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Hochwassereinsatz 2002 - Presseaussendung

Milizsoldaten vor Ärger schützen=

Zu den zahlreichen Hochwasseropfern in Österreich zählen auch viele Milizsoldaten. Manche von ihnen haben neben ihrem Hab und Gut auch Teile der Ausrüstung und Bekleidung eingebüßt, die sie zur Verwahrung übernommen haben. Um diesen Geschädigten überflüssigen Ärger bei der nächsten militärischen Übung zu ersparen, wurde durch die Wirtschaftsabteilung des Verteidigungsministeriums vorbeugend eine großzügige Regelung geschaffen. Wer Schaden gehabt hat, soll nicht noch auch bürokratische Hürden überwinden und bei Mißverständnissen vielleicht sogar die verlorenen Stücke ersetzen müssen.****

Die Neuregelung, die derzeit gerade allen Dienststellen und Verbänden des Bundesheeres bekanntgemacht wird, sieht sinngemäß vor, daß der Geschädigte lediglich eine Kopie der Schadensaufnahme durch die Gemeinde zur nächsten Übung mitbringt. Diese Schadensaufnahme ist ohnehin erforderlich, um Hilfsgelder in Anspruch nehmen zu können und verursacht daher keinen zusätzlichen "Amtsweg". Unabhängig davon, ob die militärische Ausrüstung in dieser Schadensmeldung erwähnt ist oder nicht, werden die betreffenden Soldaten in diesem Fall kostenlos neu ausgerüstet.

Sollte ein Milizsoldat seine Ausrüstung beim Hochwasser eingebüßt haben, ohne eine Schadensmeldung bei der Gemeinde zu deponieren, so kann nachträglich auch eine Kurzmitteilung der Gemeinde vorgelegt werden, mit der diese den Verlust oder Totalschaden der Bekleidung anläßlich des Hochwasses bestätigt. Ein eigenes Formblatt ist hiezu nicht erforderlich, der Einfachheit halber wird aber ein schon ausgearbeiteter Text auf dem Web-Server des Bundesheeres (www.bundesheer.at) im Kapitel "Formularservice" zur Verfügung gestellt.

22.8.2002 Mag. Kullnig (Schluß) nnnn

Presseaussendung vom 22. August 2002

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