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11 Jahre Grenzraumüberwachung - eine Chronologie

Wien, 15. November 2001  - Am 4. September 1990 erfolgte über Antrag des Bundesministeriums für Inneres (BMI) ein einstimmiger Beschluß des Ministerrates (MR) und es wurde dem Bundesheer (BH) der Auftrag zur Überwachung der Staatsgrenze für eine Dauer von max. 10 Wochen erteilt. Als Einsatzraum fixierte der erste Beschluß des MR die Staatsgrenze im Burgenland, vorerst zwischen Deutsch Jahrndorf und Lockenhaus. Ab 17. September wurde der Einsatzraum im Norden bis zur Donau ausgeweitet. Knapp 6 Wochen später, am 13. November 1990 ordnete die Bundesregierung die Fortsetzung des Assistenzeinsatzes für weitere 26 Wochen an. Am 26. Februar 1991 erfolgte eine nochmalige Verlängerung des Assistenzeinsatzes an der Staatsgrenze bis Ende 1991.

Mit Weisung vom 25. Oktober 1991 wurde über Antrag des BMI auf eine Steigerung der illegalen Grenzübertritte im bisher durch das BH nicht überwachten Grenzabschnitt reagiert und zwischen Lockenhaus und der Dreiländerecke im Südburgenland ein eigener Überwachungsabschnitt "Süd" eingerichtet, der an die Überwachungsabschnitte "Nord" und "Mitte" anschließt. Am 17. Dezember 1991 beschloß der MR wiederum auf Antrag des BMI den Assistenzeinsatz bis auf weiteres, jedenfalls bis zum 31. Dezember 1992 zu verlängern.

Der Assistenzeinsatz ist auf Antrag des BMI mit MR-Beschluß vom 24. November 1992 bis zum 31. Dezember 1993, mit MR-Beschluß vom 21. Dezember 1993 bis zum 31. Dezember 1994, mit MR-Beschluß vom 20. Dezember 1994 bis zum 31. Dezember 1995, mit MR-Beschluß vom 12. Dezember 1995 bis zum 31. Dezember 1996, mit MR-Beschluß vom 12. November 1996 bis zum 31. Dezember 1997, mit MR-Beschluß vom 18. November 1997 bis zum 31. Dezember 1998, mit MR-Beschluß vom 14. Dezember 1998 bis zum 31. Dezember 1999 und mit MR-Beschluß vom 21. Dezember 1999 bis zum 31. Dezember 2000 (inkl. der "nassen Grenze" entlang der March) und mit MR-Beschluß vom 27. März 2001 bis Ende 2002 verlängert worden.

Die Gesamtlänge der österreichischen Grenze gegenüber Ungarn beträgt 354 km. Inklusive des niederösterreichischen Grenzraumes zwischen Kittsee und Berg werden vom Bundesheer rund 380 km Grenze überwacht. Mit der Ausdehnung des Assistenzeinsatzes entlang der March im September 1999 kamen weitere 74 km überwachter nasser Grenze dazu. Das heißt, Soldaten des Bundesheeres stehen an insgesamt mehr als 450 km österreichischer Außengrenze im Einsatz.

Im Durchschnitt befanden sich bis August 1993 jeweils ca. 1.700 bis 1.900 Mann des BH im Assistenzeinsatz. Von Mitte August bis Oktober 1993 erfolgte in zwei Phasen eine Personalreduzierung auf ca. 1.500 Mann, wobei in erster Linie das Führungs- und Versorgungspersonal verringert worden ist. Die Zahl der unmittelbar zur Grenzüberwachung eingesetzten Soldaten ist de facto gleich geblieben. Dabei wurde die Führung und Versorgung der im Assistenzeinsatz stehenden Kräfte Verbänden des Militärkommando Burgenland übertragen. Damit fanden die Planer eine kostengünstigere Lösung und die Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden war wirkungsvoller gestaltet. Mit der Turnusablöse April 1994 wurde in weiterer Folge die Führungsstruktur dahingehend abgeändert, daß nur mehr 2 Assistenzkommanden, Nord und Süd, mit jeweils 3 Assistenzkompanien zum Einsatz kamen.

Mit Wirksamkeit vom 20. Februar 1997 hat das Bundesheer die Überwachung der grünen Grenze zu Ungarn durch den Einsatz von zusätzlich 400 Mann verstärkt. Damit wurde einem Beschluß der Bundesregierung vom 12. November 1996 sowie einem Ersuchen des Bundesministeriums für Inneres vom 18. November 1996 entsprochen. Der Kräfteeinsatz des Bundesheeres betrug seit 20. Februar 1997 ca. 2.030 Mann. Damit wurde wieder eine Personalstärke wie vor dem Jahr 1994 erreicht. Die verstärkte Überwachung der grünen Grenze durch Kräfte des Bundesheeres soll der Exekutive die Erfüllung der Normen des Schengener Abkommens ermöglichen.

Gleichfalls über Ersuchen des Bundesministeriums für Inneres und zur Erfüllung der Normen des Schengener Abkommens nimmt das Bundesheer den Einsatz von nachtflugtauglichen Hubschraubern für die Grenzüberwachung wahr. Luftfahrzeuge vom Typ Alouette III und OH-58 sind für diesen Einsatz speziell ausgerüstet. Nach den Erfahrungen des Übergangs- bzw. Probebetriebs ab September 1997 aus den Stützpunkten Allentsteig für den nördlichen und Punitz für den südlichen Einsatzbereich ist der Vollbetrieb zur Grenzraumüberwachung aus der Luft am 1. Dezember 1997 aufgenommen worden. Auch in diesem Falle handelt es sich um eine Assistenzleistung für das Bundesministerium für Inneres.

Am 14. September 1999 ist zwischen dem ehemaligen Verteidigungsminister Dr. Werner Fasslabend und dem damaligen Innenminister Mag. Karl Schlögl Einvernehmen darüber erzielt worden, den Assistenzeinsatz mit Wirksamkeit spätestens ab Ende September 1999 auch auf die "nasse Grenze" entlang der March zur Slowakei auszudehnen und hiezu 140 bis 170 Mann des Bundesheeres heranzuziehen. Das Erstkontingent entlang der March war über 200 Mann stark und liegt derzeit wie vereinbart bei ca. 170 Soldaten. Die Führung des Assistenzeinsatzes auch entlang der March erfolgt vom Militärkommando Burgenland aus. Somit befinden sich seit diesem Zeitpunkt an die 2200 Soldaten - zurzeit in 6 Wochen Ablöserhythmen - im Einsatz.

Mit Stichtag 2. November 2001 sind 56.940 Aufgreifungen von illegalen Grenzgängern durch Kräfte des Bundesheeres erfolgt.

Unter Zugrundlegung von einjährigen Beobachtungszeiträumen (Sept. bis Sept. des Folgejahres) griff das BH 1990/91 9455 illegale Grenzgänger, 1991/92 9708, 1992/93 5269, 1993/94 3861, 1994/95 3659, 1995/96 5045, 1996/97 5483, 1997/98 5859, 1998/99 7831, 1999/00 7021, 2000/01 9752 und 2001/02 bis dato 2089 Personen auf. Eine beträchtliche Anzahl von Personen wurde beim Versuch, die österreichische Staatsgrenze illegal zu überschreiten, abgewiesen.

Insgesamt sind bislang illegale Grenzgänger aus ca. 100 verschiedenen Ländern aufgegriffen worden. Der höchste Anteil von Aufgreifungen bei illegalen Grenzübertritten betrifft Staatsangehörige aus Rumänien, gefolgt von Angehörigen aus Afghanistan, dem ehemaligen Jugoslawien, Irak, der Türkei, Pakistan, Bulgarien, Albanien, Bangladesch, Ungarn, GUS, Indien, CSFR, Polen, Algerien, Nigeria, Iran, Ghana, Libanon, Sri Lanka, Somalia, Liberia, Ägypten. Die Aufgreifungen aus den nicht mehr konkret genannten Staaten liegen unter der 100-Personen-Marke.

Schätzungen der Exekutive sprechen unabhängig von den oben näher bezifferten Aufgreifungen und Abweisungen von einer hohen Präventivwirkung des Assistenzeinsatzes durch das BH, sodaß davon ausgegangen werden kann, daß von ca. 100 Personen die sich mit der Absicht eines illegalen Grenzübertrittes tragen nur 20 diesen tatsächlich auch versuchen (Präventivwirkung daher ca. 80 %).

Bisher wurden zum Assistenzeinsatz insgesamt ca. 232.000 Soldaten des BH herangezogen; es fanden 126 Ablösen statt.

Beobachtungsposten im Seewinkel.

Beobachtungsposten im Seewinkel.

Immer wachsam an der Staatsgrenze: Ob zu Fuß...

Immer wachsam an der Staatsgrenze: Ob zu Fuß...

...oder mit dem Fahrad...

...oder mit dem Fahrad...

...am Wasser (March)...

...am Wasser (March)...

...bei Hitze im Sommer...

...bei Hitze im Sommer...

...sowie Kälte im Winter.

...sowie Kälte im Winter.

Die Mehrzahl der Aufgriffe erfolgt bei Nacht.

Die Mehrzahl der Aufgriffe erfolgt bei Nacht.

Wärmebildgerät der Fliegerabwehrlenkwaffe Mistral im Einsatz.

Wärmebildgerät der Fliegerabwehrlenkwaffe Mistral im Einsatz.

Wärmebildgerät der Fliegerabwehrlenkwaffe auf LKW 12M18.

Wärmebildgerät der Fliegerabwehrlenkwaffe auf LKW 12M18.

Enge Zusammenarbeit mit der Grenzgendarmerie.

Enge Zusammenarbeit mit der Grenzgendarmerie.

Durchsuchen von Güterzügen am Bahnhof Marchegg.

Durchsuchen von Güterzügen am Bahnhof Marchegg.

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