Österreichs Bundesheer

Geldleistungen

Die Ihnen zustehenden Geldleistungen - Monatsgeld, Grundvergütung und Dienstgradzulage - werden am 15. jeden Monats ausbezahlt. Die Fahrtkosten werden monatlich abgerechnet. 

Monatsgeld

Sie erhalten € 190,09 Monatsgeld. 

Erhöhtes Monatsgeld

gebührt statt des Monatsgeldes nur während eines Einsatzes! € 437,47

Grundvergütung/Erfolgsprämie

Sie erhalten während Ihres Grundwehr-/Ausbildungsdienstes monatlich eine Grundvergütung von € 99,09. Bei erfolgreich abgeschlossener vorbereitende Milizausbildung (VbM) erhalten Sie eine einmalige Erfolgsprämie von € 443,54.

Dienstgradzulage

Ab dem Dienstgrad "Gefreiter" erhält jeder Soldat eine Dienstgradzulage. Sie beträgt monatlich für Chargen:

Gefreiter:
Korporal:
Zugsführer:
€ 51,23
€ 64,04
€ 76,62

 

Zum Gefreiten

Zum Gefreiten können Sie befördert werden:

  • Nach Vollendung des vierten Ausbildungsmonats Ihres Grundwehrdienstes, nach positivem Abschluss der vorbereitenden Milizausbildung.
  • nach Vollendung des fünften Ausbildungsmonats bei freiwilliger Meldung zu Milizübungen,
  • nach Vollendung des fünften Ausbildungsmonats bei besonderer Dienstleistung.

Fahrtkosten

Da Personen zwischen dem 18. und dem 24. Lebensjahr die meisten Verkehrsunfälle verursachen, will Sie das Bundesheer motivieren, öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.

  • Stellung/Eignungsprüfung
    Für die Hin- und Rückfahrt zwischen Hauptwohnsitz und dem Sitz der jeweiligen Stellungskommission bzw. dem Prüfzentrum des Heerespersonalamtes werden Ihnen die Fahrtkosten vergütet, sofern Ihnen nicht ein Bahngutschein zur Verfügung gestellt wird.
  • Antritt des Präsenz-/Ausbildungsdienstes
    Mit dem Einberufungsbefehl erhalten Sie einen Bahngutschein. Dieser berechtigt Sie, von Ihrem Wohn- bzw. letzten Arbeitsort innerhalb Österreichs einen Zug der ÖBB kostenlos zu benutzen. Müssen Sie andere oder zusätzlich andere öffentliche Verkehrsmittel (Bus oder Straßenbahn) in Anspruch nehmen, so bekommen Sie diese Auslagen ersetzt. Kommen Sie mit einem privaten Kraftfahrzeug in die Kaserne, wird Ihnen der Wert der Bahnkontokarte bar ausbezahlt. Nicht benützte Bahngutscheine sind abzugeben. 
  • VORTEILScard - Österreichisches Bundesheer
    Bei Antritt des Grundwehr-/Ausbildungsdienstes haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Einheit eine VORTEILScard - Österreichisches Bundesheer (VC-ÖBH) kostenlos anzufordern. Diese hat eine Geltungsdauer von insgesamt 12 Monaten. Für die gesamte Dauer des Grundwehrdienstes/Ausbildungsdienstes gilt die VC-ÖBH österreichweit als Netzkarte auf dem gesamten Streckennetz der ÖBB in der 2. Wagenklasse. Die VC-ÖBH gilt nur in Verbindung mit dem Wehrdienstausweis, ein anderweitiger Fahrausweis der ÖBB ist nicht erforderlich.
    Nach Ableistung Ihres Grundwehrdienstes besteht für Sie die Möglichkeit, die VORTEILScard - Österreichisches Bundesheer für weitere sechs Monate als VC<26 (bis zum vollendeten 26. Lebensjahr) bzw. als VC-Classic (älter als 26) zu nutzen und sämtliche Tickets bei den ÖBB zum Vorteilspreis zu erhalten.
  • Versetzung und Dienstzuteilung
    Bei einer Versetzung oder einer Dienstzuteilung in eine andere Garnison erhalten Sie einen Militärfahrausweis. Fahren Sie aber mit dem Privat-PKW, erhalten Sie anstelle des Militärfahrausweises eine Bestätigung, mit der Sie bei der neuen Dienststelle den Wert einer entsprechenden Bahnkontokarte erhalten.
  • Entlassung
    Bei der Entlassung aus dem Präsenzdienst erhalten Sie wiederum einen Militärfahrausweis bzw. Autobus- und Straßenbahnkarten für die Fahrt zum Wohn- bzw. letzten Arbeitsort. Fahren Sie privat, bekommen Sie den Wert einer entsprechenden Bahnkontokarte ersetzt.

Sachbezüge

Als Soldat im Grundwehr-/Ausbildungsdienst haben Sie Anspruch auf unentgeltliche Unterbringung, Verpflegung (auch auf Verpflegungszuschläge bei außergewöhnlichen körperlichen Beanspruchungen), Bekleidung und Ausrüstung. Haben Sie dienstfrei (an Sonntagen, Feiertagen und an Werktagen, an denen Sie aus persönlichen Gründen eine Dienstfreistellung erhalten), werden Ihnen die Verpflegungskosten ausbezahlt. Sie müssen Sich allerdings spätestens am Vortag um 9 Uhr bzw. für ein Wochenende und den darauffolgenden Montag bis Freitag, 9 Uhr, von der Verpflegung abmelden. Für einen dienstfreien Tag erhalten Sie den Verpflegssatz von derzeit € 4,00 ausbezahlt. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

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