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Presseaussendung vom 27. Oktober 2004

Abfangeinsatz gegen Sportflugzeug war notwendig =

Verteidigungsministerium weist Vorabmeldung von "News" zurück ****

Wien (OTS) - Das Verteidigungsministerium weist die Vorabmeldung OTS 0140 vom 27. Oktober 2004 des Nachrichtenmagazins "News" zurück und nimmt zum Sachverhalt wie folgt Stellung:

Die Luftraumüberwachung ist nach dem Militärbefugnisgesetz (Paragraph 26) Aufgabe des Österreichischen Bundesheeres. Der Einsatz am 20. Oktober 2004 mit Saab 105 war ein Einsatz in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften. Das Bundesheer hat im Jahr 2004 bisher 44 Einsätze dieser Art durchgeführt.

Am 18. Oktober 2004 wurden um 15.46 Uhr alle Flugplätze über das Bestehen der Flugverbotszone informiert. Am 19. Oktober hat das Österreichische Bundesheer zusätzlich alle Flughäfen telefonisch auf die Flugverbotszone hingewiesen. Auch der Pilot des Sportflugzeuges wurde beim Start und während des Fluges wiederholt per Funk auf die Flugverbotszone aufmerksam gemacht.

Die Besonderheit dieses Einsatzes und die damit verbundene Berichterstattung in den Medien liegt nicht in der Tatsache des Einsatzes selbst, sondern am hohen Nachrichtenwert in der Bedeutung des Besuches des israelischen Staatspräsidenten.

Das Verteidigungsministerium kommunizierte diesen Vorfall nicht aktiv. Vielmehr wurde einfach eine diesbezügliche Anfrage des ORF-Radios zum Vorfall bestätigt. Weitere Medienanfragen, die auf Grund des im ORF-Mittagsjournal gesendeten Beitrags so wie auch jene der Austria Presse Agentur hat das Verteidigungsministerium in der Folge beantwortet.

Das Verteidigungsministerium hat die im Jahre 2004 bisher durchgeführten 44 Einsätze im Rahmen der Luftraumüberwachung nicht aktiv kommuniziert. Anfragen von Medien wurden aber stets beantwortet.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Landesverteidigung
Presseabteilung
Tel: +43 1 5200-20301
mailto:presse@bmlv.gv.at
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