Betriebliches Vorschlagswesen im BMLV
Ihre zündende Idee, Ihr Vorschlag zählt! - Für alle Angehörigen des Bundesheeres
Die zündende Idee als Synonym für das Betriebliche Vorschlagswesen (BVW) im Bereich des BMLV richtet sich an alle Bediensteten des Ressorts, an alle Grundwehrdiener sowie an alle Angehörigen der Miliz.
Im BVW zählen dabei nicht nur Einsparungen. Jeder Vorschlag ist gefragt, wird geprüft und kann ausgezeichnet werden.
Ein Verbesserungsvorschlag ist jede neue Idee, die auf die Verbesserung eines Zustandes oder eines Ablaufes zielt, z. B.
- die Leistungsfähigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit aller Prozesse und Verfahren,
- die Quantität und Qualität dienstlicher Leistungen und Arbeitsergebnisse, bspw. Erhöhung der Einsatzfähigkeit,
- den Arbeits-, Unfall-, Gesundheits- und Umweltschutz,
- die Bürger- und Kundenfreundlichkeit, bspw. Abbau bürokratischer Regelungen und Hemmnisse sowie
- die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten, bspw. bessere Vereinbarkeit von Dienst und Familie.
Das BVW bietet die Plattform für Ihre Verbesserungsvorschläge!
In den letzten fünf Jahren wurden durchschnittlich 10.000 Euro pro Jahr an Geldbelohnungen ausbezahlt.
Wir (be)fördern Ihren Vorschlag:
Die im BMLV eingerichtete Kommission überprüft und beurteilt Ihren eingebrachten Vorschlag auf ihren Inhalt, die Sinnhaftigkeit und Realisierbarkeit – auch unter Einbindung fachlich zuständiger Stellen – und verfügt allfällige Auszeichnungen hierfür. In Betracht kommen hierbei die Zuerkennung einer Geldbelohnung und/oder das Aussprechen von Dank und Anerkennung.
Wir würden gerne von Ihnen wissen:
- Name, Vorname, DGrd/AT, akad. Grad, LVId (und/oder GebDatum), Dienststelle, Erreichbarkeit
- Kurzbeschreibung, aus welchem Arbeitsumfeld Ihr Vorschlag kommt
- Ob es sich bei Ihrem Vorschlag um eigenes Gedankengut handelt oder sich an einem Vorbild orientiert (Im letzteren Fall sind die Übertragung von anderen Lösungsansätzen und deren Weiterentwicklung sowie eine notwendige Anpassung anzuzeigen)
- Ob es sich um einen Einzelvorschlag oder einen Gruppenvorschlag handelt und wie Ihrer Einschätzung nach die jeweilige prozentuelle Beitragsleistung hierzu erfolgte.
Ein Verbesserungsvorschlag soll neben oben angeführten Punkten jedenfalls
- den derzeitigen Zustand,
- das bestehende Problem,
- die konkrete(n) Maßnahme(n) zur Lösung des Problems sowie
- die erwarteten Verbesserungen nach Umsetzung des Vorschlags
hinreichend genau beschreiben.
Optional sollten auch
- das mögliche Einsparungspotential sowie
- zum besseren Verständnis Fotos oder Skizzen
beigelegt werden.
Je mehr Fakten, desto fundierter die Grundlage, auf der Ihr Vorschlag von der / den fachlich zuständigen Stelle(n) bewertet wird.
Bitte reichen Sie keine Vorschläge ein, die
- strategisch-politische Entscheidungen der Leitung des BMLV betreffen,
- gegen allgemeine ethisch-moralische Vorstellungen oder hygienische Maßnahmen verstoßen,
- lediglich pauschale Werturteile oder persönliche Meinungen widerspiegeln, da sie meist aus einem Einzelfall hergeleitet und daher eine rein subjektive Wahrnehmung sind,
- keine konkrete Lösung oder nachvollziehbare Verbesserung enthalten,
- auf Missstände oder notwendige Reparaturen hinweisen und damit lediglich die Wiederherstellung des alten ordnungsgemäßen Zustandes zum Inhalt haben,
- ausschließlich auf einen persönlichen Vorteil zielen.
Wie und an wen können Sie Ihren Vorschlag einbringen:
Ihr Vorschlag muss schriftlich und kann direkt – auch ohne Einhaltung des Dienstweges – an die für die Angelegenheiten des Betrieblichen Vorschlagswesens und Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses zuständige Abteilung Controlling und Finanzen (ConFin) / Referat BVW&KVP gerichtet werden mittels/via:
Für das Einbringen von Vorschlägen sowie Anfragen und Auskünfte betreffend das BVW im BMLV steht Ihnen die Abteilung ConFin / Referat BVW&KVP auch fernmündlich unter:
- Tel.: +43 50201-10-22912 oder 22960
gerne zur Verfügung.
Wichtige Informationen:
www.bundesheer.at (Vollversion)