Presseaussendung vom 08. März 2010
Assistenzeinsatz: Soldaten setzten bisher 2.246 Mal Sicherheitsmaßnahmen =
Assistenzeinsatz mit wichtiger präventiver Wirkung ****
WIEN (OTS/BMLVS) - In Reaktion auf den heute veröffentlichten Bericht des Rechnungshofes zum Assistenzeinsatz verweist das Österreichische Bundesheer auf die aktuelle Einsatzstatistik, die den Erfolg des Einsatzes dokumentiert: Bereits 2.246 Mal wurden seit Dezember 2007 durch die Soldatinnen und Soldaten sicherheitsrelevante Wahrnehmungen getätigt und in enger Abstimmung mit den Behörden entsprechende Maßnahmen gesetzt. Die Polizei hat 307 Mal Unterstützung des Bundesheeres angefordert. 51 Mal wurden lebensrettende Maßnahmen durch die Soldaten gesetzt. Bisher wurden im Assistenzeinsatz im östlichen Grenzraum ab ca. 12000 Soldaten eingesetzt.
Das Bundesheer hat aber vor allem eine wichtige präventive Wirkung, die durch Zahlen schwer erfasst werden kann - allein die Präsenz der Soldatinnen und Soldaten wirkt abschreckend gegen Kriminalität. Der RH-Bericht stellte fest, dass es für die präventive Wirkung der Assistenzkräfte derzeit keine entsprechende Messgröße gäbe, dem BMI wurde jedoch empfohlen eine Messgröße festzulegen.
Zum Bereich "Ressourceneinsatz" stellt das Bundesheer fest, dass auf Grund des Wegfalles der Schengen-Außengrenze die Stärke der Assistenzkräfte bereits um 17% reduziert wurde. Auch die Reduzierung der Organisationsstrukturen wird laufend einer Beurteilung unterzogen. Alle Soldaten, welche sich im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz befinden, gebührt auf Grund der überdurchschnittlichen Inanspruchnahme von 136 bis 188 Stunden pro 30 Tage eine über ihre normale Entlohnung zustehende einsatzbezogene Vergütung.
Die vom Rechnungshof angeführten Kosten stellen die gesamten Aufwendungen für den Einsatz dar. Der tatsächliche Mehrbedarf hat bisher pro Jahr rund 12,5 Mio. Euro betragen. Bei den dargestellten Aufwendungen (29,3 Mio. Euro von Dez. 2007 bis April 2009) müssen seriöser weiser Kosten gegengerechnet /bzw. heraus gerechnet werden, die dem Heer auch ohne Assistenzeinsatz entstehen würden - im Personalbereich oder im Betrieb. Z.B. müssen die Rekruten, die Dienst im Assistenzeinsatz versehen, auch ohne Assistenzeinsatz ausgebildet, bezahlt, verpflegt und untergebracht werden.
Rückfragehinweis:
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