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Teilnahmebedingungen, Unbescholtenheit und Datenschutz

Erklärung Unbescholtenheit:

"Wir erklären, dass unsere berufliche Zuverlässigkeit nicht in Frage gestellt ist, insbesondere:

  • gegen physische Personen, wie Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände, gewerbliche Geschäftsführer und Vereinsfunktionäre, kein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist, das unsere berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, insbesondere auch keine Verurteilung, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation, verfassungsfeindliche Aktivitäten, Bestechung, Betrug, Untreue, Geschenkannahme, Förderungsmissbrauch oder Geldwäscherei bzw. einen entsprechenden Straftatbestand,
  • gegen uns kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde,
  • wir uns weder in Liquidation befinden noch unsere gewerbliche Tätigkeit einstellen oder eingestellt haben,
  • wir auch sonst im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts, begangen haben."

Datenschutzerklärung und Teilnahmebedingungen:

Sobald die Bewerbung für das Miliz-Gütesiegel positiv beurteilt wurde, ist das Unternehmen/die Hochschule/die Organisation berechtigt, sich als Miliz-Gütesiegel-Träger zu bezeichnen und das Miliz-Gütesiegel in der internen und externen Kommunikation zu verwenden (z.B. auf Stellenausschreibungen, oder in Newsletter-Texten).

Dieses Recht ist an die Erfüllung der, für die jeweilige Organisationsform (Großunternehmen, Klein- und mittlere Betriebe, Öffentlicher Sektor, Hochschule als Arbeitgeber, Hochschule, Non-Profit-Organisation als Arbeitgeber, Non-Profit-Organisation) definierten Kriterien gebunden. Sollten die Kriterien nicht mehr erfüllt werden (z.B., weil ein Arbeitgeber keinen Milizsoldaten oder keine Milizsoldatin mehr beschäftigt), muss dies aktiv dem Österreichischen Bundesheer gemeldet und das Miliz-Gütesiegel darf nicht mehr verwendet werden.

Miliz-Gütesiegel-Träger sind damit einverstanden, dass das Österreichische Bundesheer sie in seiner Kommunikation rund um das Miliz-Gütesiegel erwähnt (z.B. namentlich und auf Anfragen mit Logo).

Miliz-Gütesiegel-Träger sind mit der automationsunterstützten Verarbeitung ihrer Daten einverstanden sowie damit, dass ihnen Informationsmaterial zugesandt wird. Dieses Einverständnis kann schriftlich jederzeit widerrufen werden.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
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