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Direktion Recht

Die Leitung der Direktion Recht unter Gruppenleiter Dr. Karl Satzinger dient als Rechtsberater der Verteidigungsministerin. Die Direktionsleitung trägt Verantwortung für die Rechtsberatung im weiteren Ressort sowie für die Fachaufsicht über die Rechtsberater und Rechtslehrer im Bundesheer. Eine weitere Aufgabe der Leitung Direktion Recht sind sämtliche Angelegenheiten des Menschenrechtskoordinators. Die Direktion Recht teilt sich in drei Abteilungen: Abteilung Militärrecht, Abteilung Internationales Recht und die Abteilung für Parlaments-, Ministerrats-, und Volksanwaltschaftsdienst.

Die Abteilung Militärrecht beschäftigt sich hauptsächlich mit der Ausarbeitung sämtlicher "BMLV-eigener" Gesetzes- und Verordnungsentwürfe (Wehrrecht), der Auslegung des Verfassungsrechts und Wehrrechts, der Ausarbeitung von Rechtsgutachten sowie mit der Vertretung des BMLV beim Verfassungsgerichtshof.

Die Abteilung Internationales Recht hat Aufgaben im Völkerrecht zu bearbeiten, zum Beispiel Staatsverträge, die Auslegung des Völkerrechts, oder Rechtsgutachten. Außerdem vertritt die Abteilung IR das Ressort in EU-Räten ("Coreper"), und kümmert sich um die Begutachtung sämtlicher ressortfremder Normentwürfe (Bund, Länder, EU).

Die Abteilung Parlaments-, Ministerrats- und Volksanwaltschaftsdienst behandelt ebendiese Thematiken. Es werden Parlamentsangelegenheiten wie Anfragen und Untersuchungsausschüsse beantwortet, und Ministerratsangelegenheiten wie Ministerratsvorträge und Auslandsentsendungen bearbeitet und vorbereitet. Die Abteilung gilt außerdem als Verbindungsglied zur Volksanwaltschaft und bearbeitet in diesem Rahmen Beschwerden und Prüfungen.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
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