Bundespräsident hält Vorlesung für angehende Generalstabsoffiziere
Am Donnerstag hielt Bundespräsident Heinz Fischer an der Landesverteidigungsakademie eine Vorlesung. Als anerkannter Verfassungsexperte und zugleich Oberbefehlshaber des Bundesheeres referierte er vor den Teilnehmern des 19. Generalstabslehrgangs zum Thema Verfassungsrecht.
Rechtsausbildung für Offiziere
Vor Beginn des Vortrags informierte Lehrgangskommandant Oberst Jürgen Wörgötter den Bundespräsidenten über die Rechtsausbildung der angehenden Generalstabsoffiziere: "Bereits mit Lehrgangsbeginn startete die Rechtsausbildung. Diese wird bis zum Ende des Lehrgangs fortgesetzt und bei aktuellen Entwicklungen ergänzt." Ausgebildet, so Wörgötter, werde EU-Recht, österreichisches Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Wehrrecht und vor allem internationales Recht und Völkerrecht.
Entwicklung der österreichischen Verfassung
Heinz Fischer erklärte zu Beginn seiner Vorlesung die Entstehung der Bundesverfassung, ihre Prinzipien und ihren Aufbau. Weiters beleuchtete er die Rolle des Bundesheers und des Wehrrechts. "Eine Verfassung muss eng genug für eine geordnete Entscheidungsfindung sein, aber auch Spielraum für politische Entfaltungsmöglichkeiten bieten, so wie dies unsere Verfassung vorsieht", führte der Bundespräsident bei seinem Vortrag aus.
Aktueller Bezug
Bundespräsident Fischer ging auch auf aktuelle Themen in Verbindung mit der Bundesverfassung ein. Er erläuterte unter anderem den Zusammenhang der österreichischen Verfassung mit jener der Europäischen Union und dem Vertrag von Lissabon und skizzierte die Änderungen im österreichischen Wahlrecht. Nach seinen Ausführungen nahm er sich Zeit, die Fragen der Lehrgangsteilnehmer zu beantworten.
Rechtsverständnis als Grundlage
"Es ist ein besonderes Qualitätsmerkmal für die Landesverteidigungsakademie und den 19. Generalstabslehrgang, wenn der Bundespräsident persönlich einen Beitrag zur Ausbildung der künftigen Generalstabsoffiziere leistet", fasste Oberst Wörgötter den Besuch zusammen.