltag sind voll von Übergriffen. Aber dann sind dies entweder unbeabsichtigte Fehlhandlungen oder ebenfalls Kriegsverbrechen. Nach dem westlicheuropäischen Verständnis muss dies auch für so genannte Freiheitskämpfer gelten, wenn sie nicht die Soldaten, sondern vorwiegend die Zivilbevölkerung des Feindes als Ziele wählen. Hier kann und darf der Zweck nicht die Mittel heiligen. Dies sollte für alle Kulturen und Völker gelten.

Kriegsverbrecher

Auch für den Kampf gegen die Soldaten des Feindes müssen die Regeln des internationalen Rechts Geltung haben. Der Schutz der Gefangenen, Verwundeten und sich Ergebenden ebenso wie derjenigen, die aus abgeschossenen Luftfahrzeugen abgesprungen sind, sollte in humanen Kulturen außer Zweifel stehen. Im letzten Krieg der Alliierten gegen den Irak konnte man sich live im TV gerade vom Gegenteil überzeugen. Abgeschossene Piloten wurden wie Hasen gejagt, Akteure, in zivil verkleidet, sprengten sich mit den angegriffenen Soldaten in die Luft. Eine zusätzliche Eskalierung des Geschehens war die Folge: vielleicht Überreaktionen auf unschuldige zivile Personen der Gegenseite durch vorsichtige und alarmierte Soldaten. Doch die diskriminierten Handlungen sind nicht unter Terrorismus zu subsumieren. Das sind Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht in bewaffneten Konflikten und die Täter daher Kriegsverbrecher. Sie wären auch als solche zu bestrafen.

Barbarisierung

Kein Krieg ist human, im Gegenteil: absolut katastrophal. Aber diese Art der Kriegführung, durch Terror gegen die Zivilbevölkerung, durch Missachtung aller internationalen Normen im Kampf, verschärft das unmenschliche Geschehen noch dramatischer. Eine Katastrophe, die schon als solche nicht größer sein kann, wird zur absoluten Barbarei. Doch genau diese wollten die Schöpfer der internationalen Normen verhindern. Entwickeln sich die Ereignisse zurück in das vergangene und überwunden geglaubte Mittelalter?

Besondere Vorsicht

Für Soldaten im Kampfeinsatz hätte daher eine besondere Beachtung der Regeln des internationalen Rechts für den Kampf und für den Schutz der Zivilbevölkerung zu gelten, einerseits um sich von Kriegsverbrechern und andererseits von Terroristen abzugrenzen. Der Gegner will jedoch die Grenzen verwischen und versucht alles, um mit seiner asymmetrischen Handlungsweise seine Ziele zu erreichen: die Überreaktion der kämpfenden Soldaten zum Nachteil der Zivilbevölkerung. Um deren Herzen und Gefühle geht es ihm. Trotz äußerster Wachsamkeit und Vorsicht muss deshalb auch das Recht und die Klugheit Geltung haben. Gerade in Peace Support Operations, in welchen es meistens um die Wiedererrichtung von Sicherheit, Ordnung und Recht geht, dürfen sich die Vertreter dieser westlichen Zivilisation nicht in das Unrecht setzen. Auch wenn das mitunter, angesichts der furchtbaren Ereignisse, noch so schwer fallen könnte. Dies gilt besonders für die Kommandanten. "Die Duldung oder Anordnung von Verstößen gegen Regeln des humanitären Völkerrechts führt zu Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des eigenen Handelns bei den Untergebenen. Sie kann die Autorität des militärischen Führers, der einen derartigen Befehl gibt, untergraben und die Disziplin der Truppe gefährden." (Dieter Fleck, Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten, C.H. Beck). Die normenwidrige Kampfführung bezweckt auch dies.

Autor: Brigadier i. R. Prof. Dr. Horst Mäder

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