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Österreichs Neutralität und die Operationsplanungen des Warschauer Paktes (20)

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Historischer Rückblick auf den Warschauer Pakt 2 Seiten / 17 KB PDF ansehen
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Kriegsführungspläne des Warschauer Paktes in der sogenannten Zeit des Kalten Krieges 3 Seiten / 527 KB PDF ansehen
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Österreichs Sicherheitslage in der Neutralität während des Ost-West-Konflikts 2 Seiten / 81 KB PDF ansehen
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Die Ungarische Volksarmee im Warschauer Pakt - Möglichkeiten und geplante Aufgaben Richtung Österreich vor 1989 7 Seiten / 102 KB PDF ansehen
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Die strategischen Überlegungen des Warschauer Paktes für Mitteleuropa in den 70-er Jahren und die Rolle der Neutralen 7 Seiten / 109 KB PDF ansehen
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Die Schweiz und Österreich im Fadenkreuz des militärischen Nachrichtendienstes der DDR? 12 Seiten / 175 KB PDF ansehen
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Anhang 17 Seiten / 224 KB PDF ansehen
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Vorwort

Vorwort
Die in dem Sammelband vorliegenden Beiträge beschäftigen sich mit den Angriffsvorbereitungen des Warschauer Paktes gegen die NATO und nehmen auch Bezug auf Österreich, ob und in welchem Ausmaß das Land in die militärischen Operationen involviert worden wäre.

Möglich wurde eine solche Untersuchung dadurch, daß nach dem Zusammenbruch des östlichen (Verteidigungs)systems bisher verschlossene Quellen zugänglich wurden, was jedoch nicht überall - in dem vielleicht erwarteten Ausmaß - erfolgt ist. Wie den folgenden Beiträgen zu entnehmen ist, decken die ungarischen und ostdeutschen Quellen nicht alles ab. Die letzten Antworten sind in Moskau zu finden, die jedoch auf Grund der sich wieder verschlechterten Archivsituation kaum zu erhalten sind. Bis zu Beginn der 90-er Jahre war der Zugang zu den Archiven auf wenige ausgesuchte Forscher und entsprechende Sowjetorgane beschränkt und die Archive selbst weniger als Instrumente der freien Forschung als vielmehr als Aufbewahrungsstätten für Staatsgeheimnisse vorgesehen. Mit dem Zusammenbruch des Sowjetsystems 1991 begann in Rußland eine Neuordnung des Archivwesens. Am 7. Juli 1993 folgte das neue Archivgesetz der Russischen Föderation (grundsätzliche Freigabe von Akten nach einer Frist von 30 Jahren), das von Boris Jelzin mit einem Erlaß in seiner Form bestätigt wurde und mit 17. März 1994 in Kraft getreten ist. Trotz der gesetzlichen Regelung traten z.B. Schwierigkeiten bei der Übergabe der Aktenbestände des KGB und der KPdSU an die staatliche Archivverwaltung auf; diese wurden nämlich erst gar nicht abgegeben. Auch in der russischen Öffentlichkeit ist die Demokratisierung der Archive (vermutlich wegen eines Prestigeverlustes) nicht unumstritten. So konnte es auch geschehen, daß bereits veröffentlichte Dokumente wieder als geheim erklärt wurden.

Wenngleich also der Zugang zu den sowjetischen Quellen noch völlig unbefriedigend ist, läßt das Material der früheren Warschauer-Pakt-Mitglieder und die Erinnerung führender Personen der militärischen Planung keinen Zweifel darüber, daß Österreich im Falle eines (wie immer auch wahrscheinlichen oder unwahrscheinlichen) Krieges wegen seines Neutralitätsstatus nicht verschont geblieben wäre. Strategische Überlegungen und solche des militärischen Nutzens wären ausschlaggebend gewesen. Die offene Frage ist lediglich die, ob das Territorium Österreichs schon in der ersten Stunde in die Kampfhandlungen einbezogen worden wäre oder erst nach ein bis zwei Tagen.

Welche Konsequenzen die NATO daraus zog, daß sie die Einbeziehung Österreichs in die Operationspläne der Warschauer-Pakt-Länder annehmen müßte, ist uns nicht durch Zugang zu deren Planungsunterlagen bekannt. Daß es aber Konsequenzen daraus gegeben haben muß, Österreich also von beiden Seiten militärisch bedrängt worden wäre, ist logisch. Dabei kann mangels seriöser Unterlagen darüber gar nicht auf die Frage eingegangen werden, ob die spekulativen Annahmen im Osten, daß die NATO in jedem Fall den Westen Österreichs im Kriegsfalle rasch besetzen würde - was erst Gegenmaßnahmen des Warschauer Paktes notwendig machte (und rechtfertigte) - irgendeine reale Basis hatten.

Eine Erkenntnis aus diesen Einsichten muß es jedenfalls sein, daß es die militärischen Vorkehrungen Österreichs waren, die die wesentliche Planungsgrundlage für den Einbezug Österreichs in seine militärischen Operationen waren. Die rasche Erfüllung der Vorgaben des damaligen Landesverteidigungsplanes (die bekanntlich nicht erreicht wurden; hinsichtlich der materiellen Ausstattung des Bundesheeres nur zu etwa einem Drittel!) hätte dem Lande, das ja nicht militärisches Hauptziel war, sondern nur teilweise am Wege dazu lag, größere Chancen eröffnet, sich aus einer eventuellen Kriegsführung herauszuhalten als das Berufen auf den völkerrechtlichen Status der Neutralität.

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