Krypta: Totenbücher an Staatsarchiv übergeben
Wien, 30. November 2012 - Am Freitag wurden die Totenbücher aus der Krypta am Heldenplatz vom Schwarzen Kreuz an das Staatsarchiv übergeben. Für dessen Leiter, Wolfgang Maderthaner, war dies ein großer Moment und "eine Übergabe, wie sie nicht alltäglich ist". Als Verantwortlicher für die Krypta unterstützte das Bundesheer die Aktion.
Im Verteidigungsministerium aufbewahrt
Die Totenbücher waren zuvor aus der Krypta entfernt, versiegelt und bis zur Übergabe im Verteidigungsministerium aufbewahrt worden. Generalleutnant Christian Segur-Cabanac sieht durch die Rückgabe einen vorläufigen Schlusspunkt in der Diskussion um die Krypta am Heldenplatz. "Ein Verbleib dieser unvollständigen und historisch ungeprüften Dokumente lässt sich nicht mit moderner Gedächtniskultur vereinbaren", so Segur-Cabanac. Er betonte die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schwarzem Kreuz, Staatsarchiv und dem Bundesheer, die letztlich zur weiteren Sicherstellung der wissenschaftlichen Forschung und Einsicht in die umfangreichen Verlustlisten beider Weltkriege führte.
Österreichisches Schwarzes Kreuz
Für das Österreichische Schwarze Kreuz war nicht nur die Diskussion um die Krypta sondern auch die Frage der Vollständigkeit ein oftmaliger Kritikpunkt.
Das Schwarze Kreuz ist für die Betreuung von nahezu 1.000 Soldatenfriedhöfen in Österreich und für über 250 Kriegerfriedhöfe im Ausland verantwortlich. Die wissenschaftliche Aufarbeitung der kriegerischen Ereignisse und die Geschichtsforschung hierzu zählen nicht zum Aufgabenbereich der Organisation, die ihre Tätigkeit eng mit dem für die Kriegsgräber zuständigen Innenministerium abstimmt. Daher fiel die Entscheidung, die Totenbücher an das Staatsarchiv zu übergeben.
Quelle für Historiker
Das Österreichischen Staatsarchiv wird die Totenbücher nun in Bestand nehmen und mit der Erschließung dieser historischen Unterlagen beginnen. Für Historiker steht dadurch eine wertvolle Quelle zur Geschichte der beiden größten Katastrophen des 20. Jahrhunderts zur Verfügung.