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Verkehrsunfall auf der Donauuferautobahn (A22) am 22. Jänner 2009
Fragen & Antworten

Wie lauten die Sicherheitsbestimmungen für die Nebelhandgranate 75?

Bei der Verwendung von HC-Nebelhandgranaten 75 ist folgender Gefahrenbereich von der nebelnden Handgranate gegeben:

  • 5-25 m Aufenthalt, Durchlaufen oder Durchfahren mit aufgesetzter Schutzmaske
  • 25-100 m: Aufenthalt mit aufgesetzter Schutzmaske, Durchlaufen oder Durchfahren ohne Schutzmaske möglich
  • 100-300 m: Aufenthalt in vernebelten Kampfdeckungen, Kampffahrzeugen oder ähnlich geschlossenen Räumen mit aufgesetzter ABC-Schutzmaske

In den Sicherheitsbestimmungen für die Nebelhandgranate 75 ist festgeschrieben, dass der Windeinfluss berücksichtigt werden muss! In den Sicherheitsbestimmungen wird dazu angegeben: "Die Größe des Kreissektors in Windrichtung ist den Windverhältnissen anzupassen, insbesondere ist dabei die Möglichkeit des Windrichtungswechsels zu beurteilen und zu berücksichtigen."

Was passierte an diesem Abend auf dem Übungsplatz?

Übersichtsgrafik des Übungsgeländes
Übersichtsgrafik des Übungsgeländes.
Windverhältnisse
Angaben der Windverhältnisse zum Unfallzeitpunkt.

Am Donnerstag, den 22 01 hat das Militärmedizinische Zentrum, Van-Swieten-Kaseren Stammersdorf im Rahmen der Grundausbildung eine Nachtlehrvorführung für 62 Rekruten und 13 Kadersoldaten am Übungsplatz Korneuburg durchgeführt.

Bei einer Nachtlehrvorführung wird den Soldaten der Umgang mit Licht, mit Lärmquellen und Nebel bei Nacht gelehrt und die besonderen Bedingungen bei Nacht dargestellt.

Im Zuge dieser Nachtlehrvorführung wurden um ca. 1850 Uhr zum Zwecke der Demonstration fünf Stück-Nebelhandgranaten 75 gezündet.

Kurz darauf hörten die Soldaten einen Knall; Wie die Befragungen ergeben haben, ist der Ausbildungs-Leiter Richtung Unfallstelle gegangen und hat Blaulicht von Einsatzfahrzeugen gesehen. Die Nachtlehrvorführung wurde fortgeführt und abgeschlossen, anschließend fuhren die Soldaten in die Kaserne zurück.

Welche Stellen haben untersucht?

Durch das Militärkommando Niederösterreich wurde eine Untersuchungskommission eingesetzt, welche den Bericht bereits vorgelegt hat. Die Gruppe Kontrolle, die höchste Kontrollinstanz des Ressorts, wurde mit zusätzlichen Erhebungen betraut. Der Bericht liegt nun vor. Die Disziplinarabteilung des Verteidigungsministeriums erhebt noch auf Grundlage des Berichtes des Militärkommandos Niederösterreich.

Die Parlamentarische Bundesheerbeschwerdekommission wurde tätig und befasst sich insbesondere mit dem Vorwurf der Einschüchterung und der unterlassenen Hilfeleistung.

Alle Ergebnisse werden bzw. wurden der ermittelnden Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt.

Welche Maßnahmen wurden gesetzt?

  • Gegen den Übungsleiter wurden Disziplinarmaßnahmen eingeleitet.
  • Der Übungsplatz wurde für die Verwendung von Nebelhandgranaten gesperrt. Die Benützungsordnung des Übungsplatzes wird überprüft und überarbeitet.
  • Alle Benützungsordnungen der Ausbildungsanlagen des Bundesheeres (Truppen-, Garnisons- und Wasserübungsplätze) werden überprüft, um sicherzugehen, dass die in den einzelnen Dienstvorschriften festgelegten Sicherheitsbestimmungen bezogen auf die Möglichkeit des Einsatzes von Wirkmittel (wie im ggstdl. Fall die HC-Nebelhandgranate 75) und die Gefährdung von Dritten in vollem Umfang berücksichtigt sind.

Was wurde bereits festgestellt?

Im Zuge der internen Erhebungen zum Übungsablauf, wurde durch die Untersuchungskommission festgestellt, dass die Sicherheitsbestimmungen nicht im vollen Umfang eingehalten wurden. Im Konkreten wurde der Gefahrenbereich für die Verwendung von Nebelhandgranaten unterschritten.

Ob ein kausaler Zusammenhang zwischen der Verwendung der Nebelhandgranaten 75 bei der Nachtlehrvorführung am Garnisonsübungsplatz Korneuburg und dem Unfall auf der A22 am 22. Jänner 2009 besteht, wird durch die mit den Ermittlungen befassten Dienststellen (Staatsanwaltschaft) festzustellen sein.

Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung

Das Ergebnis der Befragung in Zusammenhang mit dem im Raum stehenden Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung ergab divergierende Aussagen: Ein Drittel der Rekruten, so die Untersuchungskommission, fühlte sich durch die Vorgesetzten eingeschüchtert und meinte, dass Hilfe untersagt wurde, das zweite Drittel hielt die Reaktion der Ausbilder für richtig. Das dritte Drittel machte dazu keine Angaben.

Der Vorwurf, ob den Rekruten die Möglichkeit zur Hilfe verwehrt wurde, wird durch die Parlamentarische Bundesheerbeschwerdekommission überprüft.

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