Die Zerstörung von Kulturgut kann schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben und zu Urteilen des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag führen.
General Pavle Strugar war ein hoher Offizier der jugoslawischen Armee, der vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien angeklagt wurde. Ein Anklagepunkt umfasste den Beschuss der historischen Altstadt von Dubrovnik während des Krieges in Kroatien 1991, der zu schweren Zerstörungen und vielen zivilen Opfern geführt hatte. In der seit 1970 von der UNESCO geschützten Altstadt wurden 116 Gebäude beschädigt oder gänzlich vernichtet.
Im Jahr 2005 wurde General Strugar wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen und zu acht Jahren Haft verurteilt. Er hatte zwar nicht den Befehl zum Beschuss der Altstadt erteilt, deren Zerstörung aber auch nicht verhindert. 2008 wurde das Urteil in zweiter Instanz unter der Berücksichtigung des verschlechterten Gesundheitszustandes von Strugar auf 7,5 Jahre Haft vermindert.
Ahmad al-Faqi al-Mahdi wurde im Jahr 2012 vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen der Zerstörung von neun Mausoleen und einer Moschee in Timbuktu, Mali, angeklagt. Die Taten fanden während der Besetzung Nord-Malis durch islamistische Gruppen statt. 2016 bekannte sich al-Mahdi, ein Mitglied der islamistischen Gruppe Ansar Dine, schuldig und wurde zu neun Jahren Haft verurteilt. Der Prozess gegen al-Mahdi war damit der erste Fall, in dem der IStGH jemanden ausschließlich wegen der Zerstörung von Kulturgut verurteilte.
Die dargelegten Urteile zeigen, dass auch Einzelpersonen für die Zerstörung von Kulturgut zur Verantwortung gezogen werden können und dass hohe Strafen drohen.
Auch unterhalb der Schwelle einer gerichtlichen Verurteilung kann die Zerstörung von Kulturgut weitreichende Folgen haben. Dies trifft insbesondere auf Streitkräfte zu. Ein gesteigertes Misstrauen in der Bevölkerung sowie Proteste oder Ausschreitungen können die Folge von Zerstörungen bzw. Beschädigungen sein und die Sicherheitslage im Einsatzraum und damit auch die Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten bedrohen. Darüber hinaus kann eine negative Berichterstattung auch international für Aufsehen sorgen.