Über die Haager Konvention von 1954 hinausgehend ist Österreich weiteren internationalen Vereinbarungen beigetreten, um den Schutz von Kulturgut zu gewährleisten. Dazu zählen Übereinkommen der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) wie:
Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt von 1972. In dem häufig als „Welterbekonvention” bezeichneten Abkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten der Konvention entsprechende rechtliche, administrative und finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, um die Weltkultur- und Weltnaturerbestätten zu schützen und zu erhalten. Als Welterbe werden gemäß Konvention bestimmte Denkmäler, kulturelle Ensembles und Stätten wie auch Naturgebilde, Naturstätten, geologische und physiographische Erscheinungsformen bezeichnet, die einen „außergewöhnlichen universellen Wert” für die gesamte Menschheit aufweisen.
→zum GesetzestextDas UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut von 1970. Dieses dient dazu, den illegalen Handel mit Kulturgütern zu bekämpfen und damit das kulturelle Erbe der Menschheit zu schützen. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um den illegalen Import und Export von Kulturgütern sowie deren unrechtmäßige Übertragung zu verhindern. Darüber hinaus behandelt das Abkommen die Rückgabe gestohlener Kulturgüter an ihre rechtmäßigen Besitzer.
→zum GesetzestextZur rechtlichen Umsetzung des Schutzes von Kulturgut in Österreich wurde das Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung - Denkmalschutzgesetz (DMSG) - erlassen, das in seiner ersten Fassung bereits seit 1923 besteht. Das Bundesdenkmalamt ist für den Vollzug dieses Gesetzes verantwortlich, während die Eigentümer eines Kulturgutes für Schutzmaßnahmen zuständig sind.
→zum GesetzestextDer respektvolle und achtsame Umgang jedes Einzelnen mit Kulturgut trägt dazu bei, dieses langfristig für die Menschheit zu bewahren und sein Bestehen für kommende Generationen zu sichern. Dies trifft sowohl auf unbewegliche als auch bewegliche Kulturgüter zu. Letztere sind aufgrund Ihrer Größe und Transportfähigkeit jedoch besonders gefährdet.
„Bitte helfen auch Sie mit, das kulturelle Erbe zu schützen und zu bewahren! Kaufen Sie nur Objekte mit Ausfuhrgenehmigungen der Herkunftsländer und einem möglichst präzisen Herkunftszertifikat mit Fundort und Provenienz. Wer archäologische Objekte ungeklärter Herkunft kauft, unterstützt Raubgrabungen und organisierte Kriminalität.„
Auszug aus dem Folder „Kultur unter Schutz”, International Council of Museums (ICOM) Österreich
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