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Presseaussendung vom 18. Mai 2011

Konsequenz aus Zeltweg: Militärisches Bauwesen wurde völlig neu ausgerichtet =

Fehlentwicklung vom Ressort bereits lange vor dem RH erkannt, zahlreiche Maßnahmen gesetzt ****

Wien (OTS/BMLVS) - Das Verteidigungsministerium stellt zum heute, Mittwoch, veröffentlichten Rechnungshofbericht zum Umbau des Militärflughafen Zeltweg klar, dass die im Prüfbericht des RH angeführten Feststellungen nicht neu sind und zum großen Teil - lange vor dem RH-Bericht - durch die interne Revision des BMLVS und einer ressortinternen Untersuchungskommission erkannt wurden. Dazu wurden in den Jahren 2009 und 2010 Maßnahmen gesetzt, die auch den Medien kommuniziert wurden. Als Konsequenz der von der Ressortführung eingesetzten Untersuchungskommission wurden - neben disziplinären Erhebungen - neue Richtlinien für die Beschaffung im militärischen Bauwesen verfügt.

Maßnahmen des Verteidigungsministeriums

Bereits 2009 wurde durch die Ressortführung eine interne Untersuchungskommission bestehend aus Mitarbeitern der Gruppe Kontrolle und der Gruppe Revision eingesetzt. Die Kommission hat als mögliche Ursache für die Kostensteigerung das Zusammentreffen mehrerer Faktoren festgestellt:

- Mängel in der Organisation (Wechsel des Projektleiters, fehlende ausreichende Controllingmaßnahmen, Teilung der Kosten in Eurofighter spezifische und Fliegerhorst-spezifische Kosten u.a.),

- sowie falsche oder zu geringe Ansätze von Kosten (irrtümliche Annahme der Befreiung von der Umsatzsteuer, Preisgleitungen, extern vorgegebene Anforderungen an das Absicherungskonzept, u.a.) im Jahr 2003

Um derartige Fehlentwicklungen in Zukunft zu vermeiden, wurden als Konsequenz - neben disziplinären Erhebungen - das militärische Bauwesen auf völlig neue Beine gestellt und neue Richtlinien für die Beschaffung im militärischen Bauwesen erarbeitet.

Am 23. Juli 2010 wurde eine Richtlinie zur "Optimierung von Vergabeverfahren für Beschaffungen und Verhaltensregeln im Vergabebereich" verfügt. Ziel dabei ist es, die laufende Koordination aller Stellen, die für Planung, Bereitstellung, Nutzung und Verwertung von Gütern zuständig sind, sowie eine klare Abgrenzung der betreffenden Stellen sicherzustellen.

Als weiterer Schritt wurde am 1. September 2010 die neue "Richtlinie für das militärische Bauwesen" angeordnet. Diese regelt u.a.:

- die Einleitung von Bauprojekten (Baubeschreibung, Kostenschätzung, Zeitplanung, Eigen- und Fremdplanung, Wahl der Vergabeverfahren)
- die internen Abläufe im BMLVS betreffend der Verantwortlichkeiten
- die Begleitende Kontrolle von Großbauvorhaben
- Maßnahmen bei Änderungen von Gesamtbaukosten
- die Grundsätze für die Planung, Durchführung, Abrechnung, örtliche Bauaufsicht, Kontrolle, Abnahme und Dokumentation sowie ein
- monatliches Controlling (Darstellung des Baufortschrittes, Einhaltung des Zeitplanes, Kostenentwicklung)

Eine weitere Konsequenz (aus den Ausschreibungen für die Infrastruktur in Zeltweg) ist die Entwicklung eines Verfahrens auf Basis einer Kosten Nutzwertanalyse. Dieses Verfahren wurde erstmals beim Bauvorhaben der Kaserne Güssing angewendet. Damit wurde den Empfehlungen des RH in wesentlichen Teilen bereits vorgegriffen.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Kommunikation / Presse
Tel.: +43 664-622-1005
mailto:presse@bmlvs.gv.at
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