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Presseaussendung vom 10. März 2012

BMLVS: Truppenübungsplatz-Kommandant widerspricht Kurier-Artikel =

Freigänger arbeiten seit 1969 stundenweise beim Bundesheer aber nicht am TÜPl Seetaler Alpe ****

Wien (OTS/BMLVS) - "Es arbeiten derzeit keine Freigänger beim Truppenübungsplatz Seetaler Alpe. Es haben auch noch nie welche bei uns gearbeitet", sagt TÜPl-Kommandant Oberst Manfred Hofer und widerspricht damit dem heutigen Kurier-Artikel. Der Kurier schreibt, dass "derzeit vier Häftlinge in der Früh mit der Bahn von Leoben nach Judenburg fahren, wo sie mit Heereskraftfahrzeugen abgeholt werden". Der Kurier stellt es also in seiner heutigen Ausgabe als Faktum dar, dass Freigänger am TÜPl Seetaler Alpe arbeiten. "Das ist falsch", so Kommandant Hofer.

Jahrzehntelanges Resozialisierungsprojekt

In anderen Kasernen des Bundesheeres arbeiten sehr wohl Freigänger aus Justizanstalten - und das seit Jahrzehnten. Bereits seit 1969 können Freigänger stundenweise in militärischen Liegenschaften arbeiten. Es handelt sich hierbei um eine Resozialisierungsmaßnahme, die gesetzlich festgelegt ist. Die geringe Zahl an Freigängern übernimmt vor allem Tätigkeiten im Bereich der Landschaftspflege, der Außengestaltung und der Gebäudeerhaltung. Sie dürfen keine militärische Funktion ausüben. Der Einsatz von Freigängern als Wache ist nicht möglich. Der Arbeitseinsatz ist auch per Erlass geregelt - der Erlass aus 2005 wurde 2008 erneuert.

Straftäter, die wegen schwerer Eigentumsdelikte (Raub, Einbruch), terroristischer Handlungen oder Tätigkeiten, oder wegen des Verstoßes gegen das Suchtmittel- oder Waffengesetz verurteilt wurden, dürfen zu Arbeiten in militärischen Liegenschaften oder Liegenschaften, die sich in der Verfügungsgewalt des Bundesheeres befinden, nicht herangezogen werden. Ebenso ausgeschlossen sind Strafgefangene ohne österreichische Staatsbürgerschaft.

Kein Zusammenhang zu Pilotprojekten

Dieses jahrzehntelange Resozialisierungsprojekt steht in keinem Zusammenhang mit den Pilotprojekten. Es steht auch fest, dass im Zuge der Pilotprojekte keine Freigänger Tätigkeiten von Rekruten übernehmen werden.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
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Tel.: +43 664-622-1005
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