KULTURGÜTERSCHUTZ DURCH FACHPERSONAL
Die Haager Konvention 1954 sieht vor, dass bereits in Friedenszeiten ein Kulturgüterschutz-Fachpersonal in den Streitkräften vorzusehen bzw. bereitzustellen ist.
Im Bundesheer sind dies die „Verbindungsoffiziere/militärischer Kulturgüterschutz (VeO/milKGS)”, auch bezeichnet als Kulturgüterschutzoffiziere. Wie in der Konvention vorgesehen, liegt ihre Tätigkeit in der Überwachung der Respektierung des Kulturguts und der Zusammenarbeit mit den zuständigen zivilen Behörden. Die strukturierte Ausbildung der Fachoffiziere erfolgt bereits seit 1976.
Die Richtlinie für den militärischen Kulturgüterschutz legt u. a. die Ausbildung von Kulturgüterschutzoffizieren fest und definiert deren Aufgaben, die folgende Bereiche umfassen:
- Information der militärischen Kommanden und Dienststellen über die Kulturgüterschutzlage, wie
- geographische Lage des Kulturguts,
- Klassifizierung des Kulturguts nach dem Gefährdungspotential,
- Zustand der Objekte,
- für die Kulturobjekte zuständige zivile Stellen,
z. B. Bundesdenkmalamt (BDA), Landes–konservatorate, Zivilschutzorganisationen, Eigentümer oder Besitzer des Kulturguts;
- Beratung der militärischen Kommanden in Kulturgüterschutzangelegenheiten;
- Wahrnehmung der militärischen Interessen bei den zivilen Stellen;
- Information der zivilen Stellen über die militärische Lage und die militärischen Einsatzführungsmaßnahmen;
- Beratung der zivilen Stellen in militärischen Kulturgüterschutzangelegenheiten;
- Übermittlung ziviler Anforderungen an die militärischen Kommanden und Dienststellen zur Unterstützung in Kulturgüterschutzangelegenheiten;
- Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung des Einsatzes, wie
- bei der Erstellung von Befehlen und/oder
- im Rahmen des Verfahrens der Zielbearbeitung („Targeting”);
- Aufbereitung von Basismaterial im Bereich Kulturgüterschutz;
- Durchführung von Fortbildung im Fachbereich und Mitwirkung bei der Basisausbildung (BA);
- Mitwirkung bei Katastropheneinsätzen zur Beratung der Einsatzstäbe.
Darüber hinaus sind „Experten im Kulturgüterschutz” im Bundesheer tätig. Sie unterstützen mit ihrem Fachwissen in Bereichen wie Archäologie, Rechtswissenschaften oder Kunstgeschichte.
Planspiel Kulturgüterschutz mit zivilen und militärischen Teilnehmenden des Grundlehrgangs „Militärischer Kulturgüterschutz” an der Landesverteidigungsakademie Wien Foto: Josef Eitler
Der 5-tägige Lehrgang an der Landesverteidigungsakademie in Wien dient der Vermittlung von Grundlagen des Kulturgüterschutzes und der entsprechenden rechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus werden unterschiedliche Aspekte der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit zum Schutz von Kulturgut beleuchtet. Teil des Lehrgangs ist auch ein militärisches Planspiel, im Zuge dessen geübt wird, wie die Agenden des Kulturgüterschutzes in militärische Führungssysteme und -prozesse eingebracht werden können.
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