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Ethica 2013

Sind wir verpflichtet, andere zu schützen? Rechtliche und ethische Fragen der "Responsibility to protect"

Beiträge in dieser Publikation:

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Botschaft von Papst Benedikt XVI. zur Feier des Weltfriedenstages 1. Januar 2013 "Selig, die Frieden stiften"  
Responsibility to protect - Überlegungen aus der Sicht des Heiligen Stuhls 7 Seiten / 205 KB PDF ansehen
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P2P - ein völkerrechtlicher Freibrief für die Anwendung militärischer Gewalt? 10 Seiten / 195 KB PDF ansehen
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"Responsibility to protect" (R2P) - Bedeutung und Abgrenzung aus völkerrechtlicher Sicht 10 Seiten / 280 KB PDF ansehen
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Ein "österreichischer Blick" auf die RtoP 22 Seiten / 300 KB PDF ansehen
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Das Ethos des Nothelfers. Überlegungen zur moralischen Herausforderung von Interventionen für die Soldaten 24 Seiten / 363 KB PDF ansehen
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Gewalt in der Luft 10 Seiten / 240 KB PDF ansehen
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Enquete des Instituts für Religion und Frieden 2012 5 Seiten / 147 KB PDF ansehen
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Vorwort

Editorial In der Resolution 1973 vom 17. März 2011 stellte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen fest, dass die libyschen Behörden dazu verpflichtet sind, die Bevölkerung des eigenen Landes zu schützen ("responsibility of the Libyan authorities to protect the Libyan population") und dass in erster Linie die Parteien eines bewaffneten Konflikts für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung verantwortlich sind.

Der UN-Sicherheitsrat greift dabei ein Konzept auf, das 2001 in einem Bericht der "International Commission on Intervention and State Sovereignty" entwickelt wurde und mit leichten Akzentverschiebungen 2005 in einem Dokument der UN-Generalversammlung aufgegriffen wurde. Dieses Konzept der "responsibility to protect" (Schutzverantwortung) bekräftigt die Verpflichtung des souveränen Staates, die eigene Bevölkerung vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Falls ein Staat dieser Verpflichtung nicht nachkommen kann oder will, sind bei schweren und andauernden Menschenrechtsverletzungen (Völkermord, ethnische Säuberungen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit) Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft im Rahmen des Systems der Vereinten Nationen vorgesehen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Prävention, unter bestimmten Bedingungen sind aber auch militärische Maßnahmen vorgesehen.

Die Enquete des Instituts für Religion und Frieden stellt rechtliche und ethische Fragen im Zusammenhang mit dieser Verpflichtung. Handelt es sich dabei um etwas ganz Neues? Wird damit die Sou-veränität der Einzelstaaten in Frage gestellt oder ausgehöhlt? Wie steht es um den völkerrechtlichen Verpflichtungscharakter dieser Schutzverantwortung? Gerade angesichts der politischen, rechtlichen und ethischen Schwierigkeiten rund um die Intervention in Libyen ist es fraglich, ob sich R2P zu einer völkerrechtlichen Norm entwickeln kann und bei der Legitimation militärischer Interventionen in absehbarer Zukunft eine entscheidende Rolle spielen wird.

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