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Hat die „humanitäre Intervention“ Zukunft?

erschienen in der Publikation "Jahrbuch für internationale Sicherheitspolitik 2000" (ISBN: 3-8132-0711-0) - Dezember 2000

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Abstract:

Mit der Satzung der VN entstand ein Konflikt zwischen dem Schutz der Menschenrechte einerseits und dem Gewalt- und Interventionsverbot andererseits. Obwohl die Pflicht zur Achtung der Menschenrechte gegenüber der Staatengemeinschaft besteht (erga omnes), fehlen gemeinschaftliche Verfahren zu ihrer Durchsetzung.

Seit mehreren Jahren wird von einigen Völkerrechtlern daher die Idee einer gewaltsamen "humanitären Intervention" als einzelstaatliches Mittel zur Verhinderung oder Beendigung schwerer, systematischer Menschenrechtsverletzungen in anderen Staaten diskutiert. Sie recht¬fertigen dies mit der vordringlichen Bedeutung der Menschenrechte, die eine restriktive Interpretation des Gewaltverbots verlange. Obwohl einige mächtige Staaten sich dieser Idee in ihrer Außenpolitik bedienen, hat dies bisher nicht zu einer gewohnheitsrechtlichen Einschränkung des Gewaltverbots geführt.

Die Intervention der NATO in der BR Jugoslawien hat an diesem Rechtsbestand nichts geändert. Sie kann auch nur bedingt als "humanitäre Intervention" angesprochen werden. Sie ist Ausdruck eines zunehmenden Unilateralismus in den internationalen Beziehungen, der mit der ursprünglichen Idee der "humanitären Intervention" nichts zu tun hat.

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