Bundesheer

KULTURGÜTERSCHUTZ DURCH ZIVIL-MILITÄRISCHE ZUSAMMENARBEIT

Die Haager Konvention 1954 legt fest, dass bereits in Friedenszeiten Vorbereitungen zum Schutz von Kulturgut vor den absehbaren Folgen eines bewaffneten Konfliktes zu treffen sind. Dieser Aspekt wird auch in der Richtlinie für den militärischen Kulturgüterschutz berücksichtigt. Darin wird angeführt, dass zivile Behörden auf deren Ersuchen vom Bundesheer unterstützen werden können. Das umfasst

Darüber hinaus kann das Bundesheer zivile Behörden auf deren Ersuchen bei der Sicherung von Kulturgut im Rahmen eines Assistenzeinsatzes unterstützen.

Um die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesheer, staatlichen und zivilen Stellen zu verbessern, wurden bereits gemeinsame Übungen durchgeführt. Diese Aktivitäten dienen als Vorbereitungsmaßnahmen und leisten einen Beitrag zum Schutz von Kulturgut in einer Notfallsituation. Um die praktische Umsetzung möglichst effektiv zu gestalten, wurden in Kooperation des Bundesheeres mit zivilen Partnern unterschiedliche Bedrohungsszenarien für die Kulturgüter ausgearbeitet.

Die Bilder zeigen die Übung Tritolia18, die im August 2018 in Kooperation des Bundesheeres mit der Universität für Weiterbildung Krems und der Polizei durchgeführt wurde. In praktischen Szenarien übten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Ernstfall. Gleichzeitig wurde der Notfallplan des Benediktinerstifts Melk erprobt. Eine derartige Übung wurde auch im Jahr 2017 im Stift Göttweig durchgeführt.

Kulturgüterschutz Übung
Kulturgüterschutz Übung
Kulturgüterschutz-Übung „Tritolia18” im Jahr 2018 Fotos: Hannes Schramm/Universität für Weiterbildung Krems/Zentrum für Kulturgüterschutz
Kulturgüterschutz Übung
Kulturgüterschutz-Übung „Kolomani18” im Jahr 2018 Foto: Fuchs/Militärkommando Niederösterreich

Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) bzw. Civil-Military Co-operation (CIMIC)

ist die Bezeichnung für die Gesamtheit der Maßnahmen, die zwischen multinationalen Befehlshabern und nationalen zivilen und militärischen Behörden und Dienststellen des Aufnahmestaates getroffen werden, um das Verhältnis zwischen den eingesetzten Streitkräften und dem Aufnahmestaat zu regeln, um dort die bestehende oder geplante Stationierung und Unterstützung von Einsätzen dieser Streitkräfte sicherzustellen. Sie können auch die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen oder internationalen Stellen und Organisationen einschließen.

(Quelle: Bundesheer - Glossar - CIMIC)

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