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Einführung: Reibungsflächen zwischen Rußland und den baltischen Staaten

erschienen in der Publikation "Die Beziehungen zwischen Russland und den Baltischen Staaten (23)" - Oktober 1999

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Schlagworte zu diesem Beitrag:  Russland, Politik, Sicherheitspolitik, Außenpolitik, Verteidigungspolitik, Baltikum, Estland, Lettland, Litauen

Abstract:

Masiulis und Vushkarnik beziehen sich auf die divergierenden russischen und baltischen Interpretationen der Ereignisse, die zur Besetzung der baltischen Staaten durch die Rote Armee führten. - Die Balten sprechen von "gewaltsamer Annexion" und verweisen darauf, daß diese von zahlreichen Staaten, darunter den USA, explizit nie anerkannt worden ist. Somit sei keine völkerrechtliche Vollwirksamkeit der Annexion eingetreten; die Rechtssubjektivität Estlands, Lettlands und Litauens sei erhalten geblieben. Daher sei Ende 1991 ihre Unabhängigkeit nicht erreicht, sondern lediglich (endgültig) wiederhergestellt worden. - Das offizielle Rußland lehnt diese Interpretation der Ereignisse von 1940 dezidiert ab: Es habe keine Okkupation gegeben, sondern nur "politischen Druck der Stalin-Führung auf die Führung der baltischen Staaten". Wassilij Swirin, Leiter der russischen Delegation bei den Verhandlungen mit Estland, meinte, daß weder 1939 (als Estland und die UdSSR einen "Pakt über gegenseitige Hilfe" unterzeichneten) noch 1940 eine Okkupation Estlands durch die UdSSR stattgefunden habe: "Die Tätigkeiten der sowjetischen Seite fallen kaum unter das rechtliche Verständnis von Okkupation". Die Staatsduma, das Unterhaus des russischen Parlaments, qualifizierte in einer Resolution vom 3.10.1996 die Besetzung Lettlands 1940 als "Antwort auf die Bitte der Lettischen Sowjetrepublik auf Anschluß an die UdSSR". Der stellvertretende Außenminister Alexander Awdejew ergänzte die Position Rußlands im Jänner 1998 in einem Brief an den bekannten Nationalisten und Vizepräsidenten der Staatsduma, Sergej Baburin, mit der Behauptung, daß 1939/40 "keine Norm des internationalen Rechts" existiert habe, die Androhung von Gewalt zur Erreichung politischer Ziele verbot. Moskau besteht zudem darauf, daß die baltischen Staaten 1940 auch völkerrechtlich untergegangen sind, womit alle von ihnen vorher abeschlossenen internationalen Verträge ihre Gültigkeit verloren hätten.

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