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Militarisierung der Außenpolitik

erschienen in der Publikation "Jahrbuch für internationale Sicherheitspolitik 2004" - Dezember 2004

Abstract:

Militarisierung der Außenpolitik

Der ungewohnte Ausdruck Militarisierung der Außenpolitik bezeichnet die wachsende Tendenz, in einer zunehmend interdependenten und konfliktreichen Welt außen- und zumal sicherheitspolitische Ziele mittels eines Rückgriffs auf militärische Mittel zu erreichen und durchzusetzen - und dies immer mehr ohne geografische Begrenzung. Die so viel beschworene wirtschaftlich-technologische Globalisierung erhält damit gewissermassen ihre politisch-strategische Komponente. Den wohl wichtigsten Auslöser dieses Prozesses bildeten sicher die Attentate vom 11. September 2001. Die Anfänge einer zunehmend engeren Verflechtung von Außen-, Ordnungs- und Sicherheitspolitik finden sich bereits in den Bemühungen um eine möglichst weltweite und vertraglich gesicherte Verhinderung von mit Gewalt ausgetragenen Konflikten.

Konkret heißt dies, dass das für die Sicherheit eines Landes wichtige Perimeter heute - und aller Voraussicht nach in Zukunft - ständig erweitert wird beziehungsweise werden muss. Europas Sicherheit beginnt nach einer eingängigen Formulierung am afghanischen Hindukusch. Die NATO erweitert dementsprechend ihr Aktionsfeld weit über die im Vertrag festgelegte Verteidigungszone; für die USA ist diese heute bereits global.

Diese Ausdehnung äußert sich unter anderem in den auch ordnungs- oder sicherheitspolitische Kriterien einschließenden Anforderungen einer einstmals vorab auf den wirtschaftlich-sozialen Bereich begrenzten Entwicklungspolitik. Sie zeigt sich ferner in einer Erweiterung der auf lange Zeit auf bestimmte Waffenkategorien begrenzten Rüstungskontrollpolitik auf zusätzliche Waffen und auf die globale Ebene.

Alle diese Entwicklungen spiegeln sich in einer thematischen und funktionalen Erweiterung der klassischen Außenpolitik und des von ihr einzusetzenden Instrumentariums wider. Dies hat zur Folge, dass immer mehr ursprünglich nur für nationale Belange zuständige Ministerien oder Behörden zu grenzüberschreitender Zusammenarbeit beigezogen werden müssen. All das führt nicht nur zu einer Erweiterung des Kreises sicherheitspolitischer Verantwortungsträger, sondern auch zu einer Erweiterung jenes Instrumentariums, mit dessen Hilfe ordnungs- und sicherheitspolitische Ziele verfolgt und notfalls auch mit militärischen Mitteln durchgesetzt werden sollen.

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