Aussetzung von Truppenübungen - Fragen und Antworten
Wien, 28. Jänner 2004 - Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen.
Frage 1: Welche Personengruppen sind von dieser Aussetzung der Truppenübungen betroffen?
Antwort 1: Die Aussetzung der Truppenübungspflicht trifft ehemalige 6-Monate-Grundwehrdiener mit einer Truppenübungspflicht von 60 Tagen und ehemalige 7 + 1 Monate-Grundwehrdiener mit einer Truppenübungspflicht von 30 Tagen. Demzufolge wird klargestellt, dass darunter nur die Aussetzung von Wehrdienstleistungen auf Basis Ableistung der TÜ-Pflicht zu verstehen ist und jegliche Wehrdienstleistungen auf Basis Ableistung KÜ-Pflicht nicht darunter fallen.
Frage 2: Wie betrifft dies auch derzeit grundwehrdienstableistende Soldaten?
Antwort 2: Grundwehrdienstleistenden Soldaten, die in den Monaten September, Oktober und November 2003 sowie Jänner 2004 eingerückt sind, wird die Gelegenheit geboten, nicht wie vorgesehen 7 Monate, sondern gleich 8 Monate beim Bundesheer zu bleiben - bei gleichzeitigem Entfall einer nachfolgenden Übungsverpflichtung (TÜ). Die 2003 und 2004 schon eingerückten 7+1 GWD werden aus militärischen Rücksichten grundsätzlich – vorbehaltlich von Härtefällen - auf 8+0 GWD abgeändert.
Frage 3: Wie viele Personen sind konkret betroffen?
Antwort 3 Im Jahr 2004 sind konkret rund 10.000 Truppenübungspflichtige und 7500 Kaderübungspflichtige von dieser Maßnahme betroffen. (Insgesamt sind ca. 47.000 Truppenübungspflichtige und 33.000 Kaderübungspflichtige bis vorerst Ende 2005 betroffen)
Frage 4: Was ist mit jenen, die bereits einen Einberufungsbefehl zu einer Truppenübung erhalten haben?
Antwort 4: Diese Einberufungsbefehle werden mittels Bescheid aufgehoben. Das betrifft rund 2.500 Personen im Jahr 2004.
Frage 5: Ist damit die Beorderung aufgehoben?
Antwort 5: Nein, weder die Beorderung noch die Verwahrungspflicht für die Ausrüstung sind davon betroffen.
Frage 6: Wer ist nicht betroffen?
Antwort 6: Nicht betroffen sind freiwillig Waffenübende und jegliche Wehrdienstleistungen auf Basis Ableistung KÜ-Pflicht (Übungen, Aus-, Fort- und Weiterbildungskurse, etc.) sowie freiwillige Milizarbeit.
Frage 7: Was sind Truppenübungen?
Antwort 7: Bei Truppenübungen üben der Milizkader und Milizmannschaften gemeinsam, in einem definierten Organisationsrahmen, auf Basis der Ableistung der Truppenübungspflicht. Sie finden bzw. fanden in der Regel alle 2 – 3 Jahre in der Dauer von 10 Tagen statt. Betroffen sind - wie oben ausgeführt – jene ehemaligen Grundwehrdiener, die ihren Präsenzdienst nicht in vollem Umfang von 8 Monaten geleistet haben.
Frage 8: Was sind nun Kaderübungen?
Antwort 8: Kaderübungen dienen der Heranbildung bzw. Erhaltung und Vertiefung einer Kaderfunktion. Sie können je nach Ausbildungszweck in unterschiedlicher Dauer stattfinden. Betroffen sind all jene ehemaligen Grundwehrdiener, die im Zuge ihres Präsenzdienstes eine vorbereitende Kaderausbildung (vbK) oder weiterführende Kaderausbildungen absolviert haben. (Milizoffiziersanwärter z.B. Einjährig –Freiwillige und Milizunteroffiziersanwärter)Die Aus-, Fort- und Weiterbildung und das Engagement der Milizangehörigen wird weiterhin benötigt und gefördert.
Frage 9: Was sind nun freiwillige Waffenübungen?
Antwort 9: Sie ermöglichen den Wehrpflichtigen - über das verpflichtend vorgesehene Ausmaß hinaus - zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlangen und können auch in unterschiedlicher Dauer stattfinden. Das ÖBH hat größtes Interesse, dass sich die Miliz aktiv einbringt und weiterhin für die verschiedensten Aufgaben zur Verfügung steht.
Frage 10: Sind davon alle Truppenübungspflichtigen für die Übung „Schutz 2004“ betroffen?
Antwort 10: Ja, für alle Truppenübungspflichtigen, die bereits einen Einberufungsbefehl für die Übung „Schutz 2004“ erhalten haben, wird dieser Bescheid aufgehoben.
Kaderübungspflichtige üben jedoch sehr wohl auch bei der Übung „Schutz 2004“ mit. Die einzigen Ausnahmen sind dabei die Jägerbataillone 27 und 37 sowie die Feldambulanz des Militärkommandos Kärnten. Diese Elemente wurden zur Gänze – also auch Kaderübungspflichtige – aus der Übung herausgenommen, da ein Üben ohne Truppenübungspflichtige nicht sinnvoll wäre.
Frage 11 Wie lange wird die Truppenübungspflicht ausgesetzt?
Antwort 11: Ab sofort, bis vorerst Ende 2005.
Frage 12: Was passiert, wenn 2005 die Truppenübungen wieder eingesetzt werden?
Antwort 12: Die Heranziehbarkeit zu Truppenübungen ist nach dem Ende der jetzt verfügten Aussetzung in vollen Umfang gegeben – es erfolgte keine Abschaffung der Truppenübungen! Es obliegt dann der Beurteilung durch die militärischen Dienststellen, entsprechend dem Bedarf von dieser gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen. Es wird dabei einen ausreichenden Zeitvorlauf geben, um im Falle einer Wiederaufnahme der Truppenübungspflicht sich darauf vorbereiten zu können. Davon unabhängig ist eine allfällige Entwicklung der Legistik nach Abschluss der Bundesheerreformkommission.