Nationale Entscheidungsprozesse bei Streitkräfteeinsätzen im Rahmen der Petersberg-Aufgaben der EU
erschienen in der Publikation "Europas ferne Streitmacht" (ISBN: 3-8132-0787-0) - November 2002
Autor(en):
Univ.-Prof. Dr. Alexander SiedschlagRegion(en):
Europa, Europäische UnionAbstract:
Nationale Entscheidungsprozesse bei Streitkräfteeinsätzen im Rahmen der Petersberg-Aufgaben der EU
Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Schweden
Bei der Entscheidung über Auslandseinsätze der Streitkräfte hat die Regierung in allen fünf Staaten eine deutliche Vorrangstellung. Das Parlament ist in unterschiedlichem Ausmaß in den Entscheidungsprozess einbezogen, doch mit Ausnahme von Schweden und Deutschland beschränkt sich seine Rolle auf die Ausübung eines nicht näher bestimmten allgemeinen Einflusses, beinhaltet also keine spezifischen Konsultations- oder Mitentscheidungsrechte.
Die innenpolitischen Prozesse erlauben in allen fünf Staaten eine schnelle Reaktion zugunsten der ESVP in Krisensituationen, vor allem dann, wenn ein Mandat des VN-Sicherheitsrates vorliegt. Weiter reichende innenpolitische Abstimmungsbedürfnisse und Mitentscheidungsbefugnisse des Parlaments kommen zur Geltung, wenn es um größere, langfristige militärische Operationen geht, die wiederholt Anpassungen der Ziele und des Umfangs des Streitkräfteeinsatzes oder auch einen Nachtragshaushalt erfordern. Darüber hinaus wird es für den Erfolg der ESVP mit ausschlaggebend sein, innerhalb der EU der 15 die Herausbildung einer gemeinsamen Sicherheitskultur zu fördern und neue Mitgliedstaaten von Anfang an auch in diese Dimension der Union effektiv einzubeziehen.
Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Schweden
Bei der Entscheidung über Auslandseinsätze der Streitkräfte hat die Regierung in allen fünf Staaten eine deutliche Vorrangstellung. Das Parlament ist in unterschiedlichem Ausmaß in den Entscheidungsprozess einbezogen, doch mit Ausnahme von Schweden und Deutschland beschränkt sich seine Rolle auf die Ausübung eines nicht näher bestimmten allgemeinen Einflusses, beinhaltet also keine spezifischen Konsultations- oder Mitentscheidungsrechte.
Die innenpolitischen Prozesse erlauben in allen fünf Staaten eine schnelle Reaktion zugunsten der ESVP in Krisensituationen, vor allem dann, wenn ein Mandat des VN-Sicherheitsrates vorliegt. Weiter reichende innenpolitische Abstimmungsbedürfnisse und Mitentscheidungsbefugnisse des Parlaments kommen zur Geltung, wenn es um größere, langfristige militärische Operationen geht, die wiederholt Anpassungen der Ziele und des Umfangs des Streitkräfteeinsatzes oder auch einen Nachtragshaushalt erfordern. Darüber hinaus wird es für den Erfolg der ESVP mit ausschlaggebend sein, innerhalb der EU der 15 die Herausbildung einer gemeinsamen Sicherheitskultur zu fördern und neue Mitgliedstaaten von Anfang an auch in diese Dimension der Union effektiv einzubeziehen.