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Selbstbestimmungsrecht und Demokratisierung

erschienen in der Publikation "Jahrbuch für internationale Sicherheitspolitik 1999" (ISBN: 3-8132-0599-1) - Dezember 1999

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Abstract:

Die völkerrechtliche Norm des Selbstbestimmungsrechts räumt den Völkern eine grundsätzlich unbeschränkte Wahl des politischen Status ein. Dieser Entscheidungsprozeß ist eine innere Angelegenheit jedes Volkes, in die keine Einmischung gestattet ist. Folglich nimmt das Völkerrecht prinzipiell keine Bewertungen der unterschiedlichen Staatsformen vor. Dies wurde im Nicaragua-Urteil des Internationalen Gerichtshofes (IGH) 1986 ausdrücklich unterstrichen. Gleichwohl wohnt dem inneren Aspekt des Selbstbestimmungsrechts ansatzweise ein Recht auf Demokratie inne. Dem Volk ist nämlich die Möglichkeit zur Artikulation seines Willens einzuräumen. Dies wird in aller Regel durch periodische, allgemeine und geheime Wahlen erfolgen. In den letzten Jahren hat die Staatengemeinschaft große Anstrengungen unternommen, um die korrekte Durchführung von Wahlen in krisengeschüttelten Regionen sicherzustellen. So wurde die Wahlhilfe im weitesten Sinne zu einem neuen, stark nachgefragten Aufgabengebiet der UNO. Allerdings hat die UNO bislang keine Möglichkeiten, zwangsweise die Beachtung eines Wahlergebnisses durchzusetzen. Die Entwicklung in regionalen Organisationen, insbesondere den Wertegemeinschaften OAS, Europarat und OSZE gehen weit über die Standards der UNO hinaus. Für die Mitgliedschaft ist hier eine demokratische, pluralistische Staatsordnung Voraussetzung. Da die Bedeutung der Regionalorganisationen in den letzten Jahren enorm zugenommen hat, kann von einem Trend zur Verankerung eines Demokratiepostulats im regionalen Völkerrecht gesprochen werden, der nicht ohne Auswirkung auf das universelle Völkerrecht bleiben wird.

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