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Historischer Rückblick auf den Warschauer Pakt

erschienen in der Publikation "Österreichs Neutralität und die Operationsplanungen des Warschauer Paktes (20)" - Juli 1999

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Schlagworte zu diesem Beitrag:  Kalter Krieg, Sicherheitspartnerschaft, Warschauer Pakt, Sicherheit, UDSSR, USA

Abstract:

Einen Tag vor der Unterzeichnung des österreichischen Staatsvertrages wurde am 14. Mai 1955 der "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand" auf einer "Konferenz europäischer Länder zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit Europas", die vom 11. bis 14. Mai 1955 in Warschau tagte, abgeschlossen. Die Unterzeichnung dieses allgemein als "Warschauer Pakt" bekannten Vertragswerkes erfolgte durch Albanien, Bulgarien, der DDR, Polen, Rumänien, Ungarn, der Sowjetunion und der Tschechoslowakei. China war auf dieser Konferenz durch Beobachter vertreten. 1956/57 wurde der "Warschauer Pakt" durch bilaterale Verträge der UdSSR mit der DDR, Polen, Rumänien und Ungarn über die Stationierung sowjetischer Truppen in diesen Ländern noch ergänzt. Mit der Tschechoslowakei wurde ein entsprechender Vertrag nach dem Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen am 16. Oktober 1968 abgeschlossen. Unter dem Eindruck der sowjetischen Intervention in der CSSR trat Albanien am 13. September 1968 unter Bruch der Vertragsbestimmungen auch formell aus dem Warschauer Pakt aus. Seine Mitgliedschaft "ruhte" bereits seit dem 1. Februar 1962.

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