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Freiheit und Sicherheit für West- und Osteuropa

erschienen in der Publikation "Jahrbuch für internationale Sicherheitspolitik 2002" (ISBN: 3 8132 0792 7) - Juli 2002

Schlagworte zu diesem Beitrag:  EU, Sicherheitspolitik, Außenpolitik, Vertrag, Maastricht, Rom, Amsterdam, Erweiterung, Osteuropa, Ziel, Friedenssicherung, Rückblick, Problem, Reform, Nizza, Maßnahmen, Südosteuropa

Abstract:

Freiheit und Sicherheit für West- und Osteuropa

- die Entfaltung der Rechts- und Verfassungsordnung der EU (Gemeinsamer Markt, Wirtschafts- und Währungsunion, Politische Union, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Innen- und Justizpolitik) nach Osteuropa

Als größerer Staatenverband bedarf die EU eines stärkeren inneren Zusammenhalts in Form einer ausreichend leistungsfähigen Handlungsstruktur. Als Korrelat der bevorstehenden Megaerweiterung wird daher ein stärkerer innerer Ausbau - die sogenannte Vertiefung - der EU gefordert. Übergangsfristen für die Beitrittsbewerber können ausgehandelt und in die Beitrittsverträge aufgenommen werden. Die EU verfolgt als oberstes Ziel, den Frieden zwischen ihren Mitgliedsstaaten und Völkern zu sichern. Recht und Verfassung der EU verpflichten ihre Mitgliedsstaaten daher, die Grundrechte ihrer Bürger zu gewährleisten und Teile der nationalen Hoheitsgewalt dem Anspruch auf Vorrang der Rechtsordnung der Union unterzuordnen. Der Integrationsprozess verlangt ungeachtet der Erhaltung der Mitgliedsstaaten als Nationalstaaten einen Prozess der zunehmenden materiellen "Entnationalisierung" der Mitgliedsstaaten, eine Rechtsangleichung. Dies begründet vielfach die Forderung nach Subsidiarität und Regionalismus und in jüngster Zeit sogar nach Rückbildung der Kompetenzen der EU. Ohne Auflösung der nationalen Kommunikationsstrukturen kann sich ein politischer Diskurs nicht herausbilden. Ohne eine effektive öffentliche Meinungsbildung ist ein wirksamer europäischer Parlamentarismus unvorstellbar. Die Verantwortung für die innere Sicherheit im neuen Lebens- und Wirtschaftsraum liegt nicht bei den Organen der EU. Die Forderung nach dem Aufbau einer unionseigenen Grenzaufsicht und Polizeibehörde setzt die Umwandlung in einen partiellen Bundesstaat voraus. Das Parlament müsste in ein echtes Bundesparlament umgewandelt werden, der Rat müsste dann in ein zweites Gesetzgebungsorgan als "Staatenkammer" werden.

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