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Integration der Streitkräfte in der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der inneren Führung - Erfahrungen in Deutschland

erschienen in der Publikation "Gaminger Gespräche 1998 (14)" - Februar 1999

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Schlagworte zu diesem Beitrag:  Deutschland, Streitkräfte, Gesellschaftspolitik, Interdependenz, Rechtsstaat

Abstract:

Erst nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 war der deutschen Bevölkerung in vollem Umfang deutlich geworden, wieviel Unrecht und Leid im Namen des deutschen Volkes begangen worden waren.

Unter diesem Eindruck gab sich die Bundesrepublik Deutschland 1949 eine neue Verfassung, das Grundgesetz (GG), das als die freiheitlichste Verfassung in der deutschen Geschichte überhaupt gilt. Mit Artikel 1 wurde als Erfahrung und Antwort auf die jüngste Geschichte die neue Richtung vorgegeben. Er lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt". Mit dieser Verfassung wurde ein völlig neues Werte- und Normensystem in Kraft gesetzt, das den Menschen als Individuum in den Mittelpunkt allen staatlichen Handelns stellt. Streitkräfte waren in dieser Verfassung nicht vorgesehen. Unter den Eindrücken der Vergangenheit waren sie zu dem Zeitpunkt auch nicht beabsichtigt.

Aber bereits 1950 wurde absehbar, daß auch die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen einer europäischen Armee einen Verteidigungsbeitrag würde leisten müssen. Die in der Bevölkerung und im Parlament heftig umstrittene Aufstellung von Streitkräften war nur denkbar, wenn alles getan wurde, um einen Mißbrauch wie im Dritten Reich zu verhindern. Dazu bedurfte es eines geistigen Neuansatzes. Die Unterbrechung seit 1945 bot die Chance zu einem Neubeginn.

Die Herausforderung für die Planer der Streitkräfte lag darin, die Grundprinzipien einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung mit einer effizienten militärischen Organisation vor dem Hintergrund historischer Erfahrungen in Einklang zu bringen.

Erstens galt es, Streitkräfte in eine freiheitliche Demokratie einzubinden und sicherzustellen, daß die bewaffnete Macht des Staates politisch-parlamentarischer Kontrolle unterliegt, die erneuten Mißbrauch ausschließt.

Es galt zweitens, diese neuen Streitkräfte in die Wertegemeinschaft der westlichen Demokratien einzufügen und sie in die integrierte internationale Kommandostruktur der NATO einzubinden.

Schließlich galt es drittens, die innere Ordnung der Streitkräfte so zu gestalten, daß der junge Staatsbürger auch als Soldat erlebt, daß seine Rechte auch in den Streitkräften trotz Verpflichtung zu Gehorsam und Disziplin gewahrt werden.

Das Ergebnis eines längeren Entwicklungsprozesses war schließlich die Konzeption der Inneren Führung. Ihre Leitidee lag darin, das Menschenbild des Grundgesetzes auch in den Streitkräften zur verbindlichen Richtschnur zu machen. Die verfassungsmäßigen Rechte des Soldaten sollten nur dann durch Gesetz eingeschränkt werden, wenn es für die Funktion der Streitkräfte zwingend notwendig war.

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