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2020-04-14 Lageinformation Miliz

14. April 2020 - 

Die aktuelle Lageinformation, die Miliz und ihre Aufbietung betreffend:

Neu

Ab heute treten Lockerungen im öffentlichen Leben in Kraft. Kleinere Geschäfte (mit bis zu 400 Quadratmetern Verkaufsfläche) und Baumärkte dürfen öffnen. Allerdings darf nur ein Kunde je 20 Quadratmeter Geschäftsfläche eine Verkaufsstätte betreten. Gleichzeitig gilt mit sofortiger Wirkung die Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln, und ein Mindestabstand von einem Meter zu einer weiteren Person ist unbedingt einzuhalten. Für das Einkaufen in Geschäften gilt darüber hinaus die Verpflichtung zur Verwendung eines Einkaufswagens.

Digitale Lernbehelfe für Milizsoldaten:

Seit Freitag, dem 10.4., können digitale Lernbehelfe für den Einsatz Corona unter dem BMLV Stammportal und der Fernausbildung Bundesheer (Sitos Six) im Lehrgang Informationsmodul Miliz abgerufen werden. Die Ausbildungsthemen werden in Zusammenarbeit mit der Theresianischen Militärakademie und der Heeresunteroffiziersakademie laufend ergänzt.

Einsatz

Ab heute erfolgt der Versand der Einberufungsbefehle für den Einsatz ab 4. Mai 2020.

Für alle Heeres-C-Kraftfahrer und Fahrzeugkommandanten gelten für das Rechtsabbiegen mit Heereskraftfahrzeugen über 7,5 Tonnen neue Bestimmungen in Bezug auf das Rechtsabbiegeverbot für LKW ohne Abbiegeassistent. Dies ist auch für Heereskraftfahrzeuge (HKfz) gültig. Bei Fahrten mit Heeres-LKW mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse (hzlGM) von mehr als 7,5 Tonnen ist die Einteilung eines Fahrzeugkommandanten (FzgKdt) oder Beifahrers anzustreben.

Für die Fahrzeugkommandanten lautet die Erweiterung der Einweisepflicht wie folgt:

  • "Beim Rechtsabbiegen von LKW über 7,5 Tonnen höchstzulässigen Gesamtmasse (hzlGM) haben sich Fahrzeugkommandanten (FzgKdt) bzw. Beifahrer zu überzeugen, dass sich keine Fußgänger oder Radfahrer unmittelbar neben dem Heereskraftfahrzeuge (HKfz) befinden. Sollte dies der Fall sein, so ist der Heereskraftfahrer darüber zu informieren. Der Abbiegevorgang darf erst durchgeführt/ fortgesetzt werden, wenn keine Gefährdung der Fußgänger bzw. Radfahrer mehr besteht."

Nachstehend angeführte Verbände, Einheiten bzw. Teileinheiten befinden sich momentan im Einsatz:

  • Panzergrenadierbataillon 35 (PzGrenB35) im Burgenland,
  • Jägerbataillon 6 (JgB6) in Tirol,
  • Jägerbataillon 7 (JgB7) in Kärnten,
  • Jägerbataillon 17 (JgB17) in Tirol und Vorarlberg,
  • Jägerbataillon 18 (JgB18) in Wien und Salzburg,
  • Jägerbataillon 33 (JgB33) in Tirol,
  • Stabsbataillon 3 (StbB3) in Oberösterreich,
  • Pionierbataillon 3 (PiB3) in Niederösterreich,
  • Militärmusik Oberösterreich (MilMus OÖ),
  • Militärkommando Burgenland (MilKdo B),
  • Militärkommando Kärnten (MilKdo K),
  • Militärkommando Niederösterreich (MilKdo N),
  • Militärkommando Salzburg (MilKdo S),
  • Militärkommando Steiermark (MilKdo ST),
  • Militärkommando Tirol (MilKdo T),
  • Militärkommando Vorarlberg (MilKdo V).

Betrifft uns alle

Gerade weil die Ausgangsbeschränkungen gelockert werden ist es besonders wichtig, die Schutzmaßnahmen einzuhalten. Also: Masken auf, Hände waschen, Abstand halten!

Termine

30.06.20 – 02.07.20: Workshop "Konflikte und Sicherheit" für Miliz-Kommandanten und Personen mit Führungsaufgaben.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
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