Bundesheer

KULTURZERSTÖRUNG MIT FOLGEN

Die Zerstörung von Kulturgut kann schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben und zu Urteilen des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag führen.

Die dargelegten Urteile zeigen, dass auch Einzelpersonen für die Zerstörung von Kulturgut zur Verantwortung gezogen werden können und dass hohe Strafen drohen.

Auch unterhalb der Schwelle einer gerichtlichen Verurteilung kann die Zerstörung von Kulturgut weitreichende Folgen haben. Dies trifft insbesondere auf Streitkräfte zu. Ein gesteigertes Misstrauen in der Bevölkerung sowie Proteste oder Ausschreitungen können die Folge von Zerstörungen bzw. Beschädigungen sein und die Sicherheitslage im Einsatzraum und damit auch die Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten bedrohen. Darüber hinaus kann eine negative Berichterstattung auch international für Aufsehen sorgen.

Weitere Informationen zum Thema:

Zurück zu Wand 9  |  Weiter zu Wand 11