Bundesheer

WANDERAUSTELLUNG - KULTURGÜTERSCHUTZ

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anlässlich des 70. Jubiläums der Haager Konvention 1954

Die „Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikte” ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der am 14. Mai 1954 im Friedenspalast in Den Haag, Niederlande, verabschiedet wurde. Mit den beiden Zusatzprotokollen aus den Jahren 1954 und 1999 wurden die Bestimmungen des Vertrages ergänzt und erweitert.

Österreich hat die Konvention im Jahr 1964 ratifiziert und verpflichtet sich damit zur Sicherung und Respektierung von Kulturgut. Das Bundesheer misst dem Kulturgüterschutz eine bedeutende Rolle zu und setzt bereits seit Jahrzehnten gezielte Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention.

KULTURGÜTERSCHUTZ - ABER WARUM?

Im Zuge von Kriegen und bewaffneten Konflikten wurden bereits zahlreiche Kulturgüter zerstört. Dies führte zu einem großen Verlust an kulturellen Zeugnissen, aber auch zu großem menschlichen Leid. Denn Kulturgüter können für den einzelnen Menschen und für Gesellschaften wichtige Funktionen haben. Damit werden sie zu ideell sowie materiell wertvollen Gütern, aber auch zu Angriffszielen in bewaffneten Konflikten. In der Konfliktprävention, der Friedenssicherung und Friedensförderung wird der Faktor „Kulturgut” zunehmend als bedeutendes Element wahrgenommen, das es zu berücksichtigen und zu schützen gilt.

Die Wanderausstellung Kulturgüterschutz gibt Einblicke in die Grundlagen des Kulturgüterschutzes sowie dessen Bedeutung inner- und außerhalb des Bundesheeres. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weiterführende Informationen zu den Themenbereichen der Ausstellungswände.

Entdecken Sie unsere Ausstellung online:

  1. BEWAHRE UNSER ERBE FÜR DIE ZUKUNFT
  2. KULTURGUT & GESELLSCHAFT
  3. KULTUR - EIN SCHÜTZENSWERTES GUT
  4. KULTURERBE DER MENSCHHEIT
  5. KULTURGUT IN ÖSTERREICH
  6. KULTURGUT UNTER SCHUTZ
  7. KULTURGUT IN DER HAAGER KONVENTION 1954
  8. KULTURGÜTERSCHUTZ BETRIFFT UNS ALLE
  9. KULTURGUT IST BEDROHT
  10. KULTURZERSTÖRUNG MIT FOLGEN
  11. KULTURGUT ALS FRIEDENSSTIFTER
  12. KULTURGÜTERSCHUTZ IN ÖSTERREICH
  13. KULTURGÜTERSCHUTZ IM ÖSTERREICHISCHEN BUNDESHEER
  14. KULTURGÜTERSCHUTZ DURCH FACHPERSONAL
  15. KULTURGÜTERSCHUTZ DURCH ZIVIL-MILITÄRISCHE ZUSAMMENARBEIT
  16. KULTURGÜTERSCHUTZ DARF KEIN ZUFALL SEIN!

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In Kooperation:

Zentrum für menschenorientierte Führung und Wehrpolitik der Landesverteidigungsakademie

Österreichische Gesellschaft für Kulturgüterschutz

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