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Die EU auf dem Weg zur Militärmacht?

Die EU auf dem Weg zur Militärmacht? -

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Vorwort 5 Seiten / 36 KB PDF ansehen
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Die Europäische Union und Formen der Macht 13 Seiten / 101 KB PDF ansehen
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Obamas Welt und Europa 30 Seiten / 213 KB PDF ansehen
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Security Policy Challenges in Europe from the Perspective of the Catholic Church 10 Seiten / 52 KB PDF ansehen
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Europas Sicherheit und ihr Beistand 24 Seiten / 219 KB PDF ansehen
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Österreich und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Rückblick - Ausblick - Chancen - Gefahren 13 Seiten / 190 KB PDF ansehen
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Soll aus der EU als regionaler Friedensmacht eine globale Militärmacht werden? 15 Seiten / 143 KB PDF ansehen
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Operation Artemis - Eine Bilanz aus ethischer Sicht 29 Seiten / 235 KB PDF ansehen
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Vorwort

Der vorliegende Band aus der Reihe Ethica Themen geht aus dem Studientag des Instituts für Religion und Frieden vom 22. April 2009 hervor, der unter dem Titel "Soft und/oder Hard Power: Die EU auf dem Weg zur Militärmacht?" stand. Diese Tagung wurde in Kooperation mit dem Österreichischen Institut für Internationale Politik (OIIP) veranstaltet und fand in der Landesverteidigungsakademie in Wien statt.

So wie die Vorträge beim Studientag befassen sich die Beiträge dieses Ethica-Themen-Hefts mit höchst unterschiedlichen Aspekten der Europäischen Sicherheitspolitik. Nicht nur die Stellung Europas in der Welt und sein Verhältnis zu den USA werden behandelt, sondern auch die Sicht der Katholischen Kirche auf sicherheitspolitische Herausforderungen. Darüber hinaus werden die verschiedenen Beistandsverpflichtungen in Europa, die Rolle Österreichs im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) sowie ethische Aspekte des Friedensprojekts Europäische Union, der ESVP und einer EU-Militäroperation (Operation Artemis) thematisiert.

In gewisser Weise bezeugt dieser Ethica-Themen-Band die raschen Veränderungen, denen die EU und ihre Sicherheits- und Verteidigungspolitik unterworfen sind. Am 1. Dezember 2009, also mitten in jenem Zeitraum, in dem die vorliegenden Artikel verfasst und gesammelt wurden (Sommer 2009 bis Sommer 2010), trat der Vertrag von Lissabon in Kraft, der das Gefüge der Union zum Teil grundlegend änderte. Seither wird nicht mehr von der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), sondern von der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) gesprochen. Insofern werden in den verschiedenen Beiträgen je nach Entstehungsdatum unterschiedliche Begriffe verwendet.

Dr. Franco Algieri, Forschungsdirektor am Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik in Maria Enzersdorf bei Wien, geht in seinem Beitrag vor allem der Frage nach, über welche Formen der Macht die EU verfügt. Macht nämlich nimmt verschiedene Ausprägungen an, so Algieri, der das vom US-Amerikaner Joseph Nye erstellte Konzept der Soft Power erläutert. Soft Power zielt zwar ebenso wie Hard Power, die auf Machtausübung durch Drohung und Belohnung beruht, auf die Beeinflussung anderer ab, jedoch auf Basis der Anziehungskraft der eigenen Kultur, der politischen Werte und der davon geprägten Außenpolitik. Smart Power ist die optimale Kombination von Soft und Hard Power. Algieri stellt fest, dass die EU sowohl über Hard als auch Soft Power verfügt. Sie bietet Anreize (z.B. Kooperationsabkommen) und kann Zwangsinstrumente (Sanktionen) einführen. Über ihr Integrationsmodell und ihr Wertesystem hat sie enorme Anziehungskraft, die jedoch durch restriktive Maßnahmen und durch Anwendung unterschiedlicher Standards untergraben wird. Für die EU, die einen effektiven Multilateralismus anstrebt, und ihre Institutionen ist es nun eine Herausforderung, Leadership auszuüben, also das bestehende Machtpotenzial zu nutzen, sowie sich als Smart Power zu etablieren.

Univ. Prof. Dr. Heinz Gärtner vom Österreichischen Institut für Internationale Politik geht in seinem Beitrag auf die Veränderungen in der US-Außenpolitik unter Präsident Barack Obama und die Auswirkungen auf das Verhältnis zu Europa ein. In einer zunehmend multipolaren und/oder multizentralen Welt setzt Obama auf eine Politik des "Engagement", d.h. auf die Miteinbeziehung von Konkurrenten wie China oder potentiell feindlichen Staaten wie Iran und Nordkorea. Gärtner konstatiert, dass diese Leitlinie auch die neue Nationale Sicherheitsstrategie (Mai 2010) prägt, die unter anderem internationale Kooperation, militärische Stärke ohne Rivalität und Gewaltanwendung prinzipiell nur bei breiter internationaler Unterstützung propagiert. Wie Gärtner darlegt, stellt eine nuklearwaffenfreie Welt ein weiteres wesentliches, freilich langfristiges Ziel Obamas dar. Mit seiner "Engagement"-Politik konnte Obama bereits gewisse Erfolge verbuchen, Problemfelder bleiben Afghanistan und der Nahe Osten. Europa wird zwar von den USA als starker Partner gewünscht, hat jedoch kein Vorrecht mehr auf eine privilegierte Partnerschaft. Um nicht aus der Sicht der USA irrelevant zu werden, muss es seinen Beitrag zur Lösung globaler Probleme leisten.

Der Ständige Vertreter des Heiligen Stuhls bei der OSZE, der IAEO und der CTBTO, Monsignore Michael W. Banach, widmet sich den sicherheitspolitischen Herausforderungen in Europa aus der Sicht der Katholischen Kirche. Er betont eingangs, dass die Katholische Kirche mit dem Vatikan die einzige Religionsgemeinschaft weltweit ist, die diplomatische Beziehungen aufnimmt und sich im Rahmen der internationalen Gemeinschaft einbringt. Wie Banach darlegt, lässt sich der Heilige Stuhl in seinen bi- und multilateralen Beziehungen von folgenden Prinzipien leiten: Vorrang der menschlichen Person, ihrer Würde und Rechte; Förderung und nötigenfalls Verteidigung des Friedens; Unterstützung demokratischer Strukturen; Errichtung einer internationalen Ordnung, die auf Gerechtigkeit und Recht beruht; Gleichheit der Nationen, auch in der Solidarität miteinander. In diesem Zusammenhang unterstreicht Banach, dass Krieg niemals als Mittel der Konfliktaustragung akzeptiert werden könne. Eine besondere sicherheitspolitische Herausforderung aus der Sicht des Heiligen Stuhls sei die Förderung der Religionsfreiheit. Diese kann nicht nur zum Wohl jedes einzelnen Staates beitragen, sondern auch zum internationalen Frieden.

Dr. Gunther Hauser vom Institut für Strategie und Sicherheitspolitik an der Landesverteidigungsakademie Wien befasst sich mit dem Entwicklungsstand der verschiedenen militärischen Beistandsverpflichtungen in Europa und unterzieht sie einem Vergleich: Der NATO-Vertrag (Art. 5) sieht bei einem Angriff auf einen Mitgliedstaat den Beistand aller vor, doch bleibt die Wahl der Mittel den Bündnispartnern selbst überlassen. Wie Hauser darlegt, gilt Ähnliches auch in der EU. Art. 42 des EU-Vertrags von Lissabon enthält eine weitgehende Beistandsverpflichtung, die jedoch die Wahl der Mittel offen lässt. Eine gemeinsame Verteidigungspolitik ist zwar Ziel der EU, doch haben die NATO-Verpflichtungen der meisten EU-Mitgliedstaaten Vorrang. Auch bleibt der besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt, sodass die Neutralität Österreichs zumindest pro forma aufrecht erhalten werden kann. Allerdings sieht die neue Solidaritätsklausel vor, dass im Falle eines Terroranschlags oder einer Katastrophe die Union all ihre Mittel, also auch militärische, mobilisiert. Hauser verweist jedoch darauf, dass die am weitesten reichende Beistandsverpflichtung nach wie vor zwischen den Mitgliedsstaaten der Westeuropäischen Union (WEU) besteht. Artikel V des WEU-Vertrags sieht auf jeden Fall auch den militärischen Beistand bei einem Angriff auf einen Bündnispartner vor.

Dr. Jochen Rehrl, tätig im Büro für Sicherheitspolitik im Landesverteidigungsministerium, gibt einen Überblick über das bisherige Engagement Österreichs im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Mit der Abhaltung des ersten informellen Treffens der EU-Verteidigungsminister in Innsbruck 1998 hat Österreich, so Rehrl, den Spatenstich zur Schaffung der ESVP gesetzt. In der Folge leistete es einen aktiven Beitrag zur Entwicklung der ESVP und nahm bis 2008 an allen militärischen Einsätzen der EU teil, wenn auch teilweise mit zahlenmäßig bescheidenen Mitteln. Zudem übernahm das Land eine Vorreiterrolle im Ausbildungsbereich, während es eine Entscheidung über eine Teilnahme an den Battlegroups lange hinauszögerte. Auch im Bereich des zivilen Krisenmanagements dauerte es einige Jahre, bis das Justiz- und Innenministerium wirkungsvoll in die Koordination eingebunden werden konnten. Trotz des Engagements in der ESVP hält Österreich zumindest formell an der Neutralität fest. Rehrl hofft, dass dieses Tabuthema demnächst aufgegriffen wird und die europaweit überfällige Diskussion über Beistandsverpflichtungen innerhalb der EU und über Schritte in Richtung einer Europäischen Armee ernsthaft begonnen wird.

Dr. Heinz-Gerhard Justenhoven, Direktor des Instituts für Theologie und Frieden in Hamburg, befasst sich in seinem Beitrag mit ethischen Gesichtspunkten der europäischen Integration und der ESVP. Er erinnert daran, dass die europäische Einigung ein Friedensprojekt ist, bei dem die Mitgliedstaaten souveräne Rechte an gemeinsame europäische Institutionen übertragen. Zudem verfügt die EU vor allem dank der Grundrechtecharta über eine explizite Wertebasis: Achtung der Menschenwürde, Menschenrechte, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind als gemeinsame Werte festlegt. Justenhoven hält aber eine weitere Demokratisierung der EU für nötig, um die politische Teilhabe der Bürger zu ermöglichen. Im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, wo sich die Mitgliedstaaten die Letztentscheidung noch vorbehalten, ist die Union laut Justenhoven ethisch dazu verpflichtet, zum umfassenden Weltfrieden beizutragen. Kooperativer Multilateralismus und Konfliktbewältigung im Sinne der Gerechtigkeit sind dafür unerlässlich. Damit die EU diesen Weg beschreiten und international mehr Gewicht erhalten kann, ist für Justenhoven die Überwindung der einzelstaatlichen Interessen nötig. Dieser Prozess der Vergemeinschaftung auch im Bereich der Sicherheitspolitik ist aber bereits eingeleitet worden.

Dr. Gerhard Marchl vom Institut für Religion und Frieden der Katholischen Militärseelsorge nimmt eine ethische Bewertung der Operation Artemis vor, jener EU-Kriseninterventionstruppe, die im Sommer 2003 in Bunia, Hauptstadt der Provinz Ituri in der Demokratischen Republik Kongo, die Aufgabe hatte, die schweren Menschenrechtsverletzungen zu beenden und die Ordnung wieder herzustellen. Marchl geht der Frage nach, ob dieser Einsatz jenen Werten entsprach, zu denen sich die EU in ihrem Vertrag und wichtigen Dokumenten beruft, nämlich unter anderem Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte, Stärkung des Friedens und der internationalen Sicherheit sowie Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Marchl kommt zum Schluss, dass die EU mit der Operation Artemis trotz gewisser Eigeninteressen diese Ziele und Werte tatsächlich verfolgte. Auch konnte die Menschenrechts- und Sicherheitslage in Bunia und Umgebung verbessert werden, und die Union leistete einen Beitrag zur Stärkung der Vereinten Nationen, selbst wenn die Kooperation nicht klaglos verlief. Die Kürze der Intervention sowie die Weigerung der EU-Staaten, anschließend die UN-Friedenstruppe vor Ort zu verstärken, schmälerten den nachhaltigen Erfolg der Operation Artemis.

Gerhard Marchl

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